Ab dem 1. August soll Biokraftstoff mit 10 Cent pro Liter (reiner Biodiesel) bzw. 15 Cent pro Liter (Beimischung) besteuert werden. So die Pläne des Bundesfinanzministeriums. Als Begründung wird eine notwendige Rückfuhr der Überkompensation von Biokraftstoffen genannt. Die Steuerbegünstigung (als Fördermassnahme) darf den Unterschied zwischen Kosten für die Herstellung desselbigen und dem Preis entsprechender fossiler Brennstoffe nicht übersteigen. So wurde im Jahr 2004 ein Liter reiner Biodiesel mit 5 Cent und ein Liter Biodiesel als Beimischungskomponente zu fossilem Diesel mit 10 Cent überfördert. Eine verglecihbare Berechnung für das Jahr 2005 liegt noch nicht vor. Urspünglich war die Steuerbefreiung bis Ende 2009 begrenzt. Diese mehrjährige Steuerbefreiung hat einige Bewegung in den Markt gebracht. Sei es im Bau von ANlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen oder aber der Nebenerwerb zahlriecher Landwirt durch den Anbau von Raps oder aber die Umstellung bei zahlreichen Fuhrunternehmen auf Biokraftstoffe. Allein die Befreiung hat im Jahr 2004 zu Mindereinnahmen von 559 Mio EURO geführt. Einer Prgnose zufolge verspricht man sich von der Einführung der Besteuerung zusätzliche Einnahme in Höhe von 130 Mio EURO in 2006 sowie 370 Mio EURO in 2007. (Quelle DVZ vom 14.02.2006 - sowie [URL]www.ufop.de[/URL])
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