Eigenkapitalnachweis

    • Eigenkapitalnachweis

      Hallo Zusammen,

      da ich neu hier bin weiß ich leider nicht ob dieses Thema hier reingehört. Bitte habt Nachsicht.

      Um auf meine Frage zurückzukommen. Ich bin gerade dabei eine Firma aufzumachen. Soweit sind alle Voraussetzungen erfüllt.

      Jedoch happert es gerade an dem Eigenkapitalnachweis. Das Finanzielle ist kein Problem, jedoch habe ich vom Amt einen Vordruck bekommen wo ich meine finanziellen Mittel darlegen muss und welches durch eine anerkannte Institution geprüft und beglaubigt werden muss.

      Da ich momentan bei der Sparkasse bin können die mir ja soweit nur das Bankguthaben bestätigen und meinen dieses Formular vom Amt haben die noch nie gesehen und ich soll das Formular selber ausfüllen und selber unterschreiben und einfach von denen den Nachweis über das Bankguthaben reinlegen sollen, da ja die Bank nicht weiß ob ich irgend welche Darlehens, Maschinen usw. besitze/habe.

      So meine Frage ist, wie läuft so was ab bzw. wie hat dies der Rest geregelt.

      Und noch möchte ich wissen, wenn ich mit einem LKW mit zusätzlich einem Anhänger bei einer Spedition fürs erste Fahre wo ich dafür einen Angestellten beschäftige dafür ob dies als Scheingeschäft eingestuft wird?

      Danke und Gruß
      Cruel
    • RE: Eigenkapitalnachweis

      Moinmoin,

      ich würd's vom Steuerberater ausfüllen bzw. zumindest abstempeln lassen.

      Sobald Du einen Angestellen beschäftigst den Du mit einem Lkw als Frachtführer für eine Spedition einsetzt, warum sollte Dir das als Scheinselbständigkeit ausgelegt werden?
    • Du hast ja sicherlich einen Steuerberater für die Firmengründung und zur Betreuung für die Zeit danach. Der muss das Ausfüllen und Bestätigen. Ist eigentlich kein großer Akt.
      Alternativ kann das auch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft etc. machen. Aber über den Steuerberater, der die Firmengründung begleitet hat, ist es am einfachsten, da er über alle notwendigen Informationen bzgl. Deines Vermögens verfügt.

      Zur Scheinselbstständigkeit:

      Normal gilt 80 - 20... also maximal 80 % vom Umsatz mit einem Partner. Aber da Du einen Angestellten beschäftigt hast, sollte es kein Problem geben.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Guten Morgen,

      danke für die auführlichen Posts.

      Also ich sollte noch hinzufügen, dass dies als Nebengewerbe gedacht ist. Ich bin und werde weiterhin als Fachkaufmann in einem anderem Unternehmen Hauptberuflich tätig sein.

      Einen Steuerberater habe ich nicht. Jedoch betreibt der Finanzleiter in dem Unternehmen wo ich arbeite, so ne Art Büroservice. Er darf alle Tätigkeiten eines Steuerberaters außer den Jahresabschluss und die Jahresbilanz erstellen. Er wird auch für mich alle Steuerangelegenheiten erledigen. Vorteil ist halt er ist deutlich günstiger als ein Steuerberater. Für den Jahresabschluss kann ich mir einen Steuerberater für paar Euro suchen der das macht.

      Meint ihr das reicht auch oder muss das wirklich eine Steuerberater machen?

      Gruß
      Cruel
    • Am Steuerberater spart man kein Geld... Unserer hat uns schon so oft geholfen und auch nützliche Tipps gegeben. Steuerberater ist der wichtigste Mann...

      Ach ja, der Jahresabschluss ist meist die teuerste Arbeit vom Steuerberater im ganzen Jahr. Und wird halt einfacher und günstiger, wenn der Steuerberater die Buchhaltung schon das ganze Jahr über macht. Es können Fragen bereits im laufenden Jahr geklärt werden usw.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Es muss der amtliche Vordruck benutzt werden. Dieser muss von einer entsprechenden Person wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. ausgefüllt bzw.zumindest abgestempelt und unterschrieben werden.
      Ansonsten könnt sich ja jeder Bescheinigen was er will :P

      Im Vordruck werden dann das Betriebsvermögen (Fahrzeuge, Maschinen, Gebäude, Grundstücke, Bargeld etc.) bescheinigt. Und der Unterzeichner haftet auch für die Richtigkeit der Angaben.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!