Soweit mir bekannt:
Bis 3,5 t zGG kein Kontrollgerät.
Über 3,5 t zGG also mit AHK als LKW zugelassen Kontrollgerät Pflicht.
Fahrt bis 3,5 t zGG ohne AHK keine Aufzeichnungpflicht
Fahrt über 3,5t zGG mit AHK als LKW zugelassen wenn Kontrollgerät verbaut. Aufzeichnungspflicht egal ob Privat oder Gewerblich. Ausgenommen Handwerkerreglung.
Kein Sonntagfahrverbot, da nicht über 7,5 t zGG.
Bis 3,5 t zGG kein Kontrollgerät.
Über 3,5 t zGG also mit AHK als LKW zugelassen Kontrollgerät Pflicht.
Fahrt bis 3,5 t zGG ohne AHK keine Aufzeichnungpflicht
Fahrt über 3,5t zGG mit AHK als LKW zugelassen wenn Kontrollgerät verbaut. Aufzeichnungspflicht egal ob Privat oder Gewerblich. Ausgenommen Handwerkerreglung.
Kein Sonntagfahrverbot, da nicht über 7,5 t zGG.