e.K. / GmbH

    • Exmado schrieb:

      ... meine größte sorge ist, was ist wenn ein Kunde plötzlich nicht mehr zahlt? .... zack -> pleite + persönliches Hab&Gut weg
      Diese Sorge ist auch bei einer GmbH nicht automatisch gegenstandlos. Wenn Du vorübergehend zahlungsunfähig sein solltest und Du nicht unverzüglich einen Insolvenzantrag stellst, begehst du Insovenzverschleppung. Das ist eine Straftat. Und dann haftest Du mit Deinem Privatvermögen für alle Schäden, die zwischen Zahlungsunfähigkeit und Insolvenzantrag entstanden sind.
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    • ..zack, ist das Hab und Gut weg
      Diese Aussage ist mir viel zu pauschal.

      Zahlt ein Kunde nicht mehr, und du hast eine sog. "Positive Fortführungsprogrognose", aus der hervorgeht, was du alles unternimmst und noch unternehmen wirst, um dein Schiffchen wieder in ein solides Fahrwasser zu bringen, bist du mit deinem Unternehmen gerade mal in der definierten KRISE. Aus einer Krise kann man sich bzw sein Unternehmen auch wieder herausführen.

      Sollte dies nicht gelingen, und du kämest in die Bredoullie der Zahlungsunfähigkeit, hast du nach einem definierten Punkt drei Wochen Zeit, diesen Tatbestand zu beseitigen. Danach kommst du in den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung. Leider hat eine Insolvenz immer zur Folge, das über den Staatsanwalt der Inso-Verwalter rückwärts geht, und dann (fast immer) feststellt, dass du formal schon vorher zahlungsunfähig warst. Da gibt es die feine Unterscheidung zwischen Zahlungsstockung (nicht strafbewehrt) und Zahlungsunfähigkeit.

      Ich empfehle daher IMMER jedem Unternehmer, täglich morgens die Konten abzurufen, die Saldenstände einzutragen, und auch die aktuellen Verbindlichkeiten und Forderungen. Und auch bei Handels- und Produktionsunternehmen, oder im Transportgewerbe, wenn feste Aufträge vorliegen, diese in die Liste einzutragen. Diese Liste hat schon vielen den Poppes gerettet, weil man im Fall der Inso diese seit langem geführte Liste vorweisen kann. Den meisten kleinen Unternehmern ist es leider zu viel Arbeit, sich da einmal täglich mit zu beschäftigen, vor allem, wenn der Laden läuft. Läuft er aber stotternd, ist diese Übersicht eine sehr gute Möglichkeit, auch über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit bzw der drohenden Zahlungsunfähigkeit ggf Maßnahmen einzuleiten

      Über die Auswirkungen eines nicht rechtzeitig gestellten Inso-Antrags hat sich ja der Excelfan schon geäussert, und diesbezüglich stimme ich ihm vollumfänglich zu.

      Ein Hinweis noch, der hier vllt auch hingehört: Das ausgesetzte Insovenzrecht greift NUR bei bilanzieller Überschuldung. Ist die Zahlungsunfähigkeit da, gelten die alten Regeln, vom Grundsatz her. Da würde ich mich nicht drauf verlassen, dass es ja diese lustige Inso-Recht-Aussetzung gibt..
      Du musst nur lange genug am Ufer des Flusses sitzen.
      Irgendwann treibt die Leiche deines Feindes an dir vorbei.

      (Sagte einst, glaube ich, Sun Tze, um 500 v.Chr.)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Xentin ()

    • Moin Moin,

      danke für die ausführliche ausführung.
      Die Tabellen führen wir generell bei jedem Transport mit Eigenkosten / Verkaufswert / Gewinn.
      Sprich am ende des Tages kann ich meine täglichen Fixkosten dagegenrechnen und weiß so wie der Tag gelaufen ist.
      Zusätzlich folgt monatlich vom Steuerberater die Auswertung.
      Ich bin hier generell sehr gut gestimmt - sollte sich mehrfach ein negativer trend bemerkbar machen bzw. rote zahlen geschrieben werden -> Laden dicht.
      Aus dem grund laufe ich hier nicht der größten Gefahr der Inso-verschleppung.
      Mhhhh... bin unschlüssig bzgl. der GmbH - sehe schon einige Vorteile.
      Heute morgen kam mir zusätzlich die frage auf - bei der GmbH zahle ich mir ja monatlich einen Betrag X aus - sprich von dem Betrag wird die Krankenkasse berechnet.
      Derzeit wird diese vom gesamten gerechet, wieder ein + punkt für die GmbH in meinen Augen... vlt ist es aber auch anders und ich liege hier falsch ?!
      Am meisten juckt mich der Name alleine.... XYZ Spedition GmbH , viiiiel geiler als XYZ Spedition e.K. :D :thumbsup:
      Schauen wir mal was die zukunft bringt !

      Danke euch allen ! :thumbup:
    • Interessant ist ja tatsächlich die Wahrnehmung der anderen:

      GMBH - WOW! DIE haben schon mal 25 T€ Stammkapital. Auch neigen viele dazu, einer GmbH zu unterstellen, dass es sich um ein größeres Unternehmen handelt, weiss der Kuckuck, warum.

      Ich persönlich mache lieber mit einem Einzelunternehmer Geschäfte, denn der haftet vollumfänglich.

      Bei der GmbH ist die Haftung, wie gesagt, beschränkt.
      Sie hat aber den Vorteil des Gehalts,
      des "nicht mal eben eine Privatentnahme"-tätigen, meint: Das Regelwerk der GmbH erzieht zur Ordnung, ist bei vielen garnicht SO falsch,
      Krankenkasse wird anderes bemessen
      es gibt ein monatliches Gehalt (zumindest solange die Liqudität da ist)
      man kann auch und gerade für den GF eine oder mehrere betriebliche Altersversorgungen machen. So kann man z.B. einen Teil der Tantieme, so es denn eine gibt, in einen zweiten BAV-Vertrag zahlen. Das ist dann steuerfrei.

      Es muss halt alles nur geordnet vor sich gehen. Und in schlechten Zeiten ist das Thema der Zahlungsunfähigkeit mal schnell ein Straftatbestand.
      Du musst nur lange genug am Ufer des Flusses sitzen.
      Irgendwann treibt die Leiche deines Feindes an dir vorbei.

      (Sagte einst, glaube ich, Sun Tze, um 500 v.Chr.)