Brauche Hilfe bei ein paar Haftungsfragen bitte!!

    • Brauche Hilfe bei ein paar Haftungsfragen bitte!!

      Da ich eine Lehre zur Kauffrau für Spedition - und Logistikdienstleistung mache, bräuchte ich bitte dringend ein paar Antworten für meine viele Fragen :-))

      - Was genau ist der Unterschied zwischen einem reinen Vermögensschaden und einem Güterfolgeschaden, wie schaut das denn dann mit der Haftung aus?
      - wann ist es eine Obhutshaftung und wann eine Verschuldenshaftung

      könntet Ihr mir das bitte vielleicht mit einem kleinen Beispiel erklären? :rolleyes:

      Es wäre toll bald eine Antwort zu bekommen

      LG
      Jessi
    • Servus,

      @grani warum haste es nicht mal vesucht ? :D

      @Sweethoney - Willkommen im Club ich hoff du hast deine Entscheidung in die Logistik zu gehn noch nicht bereut.

      Aber zu deiner frage.

      Das BGB definiert das recht simpel. Ein Vermögenschaden liegt vor wenn das tatsächliche vermögen, des geschädigten, nach dem Schadenfall geringer ist als vorher. Das entsteht üblicherweise durch entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall (Bandstillstand) oder Gehaltsausfall. Im transportbereich tritt dies meisst ein wenn ein Lieferverzug entsteht. Sprich der Zugesagte Liefertermin wird wird überschritten und dadurch kann z.B. ein Folgeauftrag nicht pünktlich fertiggestellt werden. Die gelieferte Ware an sich hat aber keinen Schaden genommen und ist hat ihren Sachwert voll beibehalten. Ob die Ware letzten Endes noch brauchbar/verkäuflich ist hat damit nix zu tun.

      Ein Güterfolgeschaden ist im prizip das gleiche nur das ein Sachschaden vorausgegangen ist. Die Ware wird vom Spediteut/Frachtführer geschrottet und zusätzlich zu Sachschaden entsteht ein Folgeschaden (Produktionsstillstand/ Auftragsverlust) weil z.B. nicht schnell genug ersatz geliefert werden kann. Ein derartiger Fall ist meisst dann gegeben wenn z.B. der Verlust von ersatzteilen die vor erneutem Versand neu Produziert werden müssen.

      Was die Haftung angeht ist das mittlerweile recht komplex. Seit der Änderung der ADSp wird unterschieden wodurch der Schaden entstanden ist. Die haftung kann auf die 3Fache Fracht beschränkt werden. Es kann aber auch passieren das Die 3Fache Summe von dem betrag der bei Verlust entständen wär (Maximal 100.000 EUR) erhoben werden kann. Hierzu liest du am besten mal HGB 425-433.

      Ich hoffe deine Frage ist soweit beantwortet.