Michael 59 schrieb:
die Fristverlängerung ist bis max 10.9.2016 solltest du keine Grundqualifikation absolvieren müßen mein Tip mach dich bei der BAG schlau bist auf der sicheren Seite
stimmt so nicht ganz. Die Übergangsfrist gilt nur für Leute, welche im Zeitraum siehe
BKtfQG § 5
(1) Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen
1.
fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation;
2.
zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013 im Fall des § 3 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 Nr. 1;
3.
zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 im Fall des § 3 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 Nr. 2.
Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Abweichend von der Frist nach Satz 1 kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden, der mit dem Ende der Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis übereinstimmt, soweit
1.
im Fall des Satzes 1 Nr. 1 die sich dann ergebende Frist nicht kürzer als drei Jahre und nicht länger als sieben Jahre ist;
2.
im Fall des Satzes 1 Nr. 2 der Zeitpunkt vor dem 10. September 2015 liegt;
3.
im Fall des Satzes 1 Nr. 3 der Zeitpunkt vor dem 10. September 2016 liegt.
Leider kann @ Petrus dies aber nicht für sich buchen ( ich auch nicht )