Ein paar Fragen zu den gesetzlichen Regelungen

    • Ein paar Fragen zu den gesetzlichen Regelungen

      Hallo an alle ihr,
      ich würde gern ein paar Sachen von euch wissen, die mir noch nicht ganz so klar sind.
      Ich hatte bislang mit dem Thema Lenk- und Ruhezeiten nicht so viel zu tun, was sich durch eine berufliche und private Veränderung aber in Zukunft wohl ändern wird. Mein Tätigkeitsfeld wird zwar der Personentransport sein, da die Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten mit wenigen Ausnahmen aber identisch sind, könnt ihr mir da sicher auch ein bisschen helfen.

      Also beim digiatalen Kontrollgerät ist das ja eigentlich relativ einfach. Theoretisch kann die Fahrerkarte dauerhaft im Gerät stecken bleiben und zeichnet somit die Lenk- und Ruhezeiten vollständig auf. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht anderweitig benötigt wird.
      Wird die Karte entnommen können die Zeiten später auf der Karte nachgetragen werden.

      Was mich aber erwartet ist wohl überwiegend analoger Betrieb.
      Hier wird ja alles von Hand auf der Scheibe notiert. Unter anderem auch die Start- und Endkilometer des Fahrzeuges.
      Wie werden diese notiert, wenn in einer Schicht mehrere Fahrzeuge gelenkt werden?

      Ich habe gelesen, dass in einigen Ländern die Tachoscheibe über nacht eingelegt bleiben muss, um die Ruhezeit nachzuweisen.
      Die Tachoscheibe kann ja aber nur 24 Stunden aufzeichnen. Was passiert denn bei folgendem Beispiel:
      Fahrer legt die Tachoscheibe heute um 8 Uhr ein. Fährt seine Schicht und lässt die Scheibe im Gerät und geht nach Hause.
      Am nächsten Tag kommt er aber erst um 10 um seinen Dienst aufzunehmen. Dann sind ja quasi zwei Stunden der Scheibe doppelt beschrieben.
      Wie reagiert das Gerät dann wenn die Scheibe nach 24 Stunden nicht gewechselt wird?

      Zweites Problem ist, wenn der Fahrer am nächsten Tag ein anderes Fahrzeug lenkt oder das Fahrzeug zwischenzeitlich gebraucht wird, dann kann die Scheibe ja nicht im Gerät bleiben, da er diese ja auch am nächsten Tag wieder mitführen muss.

      Zu guter letzt noch die Frage wie das mit der Aufzeichnung und Archivierung funktioniert, wenn ein Fahrer sowohl Fahrzeuge mit digitalem als auch analogem Kontrollgerät fährt. Das wird doch dann schnell zum unüberschaubaren Durcheinander.
      Muss dann wenn er auch analoge Fahrten hat, auch für freie Tage eine Bescheinigung ausgestellt werden oder dürfen die freien Tage ganz normal auf der Fahrerkarte eingetragen werden?
      Wie funktioniert die Auswertung im Büro. Also bei Übertragung der digitalen Daten auf den PC werden einem ja evtl. Verstöße angezeigt, ebenso wie die noch zur Verfügung stehende Lenkzeit in der laufenden Woche und im 14-Tage Block.
      Können die analog gefahrenen Fahrten hier händisch eingegeben werden, damit die Angaben der Software wieder stimmen oder kann man bei gemischtem Fahrbetrieb mit diesen statistischen Daten der Auswertungssoftware einfach nichts anfangen?

      Ich würde mich freuen, wenn ihr mir da ein bisschen zu helft, damit ich nicht ganz so dumm darstehe.
      Fragen werde ich im Anfang sicher noch genug haben.
    • mischaK schrieb:

      Was mich aber erwartet ist wohl überwiegend analoger Betrieb.
      Hier wird ja alles von Hand auf der Scheibe notiert. Unter anderem auch die Start- und Endkilometer des Fahrzeuges.
      Wie werden diese notiert, wenn in einer Schicht mehrere Fahrzeuge gelenkt werden?
      Da wird auf der Rückseite der Scheibe der Fahrzeugwechsel dokumentiert,genau wie auf der Vorderseite.
      Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.
    • Ich habe selber nicht mal einen Führerschein.
      Ich werde aber wohl über kurz oder lang "der Liebe wegen" in einen Busbetrieb wechseln.
      Da wird es für mich auch noch tausend kleine und große Dinge geben die ich lernen muss.
      Es war mir nur wichtig, mich bei einigen Dingen, die ich mich selber schon gefragt habe, vorher schon mal schlau zu machen um nicht ganz so strundumm zu wriken.

      Vielleicht erklärt das meine Unwissenheit.
    • Ich nehme an,das sich der Stahltrucker dazu äußern wird.


      @Isegrim

      DA bin ich schon



      mischaK schrieb:

      Hallo an alle ihr,
      ich würde gern ein paar Sachen von euch wissen, die mir noch nicht ganz so klar sind.
      Ich hatte bislang mit dem Thema Lenk- und Ruhezeiten nicht so viel zu tun, was sich durch eine berufliche und private Veränderung aber in Zukunft wohl ändern wird. Mein Tätigkeitsfeld wird zwar der Personentransport sein, da die Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten mit wenigen Ausnahmen aber identisch sind, könnt ihr mir da sicher auch ein bisschen helfen.

      Also beim digiatalen Kontrollgerät ist das ja eigentlich relativ einfach. Theoretisch kann die Fahrerkarte dauerhaft im Gerät stecken bleiben und zeichnet somit die Lenk- und Ruhezeiten vollständig auf. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht anderweitig benötigt wird.
      Wird die Karte entnommen können die Zeiten später auf der Karte nachgetragen werden.

      Was mich aber erwartet ist wohl überwiegend analoger Betrieb.
      Hier wird ja alles von Hand auf der Scheibe notiert. Unter anderem auch die Start- und Endkilometer des Fahrzeuges.
      Wie werden diese notiert, wenn in einer Schicht mehrere Fahrzeuge gelenkt werden?


      dazu gibt es die Rückseite des Schaublattes. einfach da Anfang und Ende eintragen und die Vorderseite passend durch das Kontrollgerät beschreiben lassen ( Insider sagen noch, Tinte nachfüllen nicht vergessen :D )
      Ich habe gelesen, dass in einigen Ländern die Tachoscheibe über nacht eingelegt bleiben muss, um die Ruhezeit nachzuweisen.
      Die Tachoscheibe kann ja aber nur 24 Stunden aufzeichnen. Was passiert denn bei folgendem Beispiel:
      Fahrer legt die Tachoscheibe heute um 8 Uhr ein. Fährt seine Schicht und lässt die Scheibe im Gerät und geht nach Hause.
      Am nächsten Tag kommt er aber erst um 10 um seinen Dienst aufzunehmen. Dann sind ja quasi zwei Stunden der Scheibe doppelt beschrieben.
      Wie reagiert das Gerät dann wenn die Scheibe nach 24 Stunden nicht gewechselt wird?


      das Gerät interessiert es nicht, wenn Fehler gemacht werden. DAs interessiert nur die Kontrollbehörde. Und da wird es teuer für Fahrer und verantwortliche Person.


      Einfach zum Schichtende Scheibe raus und auf der Rückseite handschriftlich das passende bis Mitternacht malen und am nächsten TaAg wieder bis zum Dienstbeginn


      Zweites Problem ist, wenn der Fahrer am nächsten Tag ein anderes Fahrzeug lenkt oder das Fahrzeug zwischenzeitlich gebraucht wird, dann kann die Scheibe ja nicht im Gerät bleiben, da er diese ja auch am nächsten Tag wieder mitführen muss.
      siehe hier vor


      Zu guter letzt noch die Frage wie das mit der Aufzeichnung und Archivierung funktioniert, wenn ein Fahrer sowohl Fahrzeuge mit digitalem als auch analogem Kontrollgerät fährt. Das wird doch dann schnell zum unüberschaubaren Durcheinander.
      Muss dann wenn er auch analoge Fahrten hat, auch für freie Tage eine Bescheinigung ausgestellt werden oder dürfen die freien Tage ganz normal auf der Fahrerkarte eingetragen werden?
      Wie funktioniert die Auswertung im Büro. Also bei Übertragung der digitalen Daten auf den PC werden einem ja evtl. Verstöße angezeigt, ebenso wie die noch zur Verfügung stehende Lenkzeit in der laufenden Woche und im 14-Tage Block.
      Können die analog gefahrenen Fahrten hier händisch eingegeben werden, damit die Angaben der Software wieder stimmen oder kann man bei gemischtem Fahrbetrieb mit diesen statistischen Daten der Auswertungssoftware einfach nichts anfangen?


      wird kein Durcheinander wenn man sich an die Regeln, siehe oben hält.
      Zur Auswertung gibt es bei einer passenden Software für Digi-Fartenschreiber auch spezielle Scanner und richtige Auswertesoftware macht das bis auf den Kilometereintrag automatisch.


      Ich würde mich freuen, wenn ihr mir da ein bisschen zu helft, damit ich nicht ganz so dumm darstehe.
      Fragen werde ich im Anfang sicher noch genug haben.




      hoffe die Unklarheiten sind etwas beseitigt.


      Aber, wieso machst Du Dir da nen Kopf. Das ist Sache des Verkehrsleiters und nicht eines Angestellten. Der Verkehrsleiter verdient dafür genug, weil er auch seinen Namen riskiert ( Zuviel Minuspunkte bei der Überwachungsbehörde und weg ist die EU-Lizenz / die Genehmigung für den Personenverkehr )
      [/quote]
    • Also zuerst zu Kippers Frage.
      Soweit ich infromiert bin haben die Reisebus zu rund 75% digitale Geräte.
      Die andern sind ein paar ältere Kurzstreckenreisebusse für Klassenfahrten und Rentnerfahrten.
      Der große Teil der analogen Geräte sind in den Bussen für den Schulbusverkehr.

      Also die Infos vom Stahltrucker haben mir schon viel weiter geholfen.
      Ich muss glatt mal schauen gehen. Das Lesegerät für die Karten kenne ich. Einen Scanner für die Scheiben habe ich noch nicht gesehen.
      Ich habe die Scheiben bis jetzt nur in Ablagekörben gesehen oder in speziellen Ordnern im Schrank.
      Ich wusste nicht dass man die auch einfach digitalisieren kann. Klappt das auch mit den
      handschriftlich gemalten Zeiten auf der Scheibe?
    • Hallo mischaK
      Wusste ja nicht,das Du noch keine Fahrerlaubnisse hast.
      Villeicht hilft es dir ja weiter.
      Ab Mai ist der digitale Fahrtenschreiber Pflicht |
      heise online

      Ich glaube nicht das es noch viele Reisebusse mit Analogen Tachos gibt.

      mischaK schrieb:

      Einen Scanner für die Scheiben habe ich noch nicht gesehen.
      Du kannst die Scheiben mit jedem normalen Scangerät einscannen,und Digitalisieren zur Aufbewahrung.
      Die originalen Scheiben müssen ja nach Gesetz für einen bestimmten Zeitraum(12 Monate,und Digitale Daten 24 Monate aufbewahrt werden.
      dann mach dich doch auch mal über die Fahr und Ruhezeiteiten der Reisebus und Schul und Linienbusfahrer gedanken.
      Da gibt es gewaltige Unterschiede.[Blockierte Grafik: http://www.animierte-gifs.net/data/media/425/animiertes-bus-schulbus-bild-0023.gif]
      Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Isegrim ()

    • Hallo,
      also wie ich gesagt hatte sind das auch nicht mehr so viele Wagen.
      Die Busse die bei Auslieferung schon den analogen Tacho im DIN Schacht hatten sind alle mit dem digitalen nachgerüstet worden, weil das da wohl ziemlich einfach ist.

      Aktuell sind noch 3 O404 aus 1992, 1994 und 1995 und ein MAN Lions Star aus 1997 die noch den analogen Tacho richtig im Armaturenbrett haben. Da hat man mir gesagt, dass der Umbau hier fast teurer wäre als der Restwert der Busse.

      Die Schulbusflotte besteht hauptsächlich aus Überlandbussen Setra 315, MB O407 und 408.
      Diese Wagen sind ja noch recht lange mit komplett analogen Tachos ausgeliefert worden weil sie rein für den Liniendienst vorgesehen sind. Die meisten haben ja auch nur ein Kontrollgerät für einen Fahrer.

      Also mit den Lenk und Ruhezeiten haben die Schulbusleute ja eher wenig Probleme. Das sind alles Hausfrauen und Rentner etc. die fahren morgens 90 Minuten und mittags nochmal.
      Damit in einen Lenkzeitverstoß zu rutschen ist schon eher schwierig.

      Die grundsätzlichen Lenk- und Ruhezeitenregeln sind mir soweit bekannt.
      Einziger Unterschied der mir im Liniendienst bekannt ist, ist, dass die Lenkzeitunterbrechungen nicht exakt 45 Min. bzw. 15 und 30 Min. betragen müssen sondern in Abhängigkeit von der Linienlänge aus in % gerechnet werden können. Ich meine am Ende des Linienwegs müssen mindestens 15% der gefahrenen Zeit an Pause gemacht werden. Aber da müsste ich nochmal nachlesen um es sicher zu sagen.
      Wenn es sonst noch was wichtiges gibt, was ich vergessen habe, dann sagt es mir gerne.

      Übrigens hattet ihr recht. die Tachoscheiben werden gescannt und dann zusammen mit den digitalen Daten verarbeitet.

      Viele Grüße euch allen.
    • Möchte mich zu dem Thema auch noch einmal äussern. Als erstes werden Innerhalb der Europäischen Union alle Gesetze für das Fahrpersonal gleichmäßig umgesetzt. Es gibt nur den Unterschied bei den Linienbusfahrern, das sie bei einer Linienlänge bis 50 km gar keine Tachoscheibe bzw. Fahrerkarte einlegen müssen. Hier sind allerdings die Unternehmen dazu aufgefordert bei der Linienführung darauf zu achten die die Gesetzlichen Pausen eingehalten werden. Grundsätzich sollten die Tachoscheiben bzw Fahrerkarten entnommen werden wenn das Arbeitsende erreicht ist. Macht man es nicht, muss bei den Digitalen Fahrerkarten zumindest eingetragen werden Land und Uhrzeit des Arbeitsendes. Bei den Tachoscheiben müssen sie rausgenommen werden und ausgefüllt werden. Endkilometerstand und Stadt des Arbeitsendes und das Datum wie früher auch. Innerhalb von 24 Stunden braucht man keine Bescheinigung für die vorangegangene Zeit die man nicht nachweisen kann.