Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz

    • Tztztz... Du machst Sachen.

      Nee, mal im ernst, wie es diesbezüglich mit der zur Zeit geltenden Gesetzessprechung aussieht weiß ich leider nicht. Steht auch in meinen Unterlagen nirgends geschrieben!

      Ich gehe mal davon aus, dafür ist die Übergangsfrist ja da, das Du (schlauerweise) die Weiterbildung im Jahre 2011 absolvieren solltest, um 2016 bei der Gesundheitsprüfung erneut an einer Weiterbildung teilnehmen wirst um zeitlich mit dem Führerschein im Einklang zu stehen. Ist für mich jedenfalls die logischste Schlußfolgerung daraus.
      Aber das sind nur Spekulationen, 100%ig weiß ich das nicht, werde Dich bei Neuerungen auf dem laufenden halten... Ein bißchen Zeit hast Du ja noch. :P

      Ich denke, weiß es aber nicht, das mit Ablauf vom 10.09.2014 die Übergangsfrist gnadenlos verfällt, ähnlich wie bei der Führerscheinregelung mit dem 50.ten Lebensjahr. Da gibt es auch keine Schonfristen - habe das ganze Spiel mit meinem Vater durch, der Krankheits- und Operationsbedingt nicht zum Stichtag diese Auflagen erfüllen konnte und somit seine Führerscheinklassen die der Gesundheitsprüfung unterliegen verfallen sind! Ohne Ausnahme!


      Habe hier doch was gefunden, allerdings übernehme ich dafür keine Gewähr... ;)

      (...) müssen Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, unabhängig
      vom Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis (Klassen C1,
      C1E, C, CE) bis 9. September 2014 abschließen, spätestens
      bis 9. September 2016, Übereinstimmung mit
      Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis wird ermöglicht.
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!

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    • Hey Andreas,
      (...) man darf halt nur nach Ablauf nicht mehr fahren.

      Das ist richtig, nach Ablauf des 50.ten Lebensjahres darf man nicht mehr fahren!!!

      Habe es hier Schwarz auf Weiß!!! Habe auch gekämpft das mein alter Herr diesen behalten darf, trotz entsprechenden Nachweisen des Krankenhausaufenthaltes, der Ärzte, Reha, etc... No Way!!! Jetzt schick ich meine Frau zur Fahrschule... 8)


      (...) Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 2, die bis zum 31.12.1949 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 31.12.2000 umgetauscht haben, da ab 01.01.2001 die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse 2 erlischt. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2, die ab dem 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres.
      Ist die Fahrerlaubnis erloschen, so dürfen keine Kraftfahrzeuge der Klasse 2 mehr geführt werden. Die Fahrerlaubnisse der Klasse 2 ( jetzt Klasse CE ) können nach Vollendung des 50. Lebensjahres jeweils auf 5 Jahre befristet verlängert werden. Die Verlängerung ist jeweils von einer ärztlichen Untersuchung und einer Überprüfung der Sehleistung abhängig. (...)
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    • War denn dein Papa nach dem 50. 2 Jahre krank? Sonst hätte er die Gesundheitsprüfung doch bis 52 nachholen können und hätte den CE dann wieder bekommen. Oder geht das bei euch nicht? Bei uns geht es laut FSStelle jedenfalls. Die zuvor erloschene Klasse lebt dann sozusagen wieder auf. Geht wie gesagt allerdings nur bis 2 Jahre nach Erlöschen.

      PS: Meine Frau darf zum Glück, obwohl sie nur B hat, alles fahren, was wir haben. Bei 3 noch kleinen Kindern (5,3,3) fehlt nur leider die Zeit. ;( Vielleicht später. 8)
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

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    • Moinsen Andreas,

      51,5 Lebensjahr.

      Antrag gestellt, Antrag zurück mit o.g. Zitat.

      Das ist Deutschland... :evil:
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    • Dieses Gesetz wird wohl (zusammen mit der Führerscheinreform von 1999) zur Folge haben, daß irgendwann die Fahrerspezies "C1E" ausstirbt und es keine Fahrer für 7,5-Tonner mehr gibt. Dann wird der "BE-Sattel" mit bis zu 8,75 t zGG. (3,5-t-Zugmaschine und Auflieger bis zu 5,25 t Achslast), noch ein Exot hierzulande, wie jetzt schon teilweise in der Lkw-feindlichen Schweiz den Ausliefer- und leichten Fernverkehr dominieren. Wer dann den teuren C oder CE mit Grundquali mühsam erworben hat, will ja in der Regel keinen "Limolaster" fahren, und C1 oder C1E "neu ab Fahrschule" gibt es ja m. W. gar nicht und würde sich wohl auch finanziell kaum lohnen, wenn doch die gleiche teure Grundquali gemacht werden muß. Die Weiterbildung werden wohl, weil auch teuer, nur die machen, die sie zu dem Zeipunkt der Einführung brauchen, so daß es "Seiteneisteiger" aus den alten C1E-Besitzern ins Lkw-Fahren, wie bei 7,5-Tonnern noch heute die Regel, wegen Verfalls dieses Rechts nicht mehr geben wird. So führen merkwürdige und überstrenge Gesetze zum Tod einer ganzen Lkw-Klasse.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Das glaube ich nicht ,es wird sich nur zum 11.99Tonnen LKW verlagern. Gleiche grosse, mehr Nutzlast.
      Das der BKF -als Pflicht- kommt, finde ich gut, dadurch ist es ein Lehrberuf, und es ird mehr bezahlt, zwangslaufig.

      Rudiger


      Original von Kühltaxi
      Dieses Gesetz wird wohl (zusammen mit der Führerscheinreform von 1999) zur Folge haben, daß irgendwann die Fahrerspezies "C1E" ausstirbt und es keine Fahrer für 7,5-Tonner mehr gibt. Dann wird der "BE-Sattel" mit bis zu 8,75 t zGG. (3,5-t-Zugmaschine und Auflieger bis zu 5,25 t Achslast), noch ein Exot hierzulande, wie jetzt schon teilweise in der Lkw-feindlichen Schweiz den Ausliefer- und leichten Fernverkehr dominieren. Wer dann den teuren C oder CE mit Grundquali mühsam erworben hat, will ja in der Regel keinen "Limolaster" fahren, und C1 oder C1E "neu ab Fahrschule" gibt es ja m. W. gar nicht und würde sich wohl auch finanziell kaum lohnen, wenn doch die gleiche teure Grundquali gemacht werden muß. Die Weiterbildung werden wohl, weil auch teuer, nur die machen, die sie zu dem Zeipunkt der Einführung brauchen, so daß es "Seiteneisteiger" aus den alten C1E-Besitzern ins Lkw-Fahren, wie bei 7,5-Tonnern noch heute die Regel, wegen Verfalls dieses Rechts nicht mehr geben wird. So führen merkwürdige und überstrenge Gesetze zum Tod einer ganzen Lkw-Klasse.
    • Ja was soll man dazu sagen

      am besten nix denn da bekommt man eben nur einen dicken hals und regt sich nur auf
      einerseits find ich das ganze ja gar nicht schlecht
      aber bringen tut das ganze null denn der inhalt des kurses muß dann eine Quali haben die oberstes niveau ist denn für 1500 Euronen will ich was sehen und auch lernen
      und ein neues Spanngurtset darf es dann am ende auch geben denn bei so einem preis muss da schon was geboten werden.

      zumal ja noch die kosten für nen neuen Führerschein dazu kommen
      Passfoto und die gebühr die so um die 45 euronen liegt

      alles nur Geldmacherei
    • N'abend Leutz!

      Wie gesagt, nichts wird so heiß gegessen - wie es gekocht wird!

      Kann den ganzen Unmut einerseits sicherlich nachvollziehen,
      aber andererseits schaut Euch doch mal bitte auf den Straßen um!!!
      Was sich da an sogenannten "Qualifizierten Kraftfahrern" rumtreibt, lässt doch wohl mehr als zu wünschen übrig. Frag mal einen von denen nach richtiger Ladungssicherung oder den Sozialvorschriften. Da bekommt man Sachen zu hören, mit den besten Argumentationen und alles schon 30 x erlebt und und und...

      Ich habe `99 meine Ausbildung zum Berufskraftfahrer abgeschlossen und mich kontinuierlich weitergebildet, natürlich mit dem Gedanken irgendwann auf eigenen Beinen zu stehen, aber doch in erster Linie für mich und meinen täglichen Alltag auf und mit der Straße.

      Zumal es lächerliche 7 Stunden, verteilt auf 5 Tage, in einem Zeitraum von 5 Jahren sind. Leute, Euren GGVSe - Schein müsst Ihr auch alle 5 Jahre mit 14 Unterrichtseinheiten erneuern - ebenfalls mit einer Schulung und sogar noch mit Prüfung!

      zumal ja noch die kosten für nen neuen Führerschein dazu kommen
      Passfoto und die gebühr die so um die 45 euronen liegt

      Den muss man ohnehin verlängern lassen! (Zumindest wenn man in dem 5 Jhareszyklus drin ist.) Ob nun mit oder ohne Weiterbildung = die Kosten dafür bleiben die selben...

      Auch Ärzte (nur als Beispiel) müssen sich kontinuierlich weiterbilden!

      Ich für meinen Teil, kann die Entscheidung der EU nur befürworten.
      Unabhängig davon, glaube ich aber nicht, das man durch solche Maßnahmen besser angesehen wird oder gar mehr Lohn/Gehalt bekommt.


      In diesem Sinne.... 8)
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Ich bin ja auch der Meinung das es was bringt .
      Meinen schein muss ich auch alle 5 Jahre verlängern lassen somit ist mir das auch wurst

      Nur die kosten
      wer soll das bezahlen
      von unserem IHK Menschen in unserem Lehrgang hab ich die Info das die Weiterbildungskurs um die 1500 Euronen kosten wird
      Und im Gespräch waren 35 Stunden also fast ne ganze Woche die man in der Firma ausfällt

      Wer Infos hat über die Weiterbildung die bindend sind bitte her damit
      am besten mit Link
      :D