Eigentumsnachweis

    • Eigentumsnachweis

      Hallo Gemeinde,

      folgende Frage: man kauft ein gebrauchtes Maschinenteil in einem EU-Land (von privat, kein B2B), und der Spediteur verweigert nun die Auslieferung, weil ihm keine Rechnung des Versenders vorliegt, die belegt, dass das fragliche Frachtgut auch tatsächlich dem Versender gehörte. Da der Versender das Teil seinerseits auch vor Jahren von privat gebraucht gekauft hat, hat er keine solche Rechnung vorliegen. Auf Anfrage teilte mir der Spediteur mit, dass man in der Vergangenheit häufig Probleme bekommen habe, weil man Hehlerware transportiert habe.
      Ist dieses Verhalten der Spedition durch irgendein Gesetz vorgegeben? Kann man die Spedition ggf. auf Herausgabe der Fracht auch ohne Vorliegen dieser gerforderten Rechnung auf dem Rechtsweg zwingen?

      Grüsse
      Wurzel4

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wurzel4 ()

    • Moin erstmal...

      Also das ist mal eine spannende Frage.

      Erstmal für mich interessant: Wurde der Spediteur bereits bezahlt?

      Warum lässt Du dir nicht einfach eine Rechnung vom Verkäufer schreiben bzw. eine Quittung mit Namen des Verkäufers etc ausstellen?

      Grundsätzlich gehe ich erstmal davon aus das es dem Spediteur bei diesem Transport nichts angeht bzw. er diese Frage ja schon vor Transportdurchführung hätte klären sollen/müssen.

      Bin mal gespannt was die Kollegen so sagen!
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • Ich sehe ebenfalls keinen Grund für ein Pfandrecht oder dergleichen. Wenn ich das Frachtentgelt hätte, wäre mir das sowas von egal, wem das gehört. Selbst wenn es Hehlerware wäre, müsste mir erstmal irgend jemand nachweisen, das ich davon hätte Kenntnis erlangen können. Ich denke eher, das uns der Wurzel nicht alles erzählt hat ^^
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Wer ist der Frachtzahler für den Spediteur? ich nehme mal nach der Fragestellung an, daß Wurzel4 die Maschine incl. Frei-Haus-Lieferung gekauft hat. Somit ist der Absender in der Pflicht zur Frachtzahlung und behält sich das Pfandrecht vor, solange nicht bezahlt wurde. Wäre der normale Weg.

      Auch noch nie was davon gehört, daß dem Spediteur/TU ein Eigentumsnachweis vorgelegt werden muß, damit er ausliefern kann.
      Kann es sein, daß der Spediteur/TU Zusatzkosten für die Auslieferung geltend macht - aktuelles Thema beim Nachlauf von Import-Containern von Überseesendungen, wenn TU aus den Beneluxstaaten eingeschaltet werden, die behaupten, den Empfänger als nicht kreditwürdig zu kennen. Es ist mit Standgeld und Ärger etc. zu rechnen - also vorher einen höheren Betrag vom Empfänger einfordern, auch wenn ddp o.ä. vereinbart ist. Wer nicht zahlt, bekommt den Container nicht. Und da sind sich manche TU vor allem aus Rotterdam einig.