Bundesmanteltarifvertrag ....

    • Original von Granitteufel
      Warum hat man wohl den BMT Güterfern 1992 gekündigt???

      Um die Ostler zu schützen in der Krise 1994-95!

      Selbst den Verbandshäuptling von Sachsen hat der Teufel geholt!

      Da sieht man mal wie schwach die Herrn Kraftfahrer sind!

      Würden sie sich in der Gewerkschaftsarbeit beteiligen hätten sie alle 4-5 Jahre ein neuer BMT!!

      Eben Ami Verhältnisse, Sklaven bekommen keinen Tariflohn!

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      Wieso???
      Bin bei Verdi.
      In meinem Vertrag steht es gilt der BMT .
      Dann gehts da weiter im Vertrag,wenn es im Ländertarifvertrag bessere Bedingungen gibt,muß ich beweisen ,daß ich Verdimitglied bin und bekomme dann die,besseren Bedingungen!
      Aber Urlaub und Urlaubsgeld etc.geht alles nach Tarifvertrag sowie der Lohn!! :D
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • @ mister

      Wir sprechen über Deinen persönlichen Arbeitsvertrag?

      Da kann ja jeder den BMT-Fern vereinbaren, das ist kein Problem. Aber man kann sich nicht mehr ohne vertragliche Vereinbarung darauf berufen.

      Dann gehts da weiter im Vertrag,wenn es im Ländertarifvertrag bessere Bedingungen gibt


      Auch nur wenn es in Deinem persönlichen Arbeitsvertrag so geregelt ist. Ist der AG kein Mitglied im Tarifverband, ist es außer bei individuellen Vereinbarungen egal, ob Gewerkschaftler oder net.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • @Koni
      Das ist ja alles in Ordnung.
      Aber wenn der BMT seit 1992 nicht mehr gilt,wieso taucht der der 2010 noch in einem Arbeitsvertrag auf??
      Die gesetlichen Regelungen nach BgB sind doch günstiger??
      Weiterhin kann ein Arbeitgeber im Verband sein ohne Tarif zahlen zu müssen!
      Das nennt man OT Mitglied(ohne Tarifbindung).!
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • Der taucht in Deinem AV auf, weil es jedem freigestellt ist, die Regelung des BMT-Fern auch heute noch zu vereinbaren. (Vertragsfreiheit). Wenn die Regelungen des BMT gelten sollen, muss dies aber mit jedem AN schriftlich festgehalten sein.

      Ohne den BMT-Fern jetzt zu kennen, würde ich sagen, die Regelung des BGB sind für deinen AG schlechter als im BMT-Fern. Die letzte Ausfertigung des Vertrags ist von 92. Ich kann mir jetzt nich vorstellen, dass da z.B. die Entlohnung noch passt.

      Prinzipell wird der AN durch BGB immer besser gestellt, als mit einem Standard AV.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • nach dem BMT sind z.b kürzere Kündigungsfristen auch nach der Probezeit,wie auch in den meisten Ländertarifverträgen.
      Aber nach meinem AV gelten trotzdem die BGB Kündigungsfristen.
      Dseweiteren ist nach BMT die Sonn Nacht und Feiertagsarbeit extra zu vergüten oder Freizeitausgleich zu gwähren.
      Nach Bgb ist das dort nicht explizit geregelt und nach Bgb ist der Urlaub kürzer!
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • Original von Granitteufel
      jedes bundesland hat seinen eigenen lohntariefvertrab und der hat mit dem bundesmantel nichts zu tun!

      mit den 2/3 das stimmt aber was der mantel aussagt über spesen urlaub usw. lässt das gericht die finger davon bei nicht tarifpartner!


      werde jetzt nach SH Tarifvertrag bezahlt - hatte mich bei dem Vorstellungsgespräch 3 Mal erkundigt , ob das auch so richtig sei... , daraufhin der Second Boss zu mir : Der Bundesmanteltarif ist gekündigt - allerdings sind die Landestarifverträge noch in Fassung und Gültig .... , also Bezahlung - Urlaub , Spesen Urlaubs und Weihnachtsgeld nach gültigem Tarifvertrag - und nicht frei nach dem Motto , friss was ich dir hinschmeisse X( X( X( oder geh sterben ....
    • wie zum Beispiel hier....

      Tarifverhandlung Schenker

      INSGESAMT 4,8% MEHR

      für Beschäftigte von Schenker Güstrow

      Für die rund 200 Beschäftigten der Schenker-Niederlassung in Güstrow ist zum 01. Januar 2011 der neue Entgelttarifvertrag in Kraft getreten. Nachdem im Januar 2009 die Einkommens- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten erstmals tarifvertraglich geregelt wurden, konnte nunmehr quasi die erste eigenständige Entgeltrunde abgeschlossen werden. Der neue Entgelttarifvertrag sieht ein Erhöhungsvolumen von insgesamt 4,8 % vor. Im Kern sieht der Abschluss wie folgt aus:

      Erhöhung der Entgelte zum 01. Januar 2011 um 2,7 %.


      Erhöhung der Ausbildungsvergütung zum 01. Januar 2011 um durchschnittlich 100 Euro je Ausbildungsjahr.


      Zum 01. Juli 2012 werden die Entgelte und Ausbildungsvergütungen um weitere 2,1 % erhöht.


      Die Laufzeit des Haustarifvertrages erstreckt sich bis zum 30. Juni 2013.


      Das Gesamtabschlussniveau liegt im obersten Bereich aller bisher bundesweit abgeschlossenen Entgelttarifverträge im Post-, Speditions- und Logistikbereich. Selbst im Vergleich zu anderen Branchen innerhalb und außerhalb von ver.di braucht sich dieser Abschluss „keinesfalls zu verstecken". Auch dieser Tarifabschluss ist kein Geschenk der Arbeitgeber, sondern Ergebnis gewerkschaftlich organisierter und engagiert handelnder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.