Bundesrat ändert F.Verordnung für Handwerker

    • Bundesrat ändert F.Verordnung für Handwerker

      Die neue Fahrpersonalverordnung und die sog.f die Handwerkerregelung.

      Ich bin durch Zufall gestern auf die Seite vom BMVBS gestoßen und möchte das euch nicht vor enthalten.[URL=http://www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.1020734/Bundesrat-stimmt-Aenderung-der.htm]Link[/URL]


      Zitat
      Bundesrat stimmt Änderung der Fahrpersonalverordnung zu
      Der Bundesrat hat der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung vorgelegten Fahrpersonalverordnung zugestimmt. Die Verordnung sieht vor, dass Fahrzeuge von Handwerkern und Verkaufsfahrzeuge zwischen 2,8 t und 3,5 t von allen Aufzeichnungspflichten befreit werden. Bislang war dies nur bei einem Einsatz der Fahrzeuge im Umkreis von 50 Kilometer möglich
      Zitat Ende

      Dann kann man das ganze noch hier genau nachlesen, in der ersten pdf unter Top 42.
      nochn link

      Zumindest hier hat sich schon mal etwas getan- die Frage ist was kommt noch an Änderungen.
      Warum wird die fahrp.Vero. nicht abgeschafft und es gilt erst ab 3,501 TzG. wie sonst in anderen Ländern auch ?

      Ich hofffe jemand kann diese Infos gebrauchen. ?(
    • RE: Bundesrat ändert F.Verordnung für Handwerker

      :D Ein Handwerker ist nun einmal nach einen 9 Stundentag noch fit genug zum fahren. Insbesondere Freitags und Samstags wenn sie nach der Montage nach Hause rasen.
      z.B. von Köln nach Görlitz oder von Berlin nach München mit Sprinter und Vmax 160 km/h

      Wenn in den Medien noch öfter über die armen Handwerker berichtet wird, die kein Geld für die Umrüstung oder Neuanschaffung von Fahrzeugen mit Russpartikelfilter für Umweltzonen haben, wird auch hier noch eine extra Wurst verordnet. Wetten?

      Die Handwerksverbände haben eine besser funktionierende Lobby als die Kurier- oder Transportverbände.

      Die hoch quallifizierten Verbandsfunktionäre der deutschen Transportverbände sollten einmal zur Schulung nach Italien geschickt werden.
    • RE: Bundesrat ändert F.Verordnung für Handwerker

      Original von blackwidowrider
      Warum wird die fahrp.Vero. nicht abgeschafft und es gilt erst ab 3,501 TzG. wie sonst in anderen Ländern auch ?

      Das frage ich mich auch schon lange. Die Antwort von staatlicher Seite wird wahrscheinlich lauten: "Das war bei uns schon immer so (allgemeine 2,8-Tonnen-Grenze in Deutschland bis '97), hat sich bewährt und dient der Verkehrssicherheit, aber bei den Handwerkern ist das nicht nötig, weil die nur wenig fahren und der Aufzeichnungsaufwand hier im Gegensatz zu Transporteuren unverhältnismäßig ist." Wirkliche Gründe siehe Marvin: Dort Lobby, hier nicht.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • RE: Bundesrat ändert F.Verordnung für Handwerker

      Original von Marvin

      Die hoch quallifizierten Verbandsfunktionäre der deutschen Transportverbände sollten einmal zur Schulung nach Italien geschickt werden.


      @Marvin

      das nützt nichts wenn du diese Leute zur Schulung nach Italien schickst.

      In Italien sind andere Strukturen. Es gibt mehre Verbände hin bis zum kommunistischen Verband.

      80 % der Betriebe sind 1-3 Mannbetriebe und diese haben gestreikt und haben auch eine Macht wie man gesehen hat. In Italien müssen 15 Monatsgehälter bezahlt werden und nicht wie bei uns 40 % Lohnnebenkosten sondern 60 %.

      Die Restlichen 20% Unternehmer sind meist große. In Südtirol setzt man verstärkt
      Ostdeutsche auf den LKW die unter Tarif bezahlt werden und im Rest Norditaliens
      werden Osteuropäer, Balkan, Schwarze und Marocini zu Hungerlöhnen beschäftigt.
      Der Streik ging ja hauptsächlich wegen dem hohen Diesel und wegen den Dumpinglöhnen.

      In Deutschland wäre es ja unmöglich noch weitere Götter neben dem BGL. Man
      sieht ja jetzt bei der Bahn, es kann doch nicht sein das die GDL selber einen Tarifvertrag bekommt, doch nur so geht es.

      Gruß Grani

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    • Aufbewarungspflichten

      Die Verordnung enthält geringfügige Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten und Mitführungspflichten
      (§ 1 Abs. 6, § 2 Abs. 3, § 2a, § 6 der Fahrpersonalverordnung):
      - Aufzeichnungen über Lenkzeiten müssen künftig für die laufende Woche und der der laufenden
      Woche vorausgegangenen 15 Kalendertage (ab 1. Januar 2008: für den laufenden
      Tag und die vorausgegangenen 28 Kalendertage) mitgeführt werden (bisher: für die laufende
      Woche und für den letzten Tag der Vorwoche).
      - Der Unternehmer muss die Aufzeichnungen bei Benutzung eines Kontrollgerätes statt wie
      bisher zwei Jahre künftig nur noch ein Jahr aufbewahren, nunmehr aber in chronologischerReihenfolge.
      - Eine abgelaufene Fahrerkarte ist künftig 28 Tage mitzuführen (bisher 7 Tage).
      Mit diesen veränderten Pflichten sind keine messbaren Bürokratiekosten verbunden.

      Also nicht mehr für alle Fahrzeuge in einm Schuhkarton auf bewaren.
    • Eine Frage: Wir bekommen demnächst ein Fahrzeug mit digitalem Tacho. Wie schauts aus, wenn mal einer von uns nicht damit rumfährt. Muß er dann für den fehlenden Tag eine Bescheinigung mit führen oder reicht den Kontrolleuren die Fahrerkarte?

      Edit: Wir haben dann keine Fahrzeuge mehr mit dem analogen Tacho.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sari ()

    • RE: Bundesrat ändert F.Verordnung für Handwerker

      Original von Granitteufel
      In Italien sind andere Strukturen. Es gibt mehre Verbände hin bis zum kommunistischen Verband.

      Kommunistischer Unternehmerverband? ?( Peppone läßt grüßen! ;)
      Asterix hatte schon vor über 2000 Jahren recht, die spinnen wirklich, die Römer! :D
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • RE: Aufbewarungspflichten

      Original von Granitteufel
      - Der Unternehmer muss die Aufzeichnungen bei Benutzung eines Kontrollgerätes statt wie
      bisher zwei Jahre künftig nur noch ein Jahr aufbewahren, nunmehr aber in chronologischerReihenfolge.

      Es war doch schon immer ein Jahr. Von bisher zwei Jahren habe ich noch nie gehört. ?(
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      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • @ Scaniafan 66 [URL]

      schau einmal hiernach:

      [URL]http://www.bag.bund.de/cln_010/nn_46210/SharedDocs/News/2007/2007__08__17.html[/URL][/URL]

      Außerdem benötigst du für Deutschland noch die Bescheinigung über andere Tätigkeiten, die nicht in der EU-Bescheinigung enthalten sind.
      z.B.: Lagerarbeiten, Wagenpflege etc.

      Wie immer

      Extrawurst im Michelland