Bei meinen ehemaligen Arbeitgeber gab es Technik- LKW + Anhänger/Auflieger , diese wurden von einen sog. mobilen" KFZ Meister aus DDR " Zeiten gewartet, bzw. repariert. So blieb es nicht aus, dass die LKW fast nur 3-4 Tage je Woche fuhren. ( sehr ökonomisch).Eigentlich konnte es mir ja egal sein, bis zu dem Punkt als ich merkte, dass ich die Zeit nicht bezahlt bekam und ständig Bußgeldbescheide bekam.
U.a. sind mir während der Fahrt die Bühnen gekippt und die Bremsen flöten gegangen. Polizei hat mich sofort erst einmal abgestraft mit der Bemerkung, Sie hören noch von uns. Der LKW wurde stillgelegt!
In der Werkststatt wurde festgestellt, dass die Hubzylinder der Bühnen unterschiedliche Hubmaße hatten ( wurden erst wenige Tage vorher eingebaut vom mobilen Dienst). Da der LKW einige Wochen stillstand wurde auch eine neue HU gemacht, die Bremsen gewechselt etc.Aber beim Ausstausch wurden alte gebrauchte Scheiben eingebaut, die Simmeringe waren auch alte.Ergo wurde in der Rep.- Werkstatt festgestellt, Bremsen nicht o.B. Eine vordere Scheibe war dazu noch gerissen!! Dieser Bericht wurde natürlich an die Polizei und an die Staatsanwaltschaft in Heidelberg weiter gegeben.
Ergebnis, ich hatte ein Strafverfahren an der Backe. Bei der mündlichen Verhandlung ist die Richterin fast ausgetickt, die wollte mich unbedingt verdonnern. Aber da war ein unabhängiger Gutachter von der Decra, dieser musste der Richterin ausführlich erklären wie eine Kraftfahrerin feststellen kann, dass die Bremsscheibe gerissen ist und das unterschiedliche Hubzylinder eingebaut wurden. Dazu war aus den KFZ Papieren ersichtlich, dass der LKW+ Aufbau erst bei der HU war mit o.B ( was diese o.B. auch imer gekostet hatte) als verkehrssicher eingestuft wurde.
Die Richterin ist wutschnaubend davon getrapt mit dem Hinweis, Sie habe keine Formulare für einen Freispruch dabei und muss erst einmal sehen wie sie dies machen muss. Blieb ja nix anderes übrig. Also im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil "Freispruch"
Sowas habe ich noch nie erlebt.
Simona
U.a. sind mir während der Fahrt die Bühnen gekippt und die Bremsen flöten gegangen. Polizei hat mich sofort erst einmal abgestraft mit der Bemerkung, Sie hören noch von uns. Der LKW wurde stillgelegt!
In der Werkststatt wurde festgestellt, dass die Hubzylinder der Bühnen unterschiedliche Hubmaße hatten ( wurden erst wenige Tage vorher eingebaut vom mobilen Dienst). Da der LKW einige Wochen stillstand wurde auch eine neue HU gemacht, die Bremsen gewechselt etc.Aber beim Ausstausch wurden alte gebrauchte Scheiben eingebaut, die Simmeringe waren auch alte.Ergo wurde in der Rep.- Werkstatt festgestellt, Bremsen nicht o.B. Eine vordere Scheibe war dazu noch gerissen!! Dieser Bericht wurde natürlich an die Polizei und an die Staatsanwaltschaft in Heidelberg weiter gegeben.
Ergebnis, ich hatte ein Strafverfahren an der Backe. Bei der mündlichen Verhandlung ist die Richterin fast ausgetickt, die wollte mich unbedingt verdonnern. Aber da war ein unabhängiger Gutachter von der Decra, dieser musste der Richterin ausführlich erklären wie eine Kraftfahrerin feststellen kann, dass die Bremsscheibe gerissen ist und das unterschiedliche Hubzylinder eingebaut wurden. Dazu war aus den KFZ Papieren ersichtlich, dass der LKW+ Aufbau erst bei der HU war mit o.B ( was diese o.B. auch imer gekostet hatte) als verkehrssicher eingestuft wurde.
Die Richterin ist wutschnaubend davon getrapt mit dem Hinweis, Sie habe keine Formulare für einen Freispruch dabei und muss erst einmal sehen wie sie dies machen muss. Blieb ja nix anderes übrig. Also im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil "Freispruch"
Sowas habe ich noch nie erlebt.
Simona