Morgen kann der Antrag zur Soforthilfe ab 12.00 h gestellt werden. Dann wird freigeschaltet.
Du musst nur lange genug am Ufer des Flusses sitzen.
Irgendwann treibt die Leiche deines Feindes an dir vorbei. (Sagte einst, glaube ich, Sun Tze, um 500 v.Chr.)
wie das BMVI mitteilt, sind Corona-Soforthilfen und das
BAG-Förderprogramm De-minimis kompatibel. Der BGL hatte sich am
25.03.2020 aus Sorge, dass deutsche Straßengüterverkehrsunternehmen
durch das EU-Recht faktisch von den Corona-Hilfen ausgeschlossen werden
könnten, an das BMVI zur dringenden Klärung dieses Sachverhalts gewandt.
Denn: Bei der geplanten BMWi-Corona-Soforthilfe für kleine
Unternehmen sowie Corona-Soforthilfe-Zuschussprogrammen der Bundesländer
handelt es sich um so genannte „De-minimis-Beihilfen“. Gemäß
EU-Recht (= Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.
Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages
über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-Minimis-Beihilfen“)
sind De-minims-Beihilfen für Straßengüterverkehrsunternehmen auf
100.000 Euro in drei Steuerjahren „gedeckelt“ (= 33.000 Euro p.a.).
Da eine Vielzahl an Transportunternehmen bereits Anträge im
BAG-Förderprogramm De-minimis gestellt hat (Antragsstart war Anfang
Januar), wäre damit das ihnen zur Verfügung stehende De-minimis-Budget
für 2020 bereits „aufgebraucht“ gewesen. Als Folge wären
Transportlogistikunternehmen von den in der aktuellen Lage dringend
benötigten Liquiditätshilfen faktisch ausgeschlossen gewesen – für den BGL nicht hinnehmbar.
Nach Angaben des BMVI fallen die Corona-Beihilfen unter einen
gesonderten EU-rechtlichen Rahmen. Dafür wurde auf Basis des befristeten
beihilferechtlichen Sonderrahmens („Temporary Framework“) der
EU-Kommission eine „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ zur Gewährung
geringfügiger Beihilfen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19
erarbeitet, die am 25.03.2020 von der EU-Kommission genehmigt wurde.
Diese „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ sieht vor, dass alle
Unternehmen – unabhängig von Größe und Organisationsform, die in Folge
der Coronakrise in Schwierigkeiten geraten sind, von Zuschüssen in Höhe
von bis zu 800.000 Euro profitieren können. Auch eine Kumulierung mit
anderen De-Minimis-Förderprogrammen ist möglich. Damit können Güterkraftverkehrsunternehmen sowohl das BAG-Förderprogramm De-minimis als auch Corona-Hilfsprogramme in Anspruch nehmen – mit einer
Förderung in Höhe von 100.000 Euro innerhalb von 3 Steuerjahren plus
einer Förderung in Höhe von bis zu 800.000 Euro auf Basis der
„Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“.
Wie zu hören ist, sollen einzelne Absatzfinanzierer schon die Raten für 6 Monate stunden.
Beim jeweiligen Kreditinstitut, Absatzfinanzierer oder Leasinggeber nachfragen!
Das Sonderprogramm der staatlichen Förderbank KfW zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise stößt bei Unternehmen auf gewaltiges Interesse. Wie KfW-Chef Günther Bräunig am Donnerstag sagte, wurden bereits rund 2500 Anträge im Volumen von 10,6 Milliarden Euro gestellt. „Wir rechnen mit weiter stark steigenden Zahlen“, sagte Bräunig. Für den kommenden Montag werde ein weiterer „großer Ansturm“ erwartet, da dann die IT-Umsetzung so weit sei, dass Antrag und Abruf von Geld sofort möglich seien. Die KfW hatte das Sonderprogramm am Montag vergangener Woche gestartet.
Quelle: Coronavirus: Ansturm am Montag auf KfW erwartet - WELT
Bund (BAFA): Beratungsförderung / Übernahme von Beratungskosten im Zusammenhang mit Corona
Beratungskosten bis zur Höhe von 4.000€ werden bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ohne Eigenanteil übernommen.
Wo: Antrag bei BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
siehe: BAFA - Unternehmensberatung
KfW-Schnellkredit für den Mittelstand (Stand: 06.04.2020 - 16:40 Uhr)
Das Wichtigste:
Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
o Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
o Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
10 Jahre Laufzeit
100 % Risikoübernahme durch die KfW
keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass Sie den KfW-Schnellkredit schon bald beantragen können.
Du musst nur lange genug am Ufer des Flusses sitzen.
Irgendwann treibt die Leiche deines Feindes an dir vorbei. (Sagte einst, glaube ich, Sun Tze, um 500 v.Chr.)
Wer will denn diese Geldschwemme zurück bezahlen.
Nächstes Jahr Erhöhung Maut,Mineralölsteuer, EEG, Mehrwert,Grundsteuer, Coronazuschlag, Sektsteuer, Ausschank steuer, Alkoholsteuer, Tabaksteuer usw.
Ich glaub wir haben ca. 150 Steuern und Abgaben.
Die Regierung wird ihrer Kreativität freien Lauf lassen