Berufsgenossenschaft

    • RE: Berufsgenossenschaft

      Original von Thowa
      Tach zusammen,

      habe eben Post von der BG für Fahrzeughaltungen bekommen von wegen Unfallversicherung.
      Dachte bis Dato da muss man nur Mitglied sein wenn man An. beschäftigt.
      Weiss da jemand näheres ?

      Bei allen anderen BG,s ist letzteres richtig. Bei der BG für Fahrzeughaltung muss man sich versichern. Ich glaube, ab einem bestimmten Mindestumsatz kann man freigestellt werden, weiß es aber nicht mehr genau.
      User, immer wachsam sein, fallt nicht auf jeden Blödsinn `rein! ;)

      Da Arbeit am Computer durstig macht, würde ich mich jetzt über einen Schluck kühler Buttermilch sehr freuen. :D

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    • als selbstfahrender TU zahlst als Kraftfahrer und als Büro abgabe daher kommt dann die summe zusammen
      Kannst dich die ersten 9 monate freistellen lassen solange der exis zucshlag läuft dannach kannst alle 2 oder 3 monate abbuchen lassen

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

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    • Original von Krischan
      @Thowa
      Wie sind die denn auf diese Zahl gekommen? Pauschalbetrag? Ich denke eher nicht, oder?
      Und was das Drücken vor Zahlungen angeht; da unterschieden die sich sicherlich nicht besonders von anderen Versicherungen. Insbesondere wenn man nicht der Versicherungsnehmer(Vertragspartner) ist, sondern als "Fremder" Ansprüche stellt.


      Keine Ahnung was andere Versicherung machen oder auch nicht. Fakt ist aber das ich 2 Fälle kenne wo die gesamte zivile Ärzteschaft die Beufsunfähigkeit bescheinigte aber der Mediziner der Bg. nicht. So, und es kann nicht sein das Ärzte gekauft werden um allein das zu bescheinigen was die Bg. gern möchte.

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    • Original von daffan
      als selbstfahrender TU zahlst als Kraftfahrer und als Büro abgabe daher kommt dann die summe zusammen
      Kannst dich die ersten 9 monate freistellen lassen solange der exis zucshlag läuft dannach kannst alle 2 oder 3 monate abbuchen lassen

      Gruß
      daffan


      Stimmt genau, Tarifklasse 1 für den kaufmännischen Teil und Tarifkl. 12,32 für den Gewerblichen.

      Man kann sich aber auch befreien lassen wenn man maximal 15 Std. pro Woche Transporte ausführt. Das trifft für mich auch noch zu.