Original von Casalinga
Der TU darf (muß) für den Kurs fahren den er anbietet, wenn er den Zuschlag erhält.
Selbstverständlich. Der TU hat ein Angebot abgegeben, das angenommen worden ist.
Somit ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
[Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches