Brauche einige Antworten zur Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung

    • Brauche einige Antworten zur Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung

      Hallo alle aus der Transportbranche,

      ich brauche einige ANtworten. Warum muss man als selbstständiger Fahrer ohne eigenes Fahrzeug in die BGF einzahlen? Hat jemand damit Erfahrung und kann man diese Mitgleidschaft umgehen??? Ausserdem gibt es keine Gefahrentarifstelle, die sich auf das selbstständige Fahren bezieht ohne LKW.
      Ich wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen kann und mir das erklärt.
      Achso keine Ich AG oder sonstige Förderung über Ämter.

      Liebe Grüße

      Nicy
      Nic.y
    • RE: Brauche einige Antworten zur Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung

      Hallö. Also die Mitgliedschaft ist eigentlich zwingend.Umgehung ist nicht möglich.
      Am besten mal das ganze zuschicken lassen und sich genau ankucken auf was die sich beziehen,gegebenenfalls Einspruch erheben. Tja so ist das in Deutschland ,einen haufen bezahlen und nix dafür bekommen.
    • RE: Brauche einige Antworten zur Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung

      Hallo Nicole,

      Die hohen Beiträge ergeben sich aus dem hohen Unfallrisiko, das man als Kraftfahrer, egal ob angestellt oder selbstständig und mit/ohne eigenem Auto, hat.
      Ich spreche da auch aus Erfahrung am eigenen Leib!

      Gruß Andreas
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • RE: Brauche einige Antworten zur Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung

      Hi Nic.y

      ich kann dir nur sagen wie es bei mir gewesen ist als ich noch selbständig war.
      Als selbstfahrender Unternehmer mit einem LKW hat mich die BGS freigestellt. Mußte nur nachweisen, daß ich eine eigene Unfallversicherung hatte.
      Kannst ja mal auf bgf.de/index.html?1.20.0 stöbern, oder dort auch ne Mail-Anfrage starten.
      Viel Erfolg
      Gruß
      Uwe
      Alles was Geld spart, ist legal
      http://spanienshop.net
    • RE: Brauche einige Antworten zur Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung

      Original von Lloreter
      Hi Nic.y

      ich kann dir nur sagen wie es bei mir gewesen ist als ich noch selbständig war.
      Als selbstfahrender Unternehmer mit einem LKW hat mich die BGS freigestellt. Mußte nur nachweisen, daß ich eine eigene Unfallversicherung hatte.
      Kannst ja mal auf bgf.de/index.html?1.20.0 stöbern, oder dort auch ne Mail-Anfrage starten.
      Viel Erfolg
      Gruß
      Uwe

      Das geht anscheinend heute nicht mehr bzw. nur bei einer Gründung als Ich-AG in der Zeit der Förderung. So sagte mir vor ca. zwei Monaten ein BGF-Mann. Die Ich-AG als Förderinstrument wurde allerdings vor kurzem abgeschafft. Also dürften jetztige Neugründer nach Auskunft der BGF grundsätzlich nicht mehr freigestellt werden. Freigestellte Altfälle dürfen es wohl bleiben.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Hallo nicy,
      ich hatte das gleiche Problem mit der BG in Mainz- Selbstständig ohne eigenes Fahrzeug. ich sollte € 990.- in Jahr zahlen.
      Selbstständig hatte ich mich aber nur deßhalb gemacht um nicht Schwarz zu Arbeiten- für +- € 5-600.- im Jahr Umsatz, und dafür fast € 1000.- zahlen ???
      Deutscher Schwachsinn- Ich habe immer wieder Widerspruch eingelegt 5 oder mal, bis die BG die Nase voll hatte.
      Mir wurde mitgeteil das ich keinen Anspruch habe- den wollte ich auch nicht
      Seit den lassen die mich in Ruhe.
      Gruß Willie
      Weg aus Deutschland
    • RE: Brauche einige Antworten zur Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung

      Hallo Nic.y

      Also es ist im Grude so das man die Berufsgenossenschaft zwar nicht umgehen aber sich davon ausschließen lassen kann.
      Gern kannst Du dich mit mir in Verbindung setzen. Wir arbeiten mit selbständigen Kraftrfahrern ohne eigenes Fahrzeug zusammen und können Dir da sicherlich helfen.

      Wende Dich einfach an:

      André Rieger
      Kraftsdorf

      036606 - 63919