Die Wochenendpause

    • Die Wochenendpause

      "Ich beginne meine Arbeit als Fahrer am 13.09.2023 um 08:18 Uhr und halte mich normalerweise an die Tachografenvorschriften. Meine erste Pause mache ich am 16.09.2023, die 35 Stunden dauert. Dann beginne ich eine neue Arbeitswoche nach dieser Pause am 25.09.2023, die 40 Stunden und 34 Minuten dauert. Ich starte eine weitere Arbeitswoche nach dieser Pause am 01.10.2023, die 29 Stunden und 35 Minuten dauert. Danach beende ich meine Arbeit am 04.10.2023 und fahre eine Woche nach Hause. Meine Frage ist, ob diese Wochenendpausen gemäß den Mobilitätsvorschriften in Ordnung sind?"
    • Nachdem @ Martins Beitrag korrigiert wurde, hier noch ne kleine Anmerkung von mir dazu.


      In Bezug auf den Ausgleich der 2 aufeinander folgenden Verkürzungen der WRZ (wie Martin schrieb,nur im grenzüberschreitenden Verkehr zulässig)

      Der Ausgleich der Verkürzung hat vor der darauf folgenden wöchentlichen Ruhezeit zu erfolgen.

      Artikel 8 Absatz 6b Satz 2 der VO(EU) 561/2006

      Wurden zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten gemäß Absatz 6 Unterabsatz 3 nacheinander eingelegt, ist die nächste Ruhezeit — als Ausgleich für diese zwei reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten — vor der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit einzulegen.
      Link zur VO eur-lex.europa.eu/legal-conten…LEX%3A02006R0561-20200820

      noch ne kleine Anmerkung. Die Heimfahrt ist wenn man nicht selbst lenkt genauso wie die Anfahrt zum Wochenend-Standort des Fahrzeuges als Bereitschaftszeit, wenn man selbst lenkt als Arbeitszeit bzw. als Lenkzeit nachzutragen. Dies gilt wenn der WE-Standort nicht der Firmenstandort des Farzeug-Halters oder eine seiner Niederlassungen ist. Beides verkürzt die mögliche wöchentliche Lenkzeit.