Hallo Gemeinde,
folgende Frage: man kauft ein gebrauchtes Maschinenteil in einem EU-Land (von privat, kein B2B), und der Spediteur verweigert nun die Auslieferung, weil ihm keine Rechnung des Versenders vorliegt, die belegt, dass das fragliche Frachtgut auch tatsächlich dem Versender gehörte. Da der Versender das Teil seinerseits auch vor Jahren von privat gebraucht gekauft hat, hat er keine solche Rechnung vorliegen. Auf Anfrage teilte mir der Spediteur mit, dass man in der Vergangenheit häufig Probleme bekommen habe, weil man Hehlerware transportiert habe.
Ist dieses Verhalten der Spedition durch irgendein Gesetz vorgegeben? Kann man die Spedition ggf. auf Herausgabe der Fracht auch ohne Vorliegen dieser gerforderten Rechnung auf dem Rechtsweg zwingen?
Grüsse
Wurzel4
folgende Frage: man kauft ein gebrauchtes Maschinenteil in einem EU-Land (von privat, kein B2B), und der Spediteur verweigert nun die Auslieferung, weil ihm keine Rechnung des Versenders vorliegt, die belegt, dass das fragliche Frachtgut auch tatsächlich dem Versender gehörte. Da der Versender das Teil seinerseits auch vor Jahren von privat gebraucht gekauft hat, hat er keine solche Rechnung vorliegen. Auf Anfrage teilte mir der Spediteur mit, dass man in der Vergangenheit häufig Probleme bekommen habe, weil man Hehlerware transportiert habe.
Ist dieses Verhalten der Spedition durch irgendein Gesetz vorgegeben? Kann man die Spedition ggf. auf Herausgabe der Fracht auch ohne Vorliegen dieser gerforderten Rechnung auf dem Rechtsweg zwingen?
Grüsse
Wurzel4
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