Einbehalt von Spesen

    • Einbehalt von Spesen

      Hallo,

      mein Freund hat folgendes Problem, vielleicht könnte mir hier jemand helfen.

      Mein Freund (LKW-Fahrer) hat zum 15.02.2007 bei seinem alten Arbeitgeber gekündigt.

      Dieser hat nun anteilig Weihnachtsgeld (1/2 Monatslohn, gezahlt 12/06) von dem Lohn für Februar abgezogen, na ja, da scheiden sich ja die Geister.

      Nun stehen noch ca. 1.000,00 EUR Spesen aus, mein Freund hatte bei diesem Arbeitgeber keinen Arbeitsvertrag.
      Nun weigert sich der AG die Spesen komplett zu zahlen, weil er erst alle Firmenhandyrechnungen kontrollieren will (rückwirkend 1 Jahr) und dann die Spesen mit den Handyrechnungen verrechnen will. Es gibt aber keine schriftliche Vereinbarung, wo eine Nutzung des Firmenhandys geregelt wurde.
      Da mein Freund im Internationalen FV tätig ist, beliefen sich die Handykosten auf ca. 300 EUR im Monat.
      Bei keinem anderen AN wurde bis dato Geld für die Nutzung des Firmenhandys abgezogen. Nun behauptet dieser AG, dass er für die Nutzung des Firmenhandys max. 250,00 EUR mtl. übernimmt und der Rest muss der AN (sprich mein Freund) selber tragen. Nun meine Frage, ist das überhaupt rechtens? Weil es ja in der Vergangenheit noch nie zu irgendwelchen Abzügen wg. der Nutzung des Firmenhandys kam. Kann der AG dies rückwirkend machen?

      Für ein paar Tips, wie man sich hier am besten verhält wäre ich sehr dankbar.

      Viele Grüße

      Wolffi
    • Bei Spesen muß man erstmal unterscheiden um was für Spesen es sich handelt. Es muß Belege geben woran man erkennt ob es Spesen waren die für den Auftrag notwendig waren (Mautbelege, Tankquittungen usw.)

      Ausserdem gibt es noch Spesenpauschalen (ohne Beleg) für Touren im Fernverkehr die der Fahrer bei seinem Finanzamt geltent machen kann. Eine Abrechnung über den Arbeitgeber ist zwar möglich, aber es ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Freiwillige Leistungen lassen sich nicht einklagen.

      Ein Firmenhandy darf überhaupt nicht privat genutzt werden. Wenn es privat genutzt wurde kann das Finanzamt das komplett als pivate Anschaffung/Ausgabe auslegen. Genauwenig darf man mit dem LKW privat herumfahren. Wenn der Arbeitgeber dennoch 5/6 der Kosten übernimmt finde ich das sehr großzügig. Hätte ich nicht gemacht.

      PS: Kleiner Tip globalsim.net zulegen. Günstige Kosten überall in Europa, keine Roamingkosten und ein Anruf mit Skype auf diese Nummer kostet 0,017 Euro die Minute
    • Hallo Wolffi,

      Und ich dachte immer, dass die Spesen immer vom AG bezahlt werden und keine freiwillige Leistung vom AG sind.


      Sie dachten (fast) richtig. ;)
      In der Regel werden die Spesen vom AG bezahlt. Doch wie User Top richtig erwähnte, ist die Spesenzahlung freiwillig.

      Gruß
      T.T.P.
    • RE: Einbehalt von Spesen

      behauptet dieser AG, dass er für die Nutzung des Firmenhandys max. 250,00 EUR mtl. übernimmt und der Rest muss der AN (sprich mein Freund) selber tragen


      wenn es keine Regelung über die Nutzung des Telefons gab, ist der AG in der Beweislast, das die Anrufe nicht dienstlich relevant sind. Er darf kein Geld vom Lohn zurückbehalten, um vorab eine Deckung zu gewährleisten.

      zu den Spesen sprachen die Vorredner bereits.
      Gruß

      Matze
    • Einbehalt von Spesen

      Muss Top voll kommen Recht geben.

      In der heutigen Zeit wo fast jeder 1-2 Handys besitzt finde ich richtig wie es
      bekannte Schweizer Speditionen es machen. pro Minute den von der Sped.
      angesetzter Preis, plus 50 Franken Bearbeitungsgebühr und schon ist Ruhe
      mit privat Gespächen.

      Wenn ein Mitarbeiter sich bedient am Betriebseigentum finden das viele
      normal.
      Wenn das der AG sich am Lohn bedient ist das Geschrei groß.
    • RE: Einbehalt von Spesen

      Wenn der (in diesem Fall nicht nur geizige, sondern auch dumme) Arbeitgeber keine Spesen zahlt, muß man sie in der Steuererklärung angeben. Dies ist aber von Nachteil, weil man nur die zuviel gezahlte Steuer, nicht aber die Sozialbeiträge zurückbekommt. Also besser den AG dazu bewegen, Spesen zu zahlen, ggfs. bei entsprechend geringerem Grundbrutto. Daß Firmen auf die hier beschriebene Weise auf "abgehauene" Mitarbeiter auch ohne Rechtfertigung "nachtreten", ist leider gängige Praxis.
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      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)