Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz

    • Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz

      Hallo Leute


      ich hab da mal ne frage an die Spezies hier
      wie schaut es denn nun aus mit dem Gesetz da
      is das etz schon gesetz oder noch in der schwebe
      Müssen leute die bis 2009 den schein gemacht haben die 140 stunden machen oder doch nur die 35

      müssen gelernte BKF auch die kurse machen oder wie

      ich steig da nich so wirklich durch
      hat da schon wer ne korreckte antwort für mich

      danke
    • RE: Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz

      Hallo Maenla,

      Tztztz...gibt es doch nicht, habe Deinen Beitrag glatt übersehen und das obwohl ich mich schon länger eingehend mit der Thematik des BKrFQG befasse!

      Also, das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz trat bereits am 1. Oktober 2006 in Kraft!
      Nähere einzelheiten kannst Du im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 39 S. 1958, ausgegeben zu Bonn am 17. August 2006 nachlesen.
      Hört sich alles ein bißchen konfus an, ist es aber nicht... ;)

      Fakt ist: Auch BKF müssen eine solche Qualifikation nachweisen;
      das tun sie aber in erster Linie mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, somit ist eine Grundqualifikation nicht erforderlich.
      Auch gilt lt. § 3 BKrFQG der Besitzstand. D.h. das man erst ab einer gewissen Zeit (10. September 2009 und dem 10. September 2014) an einer Weiterbildung teilnehmen, bzw. absolvieren muss.

      Nach entsprechender Grundqualifikationen oder Weiterbildungen wird die Teilnahme mit einer entsprechenden Schlüsselnummer (glaube, 343 gelesen zu haben) im Führerschein vermerkt.
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    • Ja soweit war ich glaub ich auch schon

      nur wie ist es zwecks besitzstand?
      Müssen die die keinen BKF haben die 140 stunden machen und dann alle 5 Jahre die 35

      oder müssen die nur die 35 stunden machen
      das ist es wo es für mich unklarheiten gibt

      wenn man die kosten bedenkt kommt damit ja einiges auf uns zu
      laut unseren lehrer kostet der 140 stunden kurs um die 7500 euronen und der 35 er um die 1500 euronen

      Da bin ich mal geapannt was das wird und wer das ganze dann bezahlen soll
      ich komme zum glück um die 140 stunden rum da ich in der ausbildung bin und zum BKF ausgebildet werde
      aber ein kumpel der hat dann die a...karte gezogen der is nix bkf
    • Hallo Maenla,

      im Grunde hast Du Dir doch Deine Frage soeben selbst beantwortet;


      ich komme zum glück um die 140 stunden rum da ich in der ausbildung bin und zum BKF ausgebildet werde
      aber ein kumpel der hat dann die a...karte gezogen der is nix bkf


      Bei der Grundqualifikation gibt es zwei Alternativen;
      Zum einen die „normale Grundqualifikation“, welche die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer IHK ohne vorgeschriebene Ausbildung oder den Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, voraussetzt.


      Besitzstandregelung (§ 3 BKrFQG)

      Keine Pflicht für die Grundqualifikation besteht für Fahrer/innen, die
      im Güterkraftverkehr eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10.09.2009 erteilt worden ist.

      Spätestens bis zum 10.09.2014 müssen alle Fahrer/innen im gewerbl. Güterkraftverkehr, die auf Grund der Übergangsregelung keine Grundqualifikation absolvieren mussten, an einer Weiterbildungsschulung teilgenommen haben. Danach sind auch hier die Kenntnisse erneut im 5-Jahres-Rhythmus nachzuweisen.
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    • Hallo Florian, betrifft mich zwar im Moment nicht, aber trotzdem zwei Fragen dazu:

      1.) Gilt es nur für den gewerblichen Güterverkehr, wie du sagtest, also nicht für Fahrer im Werkverkehr?

      2.) Wird es wirklich in den FS eingetragen? Eine separate Bescheinigung wie bei Gefahrgut wäre doch sinnvoller, sonst muß man ja noch öfter einen neuen FS haben, wenn das Ablaufdatum nach 5 Jahren nicht mit dem der Gesundheitsprüfung übereinstimmt, und das kostet wieder!
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Hallo Andreas,

      oh sorry, da habe ich mich wohl ein bißchen missverständlich ausgedrückt.


      Das für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes zuständige Bundesamt für Güterverkehr erläutert, dass die Rechtsvorschriften für alle Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen gelten und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Beruf als selbständige oder als abhängig Beschäftigte im gewerblichen Güterverkehr oder im Werkverkehr ausüben. Ausdrücklich weist das Bundesamt daraufhin, dass der im Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz verwendete Begriff Fahrten „zu gewerblichen Zwecken“ den gewerblichen Güterkraftverkehr, den Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten umfasst und nicht mit dem Begriff des „gewerblichen Güterkraftverkehrs“ im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes gleichzusetzen ist.



      Eine Eintragung in den Führerschein ist in jedem Fall erforderlich, ebenso wie eine entsprechende Angabe in der Fahrerbescheinung oder sonstiger Nachweise.
      (Korrigiere: Schlüsselnummer im Führerschein ist 95, nicht wie fälschlicher Weise von mir genannt 343)

      Die Übergangsfristen gelten dafür, das in der genannten Zeit (10. September 2009 bis 10. September 2014) alle Führerscheininhaber, die keine Grundqualifikation nachweisen müssen, in Einklang mit der Fahrerlaubnisklassenerneuerung, sprich Gesundheitscheck, an einer Weiterbildung (35 Stunden zu je 60 Minuten) teilnehmen und diese gleichzeitig eintragen lassen.

      Im übrigen sieht das Gesetz drastische Geldstrafen bis zu 20.000,- € vor, für den Fall einer Berufsausübung ohne vorgeschriebene Qualifikation.
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    • Neeee


      so wies ausschaut is das so
      wenn du den 2er bzw c-ce bis 2009 in der Tasche hast mußt du ne weiterbildung machen die 35 stunden lang ist und ca 1500 eus kostet
      dann darfst du gewerblich güter befördern wenn du die 35 stunden nich machst darfst du nur noch privat lkw fahren
      Beim Bus ist das ganze so wie ich gehört habe schon 1 jahr früher der fall
    • Hallo Flössermobil,

      wie gesagt, hört sich alles komplizierter an, als es im Endeffekt ist!


      Erwerb der Grundqualifikation (§ 4 BKrFQG)

      Die Grundqualifikation wird erworben durch:

      Grundqualifikation, die den Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis voraussetzt, eine theoretische Prüfung (240 Minuten) und eine praktische Prüfung (120 Minuten) umfasst.

      Beschleunigte Grundqualifikation, die die Fahrerlaubnis unterstellt und der Fahrer/in das 21. Lebensjahr vollendet hat. Hier ist eine Schulung von 140 Stunden und eine theoretische Prüfung von 90 Minuten zu absolvierenBesitzstandregelung (§ 3 BKrFQG)



      Besitzstandregelung (§ 3 BKrFQG)

      Keine Pflicht für die Grundqualifikation besteht für Fahrer/innen, die

      im Personenverkehr eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10.09.2008 erteilt worden ist.
      im Güterkraftverkehr eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10.09.2009 erteilt worden ist.



      Und jetzt mal kurz und knapp;

      Eine Ausbildung, bzw. die Grundqualifikation musst Du nicht nachweisen, hier ist die Besitzstandregelung (s.o.) maßgebend.
      Aber: Als Inhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C und CE musst Du zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 eine erste Weiterbildung absolviert haben und alle 5 Jahre wiederholen.

      Als Kleiner Tipp, wie von einigen schon angesprochen, legst Du die Fristen der 5-jährigen Weiterbildung am besten so, das es mit Deinem Führerschein (Gesundheitscheck) im Einklang steht. Spart Kosten und Zeit... ;)

      Bezüglich der Preise der ganzen Geschichte, hört man wie so oft viel Verschiedenes,
      nähere Auskünfte darüber kann Dir bestimmt die zuständige IHK zukommen lassen. Denke auch, dass es zwischen den einzelnen Anbietern Preisschwankungen geben wird...wie immer halt.




      @ Andreas,

      Leider nicht, dafür gelten ja die Übergangsfristen...
      Du musst also, wie der Kollege auch, bis 10. September 2014 eine Weiterbildung absolviert haben!
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    • Hallo Florian,

      Was passiert, wenn ich die Frist 10. 9. 14 verstreichen lasse (z. B. weil ich dann wie z. Z. auch nur Klasse B oder vielleicht mal BE fahre), 2016 bei der Gesundheitsprüfung aber auch die Weiterbildung mitmachen möchte? Geht das dann noch oder muß ich dann den ganzen Grundkurs machen?

      Ist alles ein bißchen kompliziert, nee? ?( :D
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)