Mit Kühler meine ich nicht den Motor-Kühler, sondern "Kühlaggregate für Beförderungsmittel für leicht verderbliche Lebensmittel".
Ich kenne mich da nicht aus, werde aber zunehmend von Kunden gefragt, ob ich die Termine für die Prüfungen dieser Aggregate nicht in unsere Terminüberwachung einbauen könnte. Weiß noch nicht, ob ich das machen will.
Wie sind denn bei diesen Geräten die Prüffristen?
Mein Kenntnisstand ist:
Haben Neufahrzeuge die Bescheinigung automatisch oder muss diese vom Fahrzeughalter für jedes Fahrzeug einzeln beantragt werden?
Gibt es noch Unterschiede zwischen ATP und DIN 8959 zu beachten?
Gibt es sonst noch was zu beachten?
Für Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus und gebe zu bedenken, dass die Antworten in die Programmierung einer Webapplikation einfließen könnten.
Für Risiken oder Nebenwirkungen fragen Sie also Ihren Chef oder Ihr Gewissen.
Aber ernsthaft: Ich bin gerne bereit, mich irgendwie erkenntlich zu zeigen, wenn es gewünscht wird.
Ich kenne mich da nicht aus, werde aber zunehmend von Kunden gefragt, ob ich die Termine für die Prüfungen dieser Aggregate nicht in unsere Terminüberwachung einbauen könnte. Weiß noch nicht, ob ich das machen will.
Wie sind denn bei diesen Geräten die Prüffristen?
Mein Kenntnisstand ist:
- Neufahrzeuge haben ab Hersteller eine 6-jährige Bescheinigung
- nach den ersten 6 Jahren ist alle 3 Jahre eine Wiederholungsprüfung nötig
Haben Neufahrzeuge die Bescheinigung automatisch oder muss diese vom Fahrzeughalter für jedes Fahrzeug einzeln beantragt werden?
Gibt es noch Unterschiede zwischen ATP und DIN 8959 zu beachten?
Gibt es sonst noch was zu beachten?
Für Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus und gebe zu bedenken, dass die Antworten in die Programmierung einer Webapplikation einfließen könnten.

Für Risiken oder Nebenwirkungen fragen Sie also Ihren Chef oder Ihr Gewissen.

Aber ernsthaft: Ich bin gerne bereit, mich irgendwie erkenntlich zu zeigen, wenn es gewünscht wird.
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www.online-fuhrparkverwaltung.de
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