Hallo Forum,
ich arbeite für ein mittelständiges Stahlhandelsunternehmen. Die Waren die wir an unsere europäischen Kunden verkaufen, verkaufen wie i.d.R. mit der Preisstellung/Incoterm FCA "unser Lager", also Abholung durch den Kunden, wobei wir verladen und ggfs. das Exportdokument (ABD) ausstellen.
Jetzt kommt es vor, dass von unseren Kunden beauftragte LKW bei uns Ware abholen und der Fahrer ein CMR-Frachtbrief mitbringt und diesen von uns unterschreiben lassen will im Feld 22 als Absender.
Bisher war es üblich, dass der Lagerarbeiter dann die Verladung des Materials auf dem CMR quittierte mit Stempel und Unterschrift, in der Annahme, dass das seine Richtigkeit hat.
Jetzt habe ich mich im Internet etwas informiert zu dem Thema und stelle fest, dass wir in einem solchen Fall gar nicht der "Absender" sind, weil wir nicht der Auftraggeber der Spedition sind, sondern unser Kunde oder ein Dritter die Spedition beauftragt hat. In einem Schadensfall kann unsere Unterschrift dann dazu führen, dass wir uns u.U. einer Urkundenfälschung schuldig machen und im schlimmsten Fall sogar unbegrenzt haftbar gemacht werden können.
Sind wir verpflichtet, das CMR zu unterschreiben, wenn uns der Fahrer dazu auffordert?
Oder sind wir verpflichtet selber ein CMR auszustellen für Ware, die von unserem Kunden abgeholt wird (also der Kunde oder ein Dritter beauftragt die Spedition)?
Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass wir nur dann möglichst selber ein CMR ausstellen, wenn wir mit Incoterm CPT oder DAP die Ware verkaufen und somit die Verfrachtung beauftragen.
Welche Relevanz haben die Felder 15 (Frachtzahlungsanweisung) und 19 (zu zahlen vom) auf die Haftung?
Kann mich hierzu jemand aufklären, da es in unserer Firma verschiedene Meinungen dazu gibt, jedoch ist hier niemand ein wirklicher Experte für dieses Thema.
Vielen Dank und herzliche Grüße!!!
ich arbeite für ein mittelständiges Stahlhandelsunternehmen. Die Waren die wir an unsere europäischen Kunden verkaufen, verkaufen wie i.d.R. mit der Preisstellung/Incoterm FCA "unser Lager", also Abholung durch den Kunden, wobei wir verladen und ggfs. das Exportdokument (ABD) ausstellen.
Jetzt kommt es vor, dass von unseren Kunden beauftragte LKW bei uns Ware abholen und der Fahrer ein CMR-Frachtbrief mitbringt und diesen von uns unterschreiben lassen will im Feld 22 als Absender.
Bisher war es üblich, dass der Lagerarbeiter dann die Verladung des Materials auf dem CMR quittierte mit Stempel und Unterschrift, in der Annahme, dass das seine Richtigkeit hat.
Jetzt habe ich mich im Internet etwas informiert zu dem Thema und stelle fest, dass wir in einem solchen Fall gar nicht der "Absender" sind, weil wir nicht der Auftraggeber der Spedition sind, sondern unser Kunde oder ein Dritter die Spedition beauftragt hat. In einem Schadensfall kann unsere Unterschrift dann dazu führen, dass wir uns u.U. einer Urkundenfälschung schuldig machen und im schlimmsten Fall sogar unbegrenzt haftbar gemacht werden können.
Sind wir verpflichtet, das CMR zu unterschreiben, wenn uns der Fahrer dazu auffordert?
Oder sind wir verpflichtet selber ein CMR auszustellen für Ware, die von unserem Kunden abgeholt wird (also der Kunde oder ein Dritter beauftragt die Spedition)?
Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass wir nur dann möglichst selber ein CMR ausstellen, wenn wir mit Incoterm CPT oder DAP die Ware verkaufen und somit die Verfrachtung beauftragen.
Welche Relevanz haben die Felder 15 (Frachtzahlungsanweisung) und 19 (zu zahlen vom) auf die Haftung?
Kann mich hierzu jemand aufklären, da es in unserer Firma verschiedene Meinungen dazu gibt, jedoch ist hier niemand ein wirklicher Experte für dieses Thema.
Vielen Dank und herzliche Grüße!!!