D&O Für Managementfehler haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen

    • D&O Für Managementfehler haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen

      Hallo an alle,

      habe zwei Anfragen aus dem Forum zu diesem Thema erhalten und daher jetzt für alle.

      Das Thema Managerhaftung und Versicherungsschutz hat in den letzten Jahren wie kaum ein anderes an Bedeutung gewonnen. Lange Zeit galten Unternehmensleiter als nahezu unantastbar.

      Dieses Bild hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt: Neben einer äußerst strengen gesetzlichen Haftung sehen sich Manager inzwischen einer zunehmenden gesetzgeberischen Regelungsdichte, einher gehend mit erhöhten Organisations-/Dokumentations- und Überwachungspflichten gegenüber. Durch permanente Haftungsverschärfungen und eine veränderte Anspruchsmentalität werden sie deshalb immer häufiger Ziel von hohen Schadensersatzklagen - sowohl seitens Dritter als auch des eigenen Unternehmens.

      Unterläuft Ihnen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsorgan etwa einer Kapitalgesellschaft ein Managementfehler, haften Sie unbegrenzt für einen entstandenen Vermögensschaden - und das mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Die Beweispflicht, immer sorgfältig und gewissenhaft gehandelt zu haben, liegt bei Ihnen. Erschwerend kommt hinzu, dass Sie gesamtschuldnerisch haften, d. h. Sie können selbst für Fehler Ihrer Kollegen in Anspruch genommen werden.

      Die Lösung

      Mit einer D&O-Versicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen dieser Risiken schützen - und haben den Kopf wieder frei für Ihr operatives Geschäft.

      Sie kann vom Unternehmen für sämtliche Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates/Beirates abgeschlossen werden.

      Der Versicherungsschutz greift, wenn Sie wegen einer Pflichtverletzung in Ausübung Ihrer Tätigkeit für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden oder dies beabsichtigt ist.

      Versichert sind sowohl Schadensersatzansprüche Dritter, die von außen an Sie gerichtet werden (z. B. durch Geschäftspartner oder den Fiskus) als auch Ansprüche, die das Unternehmen selbst gegen Sie geltend macht (z. B. auf Veranlassung der Hauptversammlung).

      Durch Integration der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung profitieren Sie in solchen Fällen mit der D&O Versicherung gleich doppelt:

      Sie wehrt unberechtigte oder überhöhte Schadenersatzansprüche für Sie ab und übernimmt die dabei anfallenden Kosten (Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten).

      Berechtigte Forderungen werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme reguliert.

      Jetzt ein wenig Eigenwerbung:

      Anders als sonst üblich, steht Ihnen die Versicherungssumme für beide Leistungskomponenten jeweils gesondert zur Verfügung. Hierdurch gewährleisten wir (R+V), dass im Fall des Falles die Versicherungssumme für die Schadenersatzleistung erhalten bleibt!

      Gruss an alle und schöne Weihnachten
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
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      Tel 069-7803 1898
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