CMR Frachtbrief zwingend erforderlich?

    • CMR Frachtbrief zwingend erforderlich?

      Hallo zusammen,

      ich habe eine relativ einfache Frage:

      Benötigt man für Transporte (Fernverkehre mit Wechselbrücken oder Sattelaufliegern) von Deutschland in einen anderen CMR-Mitgliedsstaat (z.B. Österreich) zwingend einen CMR-Frachtbrief?

      Dazu habe ich mir CMR, Art.4 durchgelesen, bin mir aber nicht sicher, ob der CMR-Frachtbrief ein Kann oder ein Muss-Kriterium ist.

      Vielen Dank für Euer Feedback.

      Viele Grüße

      Jürgen

      CMR, Art. 4

      Der Beförderungsvertrag wird in einem Frachtbrief festgehalten. Das Fehlen, die Mangelhaftigkeit oder der Verlust des Frachtbriefes berührt weder den Bestand noch die Gültigkeit des Beförderungsvertrages, der den Bestimmungen dieses Übereinkommens unterworfen bleibt.
    • Aus der CMR-Vereinbarung:


      Art. 4

      Der Beförderungsvertrag wird in einem Frachtbrief festgehalten. Das Fehlen, die Mangelhaftigkeit oder der Verlust des Frachtbriefes berührt weder den Bestand noch die Gültigkeit des Beförderungsvertrages, der den Bestimmungen dieses Übereinkommens unterworfen bleibt.


      In der Vereinbarung heißt es klar, dass ein Frachtbrief ausgestellt werden muss und welche Angaben er enthalten muss. Daraus leitet sich die Vorlage des CMR-Frachtbriefes ab, der einfach so heißt, weil der die Bestimmungen des CMR hinsichtlich des Frachtbriefes erfüllt.



      Wenn man nur den Wikipedia-Artikel liest, heißt es nicht, dass man die Vereinbarung durchgelesen hat :P
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • KoNi schrieb:

      Aus der CMR-Vereinbarung:


      Art. 4

      Der Beförderungsvertrag wird in einem Frachtbrief festgehalten. Das Fehlen, die Mangelhaftigkeit oder der Verlust des Frachtbriefes berührt weder den Bestand noch die Gültigkeit des Beförderungsvertrages, der den Bestimmungen dieses Übereinkommens unterworfen bleibt.


      In der Vereinbarung heißt es klar, dass ein Frachtbrief ausgestellt werden muss und welche Angaben er enthalten muss. Daraus leitet sich die Vorlage des CMR-Frachtbriefes ab, der einfach so heißt, weil der die Bestimmungen des CMR hinsichtlich des Frachtbriefes erfüllt.



      Wenn man nur den Wikipedia-Artikel liest, heißt es nicht, dass man die Vereinbarung durchgelesen hat :P
      Man kann aber auch so argumentieren:
      Durch ihn wird der wesentliche Inhalt des Frachtvertrages bestätigt. Er ist Beweisurkunde aber nicht Voraussetzung für die Gültigkeit des Vertrages. Ich behaupte das kein Frachtbriefzwang besteht. Die Rechtsgrundlage als solches ist zwingend.

      Wie erklärst du sonst den Begriff "das Fehlen" in Artikel 4?
      Da er aber ständig gefordert wird bei grenzüberschreitenden Transporten, geht man sicherlich von einem Zwang aus.
      In einigen Fachkundebüchern ist das auch so nachzulesen.
    • Wie erklärst du sonst den Begriff "das Fehlen" in Artikel 4?


      Er kann fehlen, weil der Absender ihn nicht ausstellt. Dass etwas gemacht werden muss, heißt ja noch lange nicht, dass man es auch macht :)

      Ich behaupte das kein Frachtbriefzwang besteht


      Ist eben Auslegungssache der Worte :) Für mich steht da ganz klar, dass ein Frachtbrief gem. den CMR-Richtlinien auszustellen ist. Da mir der Art. 4 keine andere Möglichkeit lässt. Da steht "wird" und nicht "kann".

      Genau so gut könnte man noch Art. 8 Abs., 1 hernehmen. "Der Frachtführer ist verpflichtet, bei der Übernahme des Gutes zu überprüfen: Die Richtigkeit der Angaben im Frachtbrief..."
      Als Frachtführer muss ich also auf einen Frachtbrief bestehen, um meiner Pflicht nach Art. 8 nachkommen zu können :)

      Gibt noch so ein paar Punkte. z.B. ist der Empfänger Verfügungsberechtigt, sobald er über seine Ausfertigung des Frachtbriefs verfügt. Danach darf mir der Absender theoretisch nicht mehr sagen wo ich abladen soll, sondern nur noch der Empfänger.

      Im Ausland gibt's sowieso nur Ärger ohne Frachtbrief. Von daher stellt sich für mich die Frage gar nicht, ob Frachtbriefzwang oder nicht.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Generell fährt man im Ausland immer besser, wenn man ein CMR hat. Die 5 -10 Minuten die man braucht um das Ding per Hand auszufüllen sind billiger als die Strafe bei einer Kontrolle, genauso der Materialpreis für die Vorlage und den Firmenstempel damit man nicht ganz so viel schreiben muss. ;)
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • KoNi schrieb:

      Zitat


      Wie erklärst du sonst den Begriff "das Fehlen" in Artikel 4?

      KoNi schrieb:

      Er kann fehlen, weil der Absender ihn nicht ausstellt. Dass etwas gemacht werden muss, heißt ja noch lange nicht, dass man es auch macht

      KoNi schrieb:

      Zitat


      Ich behaupte das kein Frachtbriefzwang besteht

      KoNi schrieb:

      Ist eben Auslegungssache der Worte Für mich steht da ganz klar, dass ein Frachtbrief gem. den CMR-Richtlinien auszustellen ist. Da mir der Art. 4 keine andere Möglichkeit lässt. Da steht "wird" und nicht "kann".

      KoNi schrieb:

      Genau so gut könnte man noch Art. 8 Abs., 1 hernehmen. "Der Frachtführer ist verpflichtet, bei der Übernahme des Gutes zu überprüfen: Die Richtigkeit der Angaben im Frachtbrief..."
      Als Frachtführer muss ich also auf einen Frachtbrief bestehen, um meiner Pflicht nach Art. 8 nachkommen zu können

      KoNi schrieb:

      Gibt noch so ein paar Punkte. z.B. ist der Empfänger Verfügungsberechtigt, sobald er über seine Ausfertigung des Frachtbriefs verfügt. Danach darf mir der Absender theoretisch nicht mehr sagen wo ich abladen soll, sondern nur noch der Empfänger.

      KoNi schrieb:

      Im Ausland gibt's sowieso nur Ärger ohne Frachtbrief. Von daher stellt sich für mich die Frage gar nicht, ob Frachtbriefzwang oder nicht.
      Da stimme ich dir völlig zu. Ich schicke auch kein Auto ohne CMR-Frachtbrief los. :) Ich denke hier geht es wieder mal nur um den Unterschied zwischen Theorie und Praxis. :D

      KoNi schrieb:

      Wie erklärst du sonst den Begriff "das Fehlen" in Artikel 4?


      Er kann fehlen, weil der Absender ihn nicht ausstellt. Dass etwas gemacht werden muss, heißt ja noch lange nicht, dass man es auch macht :)

      Ich behaupte das kein Frachtbriefzwang besteht


      Ist eben Auslegungssache der Worte :) Für mich steht da ganz klar, dass ein Frachtbrief gem. den CMR-Richtlinien auszustellen ist. Da mir der Art. 4 keine andere Möglichkeit lässt. Da steht "wird" und nicht "kann".

      Genau so gut könnte man noch Art. 8 Abs., 1 hernehmen. "Der Frachtführer ist verpflichtet, bei der Übernahme des Gutes zu überprüfen: Die Richtigkeit der Angaben im Frachtbrief..."
      Als Frachtführer muss ich also auf einen Frachtbrief bestehen, um meiner Pflicht nach Art. 8 nachkommen zu können :)

      Gibt noch so ein paar Punkte. z.B. ist der Empfänger Verfügungsberechtigt, sobald er über seine Ausfertigung des Frachtbriefs verfügt. Danach darf mir der Absender theoretisch nicht mehr sagen wo ich abladen soll, sondern nur noch der Empfänger.

      Im Ausland gibt's sowieso nur Ärger ohne Frachtbrief. Von daher stellt sich für mich die Frage gar nicht, ob Frachtbriefzwang oder nicht.
    • W4chund schrieb:

      Generell fährt man im Ausland immer besser, wenn man ein CMR hat. Die 5 -10 Minuten die man braucht um das Ding per Hand auszufüllen sind billiger als die Strafe bei einer Kontrolle,


      Fahr nach Frankreich , laß dich Kontrollieren , wenn der Gendarm dir sagt was der fehlende CMR kostet , kriegste Schnappatmung und du weißt was du falsch gemacht hast . Der Holger hat recht , probiers erst gar nicht ohne .