Carrier gesucht: Luftfracht von SVX nach AMS

    • Original von Convoy-Pusher
      mit Flour und Sauerstoff sind chemische Reaktionen bekannt.

      Sowas geht aber nur mit Absicht und "Gewalt", also ionisierte Reaktionspartner und hohe Temperatur+Druck. Unter normalen Bedingungen, also auch wenn sie bei Leckage irgendwo ausströmen, reagieren Edelgase nie, deshalb heißen sie ja auch so und werden dementsprechend verwendet, z. B. Helium in Ballons und Luftschiffen, Argon als Schutzgas beim Schweißen und Xenon in Lampen. Die anderen Gründe sind natürlich ein Argument sie als Gefahrgut einzustufen, aber es scheint wohl hier als Mindermenge durchzugehen.
      Mein Angebot bleibt bestehen, falls die Dinger irgendwo in der EU "hängenbleiben" sollten bringe ich sie gerne das letzte Stück nach Amsterdam. ;)
      Bei dem Warenwert und der "Kompliziertheit" dieses Transportes halte ich 3300 € übrigens für geradezu lächerlich....
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Hallo, "senfi" und "Kuehltaxi"!

      Hier habt beide Recht. "Xe" (Xenon) ist zwar ohne Frage als Gefahrengut klassifiziert, aber bei diesem fraglichen Transport greift tatsaechlich die "Mindermengenregelung". Ich habe dann doch noch einmal etwas weiter eruiert, aus meiner Sicht der Dinge und nach meinem Kenntnisstand stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar =



      ADR (Strasse):

      Freigestellte Mengen (Kapitel 1.1.3.6 ADR)
      "senfi's" "Xe" (Xenon) ist Befoerderungskategorie 3. Das heisst er erreicht bei der genannten Menge 75 ADR-Punkte, liegt somit unter den maximal zulaessigen 1.000 ADR-Punkten und kann den Versand als freigestellte Menge nach Kapitel 1.1.3.6 ADR durchfuehren.

      Damit entfallen folgende ADR-Vorgaben:

      -- der Fahrer benoetigt keine schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblaetter) nach Kapitel 5.4.3,

      -- es genuegt ein 2,0 Kg Feuerloescher je Befoerderungseinheit,

      -- der Fahrer benoetigt keine ADR-Bescheinigung ueber seine Schulung, und

      -- die Warntafeln muesen nicht geoeffnet werden.

      Aber:

      -- Es muss ein Befoerderungspapier geben in dem alle Angaben gemaess ADR gemacht sind und der Hinweis auf die Befoerderung nach Kapitel 1.1.3.6 muss dort eingetragen sein: "Befoerderung ohne Ueberschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen"..

      -- Das Material muss komplett nach ADR verpackt sein. Da dieses zuvor aber schon verflogen wurde, ist es (sollte es zumindest) natuerlich bereits nach den Vorschriften der IATA (Verpackungsvorschrift P 200) verpackt sein, und die sind wie bekannt wesentlich strenger.

      -- Markierung, Label und Kennzeichnung ebenfalls komplett wie bei "normalem" Gefahrgutversand.

      Also eigentlich erleichtert es nur die auswahlt des einzusetzenden Fahrzeuges, dessen Ausruestung und dessen Fahrer. In anderen Worten, "Kuehltaxi" Du kannst und darfst fahren!

      Versand als Limited Quantity (LQ1):

      Trifft bei dem von "senfi" gewaehlten Transportbehaeltniss nicht zu. Fuer UN 2036 sind das 120 ml je Innenverpackung, die zulaessig waeren. Ausserdem ist die Hoechstmenge je Packstueck bei zusammengesetzten Verpackungen (also Innenverpackung und Aussenverpackung zusammen) auf 30,0 Kg brutto begrenzt.
      Fuer Trays in Schrumpffolie (zum Beispiel Haarspray, Spruehsahne) sind es sogar nur 20,0 Kg brutto.
      Bei "senfi's" 75,0 Kg ist das wohl ueberschritten, das heisst kein Versand als Mindermenge moeglich!



      IATA (Luftfracht):

      freigestellte Mengen
      maximal 30 ml netto je Innenverpackung und maximal 1,0 Liter je Aussenverpackung.
      Bei "senfi's" 75,0 Kg wohl nicht zutreffend/machbar.

      Als begrenzte Menge (Limited Quantity) komplett verboten.

      normaler Luftfrachtversand:
      Versand bis 75,0 Kg netto ist per Luftfracht, natuerlich unter Einhaltung aller zu beachtenden und gueltigen Vorschriften, auf Passagierflugzeugen moeglich. Auf Frachtflugzeugen ("senfi" freu' Dich!) kannst Du sogar 150,0 Kg verfliegen.



      Es ist wohl insgesamt einfacher auch kleinere Mengen an Gefahrgut ganz normal nach den gueltigen Vorschriften verpacken zu lassen, auch alle Dokumente entsprechend aufzumachen, Markierung, Label, etc., etc. komplett anbringen und einen "ganz normalen" Gefahrgutversand vorzunehmen, als alle Sonderregelungen durchzugehen und zu beachten.


      Klaus
      der Convoi-Pumpe (?) - sagt T.T.P.
    • Mich würde auch mal die Verpackung interessieren. Aus meiner eigenen Erfahrung mit höchstwertiger Stückluftfracht (Medikamente und Diagnostika) schätze ich mal daß die Gasflaschen nicht lose sind sondern zusätzlich noch in einer Holzkiste oder einem angepaßten Holzverschlag.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)