Deckung Vermögensschäden durch Betriebshaftpflichversicherung

    • Genau so sehe ich das auch. Eine vorsätzliche Tat sehe ich überhaupt nicht und vertragliche Pönalen sind generell nicht versicherbar (außer eine LV für die Ehefrau).

      Den Schaden muß ja der Anspruchsteller nachweisen. Finde ich überhaupt nicht knifflig. Bei Unstimmigkeiten können das die Versicherung und der Anspruchsteller vor Gericht ausfechten. Eine Haftpflicht ist nämlich nicht zum Bezahlen von Schäden da, sondern hauptsächlich um Schaden vom Versicherten abzuwenden.

      @nandomanchmal liegt es schon an der Formulierung, ob ein Schaden anerkannt oder abgelehnt wird. Aber wenn bei Dir keine Vermögensschäden gedeckt sind, würde ich meinen Vertrag mal überprüfen und gegebenenfalls nachbessern. Ich wende mich bei jedem neuen Risiko an meine Versicherung und kaue das mit denen durch. So musste ich vor 7 jahren die Lagerei mit aufnehmen lassen und letztes Jahr Kühltransporte. Ist alles nicht automatisch versichert. Und nur, wer viel fragt, kann viele dumme Antworten bekommen.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Moin,

      bin aus dem Urlaub zurück.

      Nur mal kurz vorab, man muss unterscheiden zwischen Haftung aus Verkehrsverträgen (z.B. Frachtverträgen) und Versicherungsschutz! Das sind zwei paar Schuhe.

      Richtig ist, dass kein Versicherungsschutz geboten wird für bzw. wegen Nichterfüllung der Leistungspflicht aus Verkehrsverträgen.

      Man haftet als Frachtführer für Lieferfristüberschreitungen (§ 433 HGB oder Ziffer 23 Abs 5 CMR) und diese sind auch abgesichert innerhalb einer Verkehrshaftungspolice.

      Solltet Ihr darüber hinaus Individualverträge mit Euren Auftraggebern zeichnen, sollten diese vorab durch den Versicherer geprüft werden ob der Inhalt der Höhe und dem Grunde nach abgesichert ist (Versicherungsschutz).

      Und Danke für den Hinweis @thommygera , man sollte regelmässig den Inhalt und Umfang seiner Policen überprüfen, anpassen und aktualisieren.

      Bleibt alle gesund
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
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