Eine lange schmerzhafte Geschichte. Ratschläge bitte ?

    • Eine lange schmerzhafte Geschichte. Ratschläge bitte ?

      Im November 2010 habe ich die deutsche Speditionsfirma XXX damit beauftragt, drei Maschinen in Deutschland abzuholen und zu für zwei Wochen zu lagern, um sie dann nach Duisburg zu liefern, wo Sie für den weiteren Transport durch einen anderen Spediteur nach Tansania vorbereitet werden sollten.
      Zehn Tage vor dem Transport bzw. dem Auslaufen der Frist der Containerverladung, informierte mich Firma XXX darüber, dass eine der drei Maschinen in ihrem Lager durch ihre Schuld beschädigt worden sei.

      Bei der Maschine handelte es sich um einen gut erhalten Tintenstrahldrucker mit einem Gewicht von 160 kg und einem Marktwert von ca. €6.500. Um ein Auslaufen der Frist der Containerverladung zu vermeiden wurde ein Gutachten von einem Sachverständigen zu einem Preis von €405, vor Ort erstellt. Laut Sachverständigem beliefen sich die Kosten för eine Reparatur ohne Ersatzteile auf €3.900,.
      Sofort teilte ich Firma XXX mit, dass ich unmöšglich eine beschädigte Maschine an die Hilfsorganisation schicken künne, da dort keinerlei Reparaturmöglichkeiten bestehen.

      Firma XXX teilte mir mit, dass nur ein Schaden in Höhe von €1511,43 (CMR & HGB 8,33 x 1,13109 x 160kg) Übernommen werden würde, da ich keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen hätte.
      diesen Betrag verlangte die Firma XXX ferner eine Rechnung.

      Um meinen Verpflichtungen nachzukommen, kaufte ich im Dezember 2010 einen neues Tintenstrahldrucker und schickte ihn per Luftfracht nach Tansania, damit er zeitgleich ankam, wie die beiden anderen Geräte per Seefracht. Die Kosten hierfür beliefen sich auf €9.800.

      Die beschädigte Maschine verpasste natürlich den Containertransport in Duisburg, wurde als Schrott deklariert und befindet sich immer noch im Lager der Firma XXX. Alle Firma XXX Rechnungen wurden rechtzeitig bezahlt.

      Meine Frage ist nun, besteht meinerseits ein Anspruch an die Firma XXX, gem. HGB §§ 431 - 433 Haftungshöchstbetrag /Überschreitung der Lieferfrist?.
    • Wenn ich mich nicht komplett irre greift doch da die Betriebshaftpflicht der Firma in dem die Maschine gelagert wurde. Wenn da einer mit dem Stapler drauf fährt z.b. das hat meiner Meinung ja nichts mit CMR zu tun - oder irre ich mich da?

      Betriebshaftpflicht haften ja im Millionenbereich somit sollte das in jedem Fall gedeckt werden.
      ... hätte, hätte, Fahrradkette...
    • Glaube kaum das die Betriebshaftpflicht dafür eintritt!

      Wäre die Maschiene bei einem Transport zum dem Spedi XXX Lager entstanden, dann hätte er recht den es gibt höchsten 40 Franken pro KG, den Rest hätte über eine Zusatzversicherung entweder vom Spedi auf Verlangen des Auftraggebers oder der Auftraggeber hätte sie selbst müsst abschließen!

      Jetzt ist aber am Lager die Maschiene zu Schaden gekommen! Da muß dem Spedi seine dafür extra abgeschlossen Versicherung zahlen, welche Höhe bin ich übefragt!


      Aber du bekommst nur deinen Kaufpreis und Fracht bis zum Zwischenlager minus Schrottwert!

      Hier mal was zum lesen!

      jusmeum.de/urteile/olg_k%C3%B6…3df589642c4e07acc88a5c782

      @Hans, wenn ein Fahrer der die Woche unterwegs im Fernverkehr ist und den PKW am Betriebsgelände abgstellt hat, der beschädigt wird mit dem Stapler bezahlt die Betriebshaftpflicht keine Cent!

      BH zahlt!

      Hast Spediongelände mit Halle gemietet und Fahrer macht das Rolltor nicht richtig hoch und der Stapler bleibt der er selber fährt mit dem Mast hängen, dann zahlt BH!

      Oder Fahrer nimmt Stapler beim Kunden und schlichtet seine leeren Paletten von hinten nach vorne und blebt am Tor hängen, dann zahlt die BH!

      Nimmt der Fahrer den Stapler vom Kunden oder der beauftragt ihn, lad mal schnell deine Palette selbst ab, dann zahlt BH nicht, da er stillschweigend ohne Lohn beim Kunden beschäftigt ist!!t

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Granitteufel ()

    • Dank sowohl Granitteufel und Cargohans.

      Dank sowohl Granitteufel und Cargohans für die schnellen Antworten.

      Cargohans, wenn es klappt, wie Sie vorschlagen, können wir eine Party, am frühestens bestellen.

      Obwohl es sein kann, wie Graniteteufel schreibt.

      War für mich wohl schwierig, das Lesen der Rechtsprechung Referenzen (JusMeum) von früheren ähnlichen Gerichtsverfahren.(Ich bin ein englisch-sprächer und brauchen ein wenig Hilfe von Google Übersetzer)
      Wohl die meisten waren CRM Fällen, meines dagegen ein HGB Fall. als Firma XXX wurde beauftragt,
      die Maschine von Mannheim-Duisburg zu transportieren, mit 2 Wochen zwischenlagerung bei ihrem Lager inerhalb Deutschland

      Wegen meinem Fall nicht CRM eher HGB, würden die folgenden Gründe für einen Anspruch werden ?
      HGB § 431 Haftungshöchstbetrag (3) Die Haftung des Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist ist auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
      Und wenn so, können Sie mich einen erfahrenen Speditions Rechtsanwalt empfehlen.?

      Meiner Referenzen sind aus diesem Forum gewonnen. Vielleicht im Laufe der Zeit und mit Hilfe dieses gutes Forum werde ich ein richtige 'Speditions Guru' werden.!!!

      Danke mitglieder........bobaloo
    • Welche Versicherung

      Hallo,

      habe mal mit meinem Versicherungs-Spezi telefoniert.

      Betriebshaftpflicht auf gar keinen Fall!

      Speditionsversicherung: Haftung gegeben jedoch nur auf Grundlage der jeweiligen Teilstrecke (HGB/CMR)

      Hinweis an alle: der Wareneigentümer hat immer die Möglichkeit eine eigene Warentransportversicherung abzuschliessen. Dann ist das eigene wirtschaftliche Interesse an dem Gut versichert. Diese Deckungen sind im Gegensatz zu einer Haftungsversicherung (HGB/CMR) der Höhe und dem Grunde nach nicht begrenzt! Es wäre der tatsächliche Wert des Druckers versichert/ersetzt worden.

      Frag doch mal beim Versicherungsguru in unserem Forum nach!

      Euer TT
    • Also alles was über 40SZR/kg hinausgeht sollte der Kunde selbst versichern. Wir weisen unsere Kunden auch immer darauf hin. Bieten ihnen auch an eine gesonderte Versicherung abzuschließen. Kostenpunkt zwischen 0,1% und 0,2% des Warenwertes. Jedenfalls machen wir das so.
      "Wenn die Könige bauen, haben die Kärrner zu tun." (Friedrich Schiller)

      Peer Steinbrück: "Eine gute Grundlage ist die Voraussetzung für eine solide Basis." :thumbsup:
    • Leute die gelernt haben, die haben selbst eine eigene Versicherung!

      Auch die Haftungsbeschränkten zahlen nicht alles!!

      Beispiel Granit und Marmor Rohtafel auf A Böcken transportiert und ein Schaden da zahlen die Geiz ist geil Versicherungen nicht!

      Viele A Granit TU haben in D die Versicherung abgeschlossen!

      Es sind auch schon viele auf die Schnautze gefallen!! Wenn der Kunde ex work verlangt auf A Böcken dann ist das seine eigene Sache mit dem Schaden wenn der Schaden nicht durch einen Unfall geschehen ist!

      Theoretisch müssten die Rohtafeln in Verschlägen oder Kisten transportiert werden wie nach Übersee!
    • Haftung oder Versicherung

      Hallo an alle,

      der Frachtführer/Spediteur haftet immer der Höhe und dem Grunde nach begrenzt.

      Bei einem unabwendbaren Ereignis haftet er gar nicht und der Wareneigentümer bleibt auf dem Schaden sitzen. Deswegen sollte derjenige der das wirtschaftliche Interesse an der Ware hat eine eigenständige Warentransportversicherung und/oder Lagerversicherung eindecken. Wir reden hier von ‰ (Promille) vom Warenwert.

      Gerne stelle ich eine Übersicht zur Verfügung, die dieses Problem schön erläutert.

      Gruss an alle
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de