CMR Frachtbrief Frage

    • CMR Frachtbrief Frage

      Hallo zusammen,
      ich bin neu hier im Forum,
      denke das meine Frage hier am besten passt.
      Also wir sind ein Betonwerk und stellen den her,
      dann fahren wir den mit eigenen Fahrzeugen ab und zu auch über die Grenze nach Luxemburg.
      Benötigen wir dafür CMR Frachtpapiere?
      Für Deutschland selbst ja seit 98 nicht mehr, aber weiß einer wie es in Luxemburg aussieht?
      Ab und zu schicken wir auch Spediteure nach Luxemburg mit unserem Beton, brauche die Frachtpapiere?
      Seit 93 ist noch keiner kontrolliert worden. Was aber an der Problematik nichts ändert.
      Die Frage ist ja auch, was an Strafen auf einen zukommen können, wenn man es falscherweise nicht ausfüllt.
      Lieferscheine sind natürlich beim Transport des Betons vorhanden, mit allen nötigen Daten.

      Gruß der Beonkutscher
    • Vielen Dank schon mal.
      Es sollte also nötig sein und doch bin ich bei uns eben nicht sicher.

      weil es ist ja eigentlich kein Frachtvertrag gibt,
      unsere eigenen Fahrzeuge haben ja keine Frachtvergütung.

      Also diese sind ja Werksfahrzeuge, die den selbst hergestellten Beton (also Schüttgut) wegfahren,
      und an Kunden ausliefern.
      Dafür denke ich brauchen wir kein CMR (ist wenigstens mein Gedankengang)

      Bei den Fahrzeugen die wir anmieten, werden die Fahrzeuge auf Stundenlohn angemietet,
      Also auch nicht auf Fracht.
      Dadurch ist es etwas verwirrend.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Betonkutscher ()

    • aber auch bei Stundenlohn gibt es ja quasi einen Frachtvertrag, der TU transportiert ja Deine Fracht.

      Im CMR bin ich der Meinung , das es unherheblich ist, ob es dein eigenes Produkt ist da ihr ja damit trotzdem euer Geld verdient. Du fährst keinen Werksverkehr im klassischen Sinn.
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • Hallo,

      Bei der Variante, dass mit eigenen Fahrzeugen transportiert wird: Grenzüberschreitender Werksverkehr unterliegt nicht CMR, Lieferschein genügt
      Für den Fall, dass Transportunternehmer die Betonfuhren fahren: Aus Art. 4 CMR ergibt sich kein Frachtbriefzwang, maßgeblich ist ob die jeweiligen nationalen Vorschriften oder die Praxis der Kontrollbehörden zwingend einen CMR-Frachtbrief verlangen und ein Fehlen geahndet wird; im konkreten Fall in Luxemburg.
      Die Luxemburger sind pragmatisch und wirtschaftsorientiert, würde mich wundern, wenn es dort der Fall ist.
      Im Speditionsgeschäft ist es normal, dass grenzüberschreitende Transporte ohne CMR durchgeführt werden: z.B. bei Stückgut-Ausliefertouren im Regionalverkehr ins Nachbarland gibt es wie national i.d.R. die Rollkarte und sendungsbezogen nur selten einen einzelnen CMR pro Sendung, i.d.R. eher einen Speditonsübergabeschein.

      Falls Dir das Thema überhaupt keine Ruhe lässt und Du das grosse Fass aufmachen willst: Die regionale IHK fragen. Die IHK's in den Grenzregionen sind mit den Bestimmungen der Nachbarländer gut vertraut bzw. ins Nachbarland gut vernetzt und können das recherchieren.
      Das wäre Beschäftigungstherapie für die IHK nach dem Motto "ich zahle Beiträge, dann sollen die mal für mich arbeiten".

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