Doppelbesatzung

    • Doppelbesatzung

      Guten Tag,

      ich würde gerne mal wissen, wie Ihr bei euch fährt, wenn 2 Mann auf der Maschine drauf sind.

      Wir fuhren bis jetzt immer so: 1. Fahrer hat seine Lenkzeit ausgeschöpft (2x4,5 Std+ 45 min Pause dazwischen), danach kommt Fahrer Nummer 2. Der fährt wieder seine volle Lenkzeit.

      Jetzt würde Fahrer Nr 1 ja eigentlich wieder seine volle Lenkzeit frei haben (3xWoche nur 9 Std Ruhezeit).

      In Polen haben sie uns letzte Woche rausgezogen und eine Geldstrafe von ca 900€ verpasst, weil das so nicht in Ordnung wäre. Jetzt meine Frage: Wie macht man es richtig?
    • RE: Doppelbesatzung

      Hallo sari und herzlich willkommen,

      So einfach ist das nicht! Bei 2 Mann darf jeder seine 9 (2 mal wöchentlich 10) Stunden abspulen und dann ist 9 (Korrektur!) Stunden Ruhezeit angesagt. Außerdem gibt es im Gegensatz zu Einzelfahrern eine maximale Schichtzeit von 21 (Korrektur!) Stunden. M. W. darf man aber praktisch non-stop fahren, wenn man sich alle 4 1/2 Stunden abwechselt, bis beide ihre 9 Stunden vollhaben. Damit mußte ich mich früher mal bei Rungis Express rumschlagen, ist aber schon ein paar Jahre her. Falls es sich geändert haben sollte, kann mich ja jemand korrigieren.

      Gruß Andreas
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

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    • RE: Doppelbesatzung

      Erst lesen dann starten und man spart Kohle.

      Nein, diese Variante ist nicht in Ordnung. Zuerst die gesetzlichen Grundlagen:



      Bei Zweifahrerbesatzung (Artikel 8 VO (EG) Nr. 561/2006) gelten für den Güterkraftverkehr sowie für den Personenbeförderungsverkehr folgende Sonderregeln:



      - Jeder Fahrer muss während eines Zeitraumes von 30 Stunden 9 zusammenhängende Stunden als Tagesruhezeit nehmen.



      - Eine Tagesruhezeit kann auch bei einer Zweifahrerbesatzung nur im stehenden Fahrzeug genommen werden. Deshalb müssen zwei Fahrer die tägliche Ruhezeit gleichzeitig nehmen.



      - Lenkzeitunterbrechungen können bei einer Zweifahrerbesatzung im fahrenden Fahrzeug auf dem Beifahrersitz bzw. in der Kabine genommen werden. Der Fahrer muss nach 4,5 Stunden eine Lenkzeitunterbrechung von mindestens 45 Minuten (aufteilbar in Teilabschnitte von mindestens 15 Minuten gefolgt von mindestens 30 Minuten) einlegen.



      - Auch bei der Zweifahrer-Besatzung gilt die Regelung, dass die tägliche Lenkzeit für den einzelnen Fahrer 9 Stunden bzw. zwei mal wöchentlich 10 Stunden beträgt.



      Das heißt, dass der LKW bzw. der KOM 20 Stunden ohne Unterbrechung gefahren werden kann.



      In Ihrem Beispiel verletzt Fahrer A keine gesetzlichen Bestimmungen. Fahrer B verstößt jedoch gegen die geltenden Bestimmungen, denn er fährt zurück, ohne die Tagesruhezeit genommen zu haben, da diese nur im stehenden Fahrzeug genommen werden kann. Die Zeit, die Fahrer B als Mitfahrer oder in der Kabine verbracht hat, wird als sonstige Arbeitszeit gewertet. Wie oben angeführt, können bei der Zweifahrerbesatzung die Lenkzeitunterbrechungen zwar auf dem Beifahrersitz genommen werden, die Tagesruhezeit muss jedoch im stehenden Fahrzeug genommen werden.



      Hier ein theoretisches Beispiel für zwei Fahrer bei einer Tageslenkzeit von 10 Stunden:



      Fahrtbeginn: Sonntag, 22.00 Uhr; Ende des Zeitraums von 30 Stunden: Dienstag, 04.00 Uhr.

      Beginn der Fahrt Sonntag, 22.00 Uhr. Der 1. Fahrer lenkt das Fahrzeug 4,5 Std., der 2. Fahrer nimmt während dieser Zeit eine Lenkzeitunterbrechung (Montag, 02.30 Uhr). Dann folgt ein Wechsel und der 2. Fahrer lenkt 4,5 Std. während der 1. Fahrer eine Lenkzeitunterbrechung nimmt (Montag, 07.00 Uhr). Jetzt folgt wieder ein Wechsel und der 1. Fahrer lenkt wieder 4,5 Std und 2. Fahrer nimmt wieder eine Lenkzeitunterbrechung (Montag, 11.30 Uhr). Danach kann der 2. Fahrer wieder 4,5 Std. lenken und der 1. Fahrer seine Unterbrechung nehmen (Montag, 16.00 Uhr). Jetzt kann der 1. Fahrer noch eine Stunde lenken und der 2. Fahrer für eine Stunde die Lenkzeit unterbrechen (Montag, 17.00 Uhr). Nun lenkt der 2. Fahrer ebenfalls noch eine Stunde, während der 1. Fahrer wieder seine Lenkzeit für eine Stunde unterbricht (Montag, 18.00 Uhr).



      Nach diesem Zeitablauf ist eine gemeinsame Lenkzeit von 20 Stunden erreicht.





      Danach ist eine gemeinsamen wenigstens neunstündige, tägliche Ruhezeit im stehenden Fahrzeug zu nehmen (Dienstag, 03.00 Uhr), damit die Forderung einer Ruhezeit von mindestens 9 Stunden innerhalb von 30 Stunden erfüllt wird. Der 30 Stunden Zeitraum endet Dienstag 04.00 Uhr.



      Hinweis:

      Das Bundesamt für Güterverkehr stellt unter bag.bund.de -> "Aktuelle Meldungen" Aktuelle Informationen zur Novellierung der EU-Sozialvorschriften vor.



      Stand: April 2007
    • RE: Doppelbesatzung

      Dann hat sich ja nichts geändert, außer daß die Ruhezeit jetzt wie bei Einzelfahrern 9 Stunden ist. Früher waren es 8, haben sie wohl auch demletzt bei den vielen Änderungen geändert. Dann ist die Schichtzeit für beide Fahrer durch die gebliebene Gesamtzeit von 30 Stunden natürlich nur noch 21 statt vorher 22 Stunden, sonst alles, wie ich schon sagte.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)