Darf ein Spedition Fahrer an Werkverkehrs unternehmen leihen, vermieten oder ähnliches ?

    • Arbeitnehmerueberlassungsgesetz

      Na, “Petrus”?

      Wie geht’s, wie steht’s mit Deinen Speditionstaetigkeiten?

      Anscheinend hat es ja nicht geklappt mit Deinem Vorhaben “wie komme ich von der B.R.D. in die Schweiz”(?) =


      Frage an die die etwas Ahnung haben mit der Materie, Lieferschein, Genähmigung, CMR usw..


      . . . und jetzt hast Du als Ersatz dafuer ein neues Projekt am Laufen(?) =


      Petrus schrieb:

      Darf ein Spedition Fahrer an Werkverkehrs unternehmen leihen, vermieten oder ähnliches ?



      Aber auch das ist kein Problem, alles ganz easy!

      Nur muessten zunaechst von Dir die Begrifflichkeiten zu Deinem neuen Vorhaben etwas naeher definiert werden um Dir hier in diesem Forum entsprechende Hilfestellung geben zu koennen.

      Was hast Du vor?

      Will Du einen Deiner Fahrer an Dritte (im Rahmen des genehmigungfreien Werksverkehres taetige Unternehmen) entweder =

      a). “verleihen”, b). “vermieten” oder c). “aehnliches” (was heisst “aehnliches)?

      Ist, wie gesagt ganz einfach.

      Dein Unternehmen, also Du / Deine Spedition, besorgt sich ganz einfach eben schnell nur noch die benoetigte Zulassung!

      Denn Arbeitnehmerueberlassung ist geregelt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

      Und um Arbeitnehmer zu ueberlassen brauchst Du eine Zulassung, die Du beantragen musst .

      Und diese von Dir benoetigte Zulassung erteilt die Bundesagentur für Arbeit.

      Nur musst Du bestimmte Mindeststandarts nachweisen.

      Die ja bei Dir aber sicherlich alle gegeben sind!

      Also alles kein Thema fuer Dich, so wie Du aufgestellt bist und ganz bestimmt auch alle geforderten Bedingungen und Konditionen erfuellst, sind das halt nur ein paar Behoerdengaenge fuer Dich.

      Wirst Du aber ohne Frage an nur einem halben Vormittag erledigt haben und dann kannste anschliessend ganz legal als Arbeitnehmerueberlasser auftreten und Deinen Fahrer “vermieten”.

      Wuensch’ Dir viel Glueck, lass’ doch ‘mal hoeren was daraus geworden ist.


      Klaus
      der Convoi-Pumpe (?) - sagt T.T.P.
    • @Convoy-Pusher

      Ich behaupte nicht das ich irgend welche Tätigkeiten besitze ich habe mich in diesem Forum aus Neugier angemeldet.

      Die frage ist mir eingefallen weil ich damals in der Berufsschule das Thema hatte und mein damaliger Lehrer meinte dass so was nicht gehen würde da ein Werksverkehrsunternehmen die ihre eigene Güter transportiert durch angestelltem Personal befördert wird oder irgend wie so was.
    • wo kein kläger....

      wenn unserem Auftraggeber (große Sammelgut sped) eine Linie zu kippen droht weil Fahrer krank oder ähnliches, dann fahre ich die Linie mit DEREN LKw und mein Boss bekommt ne tagespauschale.

      sind 380 am tag und das ohne eigenes material zu verschleißen,ohne eigenen diesel zu verfeuern und die maut geht uns auch nix an.


      bei einer kontrolle hat das auchg keinen interessiert.
      papiere waren an bord und ich konnte meine sozialvericherungsnr. vorlegen.

      hat keinen interessiert ob ich bei der bude angestellt bin,die auf der tür stand, oder auch nicht.

      sehe da auch kein Problem.
    • Also: & 1 GüKG von 1998 bestimmt im Absatz 2 Satz 3: " Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden. Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmen gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen."
      Nun weiß man ja, dass Fahrer im Werkverkehr die Tariflöhne ihre Branche bezahlt bekommen müssen. Deswegen haben zum Beispiel Möbler wie Anton Röhr und Georg Hüls schon vor 20 Jahren ihre Transportabteilungen in separate Transportbetriebe ausgegliedert. Ich würde im vorliegenden Fall bei dem Werkverkehrsbetreiber einen permanenten hohen Krankenstand annehmen. Der muss natürlich durch Leih-Fahrer ersetzt werden. Weil die deutschen Leih-Fahrer inzwischen viel zu teuer sind, empfehle ich, mit entsprechend qualifizierten bulgarischen/rumänischen Fahrervermittlern Kontakt auf zu nehmen. Natürlich mit der Maßgabe, dass nur Werkverträge akzeptiert werden.
    • Arbeitnehmerueberlassungsgesetz

      @ “trailerman” =

      Vollkommen richtig was Du schreibst, Du weisst wovon Du redest. Auch das mit “Werkvertrag”, denn ein Bulgare oder Rumaene kaeme ja anders gar nicht ‘dran (keine Zulassung). Gehe aber zunaechst davon aus, dass der “threadersteller” seinen Unternehmenssitz hier in der B.R.D. hat. Und die ganze Thematik “Fahrer” und “Arbeitnehmerueberlassung” an sich und speziell im “Werksverkehr” so kompliziert ist, da kann man nicht einfach so die Antwort aus dem Aermel schuetteln. Weisst Du aber alles selbst, Du hast den Durchblick.


      @ “tomdiesel” =

      Du sagst “alles kein Problem”, interessiert bei einer Kontrolle niemand! Und Du sagst auch, “ganz einfach und mein Chef verdient auch noch echt Kohle!”.

      Nur ‘mal so als Gedankenansatz =

      Wie liest denn Dein Chef alle 28 Tage Deine Fahrerkarte aus und archiviert diese Daten? Wenn festgestellt wird, dass Du Fahrzeuge bewegst die gar nicht zu Eurem Fuhrpark gehoeren? Dass laesst bei der Kontrolle in den Geschaeftsraeumen Eures Unternehmens fuer die Kontrollorgane nur 02 (zwei) Rueckschluesse zu. Entweder =

      a). Du hast einen nicht angemeldeten Zweitjob und bewegst in Deiner Freizeit Fahrzeuge eines Dritten, oder

      b). Dein Chef “vermietet” Dich illegal und ohne die benoetigte Zulassung an Dritte!

      So! Und dann? Wie kommst Du (und Dein Chef) aus dieser Nummer wieder ‘raus?


      Klaus
      der Convoi-Pumpe (?) - sagt T.T.P.
    • @ trailerman, andersdrum gefragt darf ein Werkverkehrsunternehmen die Werkverkehr betreibt sich (^ Fahrer ^) von einer Spedition, leihen ?

      trailerman schrieb:

      Also: & 1 GüKG von 1998 bestimmt im Absatz 2 Satz 3: " Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden. Im Krankheitsfall ist es dem Unternehmen gestattet, sich für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen anderer Personen zu bedienen."

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    • Convoy-Pusher schrieb:

      @ “trailerman” =

      Vollkommen richtig was Du schreibst, Du weisst wovon Du redest. Auch das mit “Werkvertrag”, denn ein Bulgare oder Rumaene kaeme ja anders gar nicht ‘dran (keine Zulassung). Gehe aber zunaechst davon aus, dass der “threadersteller” seinen Unternehmenssitz hier in der B.R.D. hat. Und die ganze Thematik “Fahrer” und “Arbeitnehmerueberlassung” an sich und speziell im “Werksverkehr” so kompliziert ist, da kann man nicht einfach so die Antwort aus dem Aermel schuetteln. Weisst Du aber alles selbst, Du hast den Durchblick.


      @ “tomdiesel” =

      Du sagst “alles kein Problem”, interessiert bei einer Kontrolle niemand! Und Du sagst auch, “ganz einfach und mein Chef verdient auch noch echt Kohle!”.

      Nur ‘mal so als Gedankenansatz =

      Wie liest denn Dein Chef alle 28 Tage Deine Fahrerkarte aus und archiviert diese Daten? Wenn festgestellt wird, dass Du Fahrzeuge bewegst die gar nicht zu Eurem Fuhrpark gehoeren? Dass laesst bei der Kontrolle in den Geschaeftsraeumen Eures Unternehmens fuer die Kontrollorgane nur 02 (zwei) Rueckschluesse zu. Entweder =

      a). Du hast einen nicht angemeldeten Zweitjob und bewegst in Deiner Freizeit Fahrzeuge eines Dritten, oder

      b). Dein Chef “vermietet” Dich illegal und ohne die benoetigte Zulassung an Dritte!

      So! Und dann? Wie kommst Du (und Dein Chef) aus dieser Nummer wieder ‘raus?


      Klaus


      Aber noch interessanter wird es bei einem Unfall,
      die BG wird sich auch wundern,das der Fahrzeugfuehrer gar nicht bei der Unfallfirma
      beschaeftigt ist. :S
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • tomdiesel schrieb:

      GEGENFRAGE darf eine Spedition eines ihrer Fahrzeuge einem Subunternehmer überlassen?


      Ja mit schriftlichem Miet/Überlassungsvertrag.
      Aber einen angestellten Fahrer einer anderen Firma überlassen geht nur mit Zulassung als Leihfirma durch die BA.
      Man kann es auch anders machen,solange nichts passiert!
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • tomdiesel schrieb:

      GEGENFRAGE darf eine Spedition eines ihrer Fahrzeuge einem Subunternehmer überlassen?


      Hey, “tomdiesel”!

      Das ein Spediteur eines seiner Fahrzeuge einem seiner Subunternehmer einfach nur so “ueberlaesst” geht auf “legalem Wege” nicht.

      Dazu gehoert zumindest ein “Mietvertrag”, ein “Leasingvertrag” oder “whatever”, um diesen Topf zu deckeln.

      In diesem Vertragswerk sind dann festgehalten Dinge wie Haftung, Rechte und Pflichten, Kosten (Abnutzung), sonstige Konditionen, usw., eben alles wo nach sich Vermieter (Spediteur) und Mieter (Subunternehmer) zu halten haben.

      Waere zu hoffen dass der Subunternehmer auch eine eigene, benoetigte Genehmigung (CEMT, oder, oder) fuer das “ueberlassene” Fahrzeug hat, denn auf eine Genehmigung des Vermieters (Spediteur) kann er nicht fahren.

      Auch der Spediteur (der eines seiner Fahrzeuge einem seiner Subunternehmer “ueberlaesst”) hat Stress.

      Denn “Vermietung von Fahrzeugen” (Du nennst es “ueberlassen”) ist garantiert keine “speditionstypische Taetigkeit”.

      Da laeuft der Spediteur auf duennem Eis und sollte ‘mal ‘drueber nachdenken welches Gewerbe er angemeldet hat.

      Er muesste sich dann ganz schnell mit seiner oertlichen IHK in Verbindung setzen und zusehen, dass er seinen “neuen Geschaeftsbereich” schleunigst in’s Register eingetragen bekommt.

      Sonst ist er am Arsch.

      Dieser ganze Dreck (Ueberlassung von Fahrzeugen) ist auch hinlaenglich bekannt als “Mitunternehmermodell”.

      Siehe nur ‘mal als Beispiel die Spedition Augustin aus Oesterreich. Hat es als “Spedition” (neben vielen anderen) auch versucht und ist damit auf die Schnauze gefallen.

      Aber, “tomdiesel”, so ganz verstehe ich Deine Frage irgendwie nicht. Erst hast Du erzaehlt, dass Dein Chef Dich “vermietet” hat und Dir bei einer Kontrolle nie etwas passiert ist. Was, wie Du inzwischen weisst, in der geschilderten Form (Arbeitnehmerueberlassungsgesetz) nicht rechtens ist.

      Ist jetzt die neue Idee, dass Dein Chef (die Spedition) das komplette Fahrzeug einem Dritten “ueberlaesst” das daraus ein Schuh wird?

      Mag sein, dass ich das missverstanden habe?

      Sag’ doch einfach um was es geht und was Du wissen willst.


      Klaus
      der Convoi-Pumpe (?) - sagt T.T.P.