Benötige Hilfe ! Habe Fragen zum Transport der "schief" gelaufen ist

    • Benötige Hilfe ! Habe Fragen zum Transport der "schief" gelaufen ist

      Hallo erst mal, und schon mal ganz vielen Dank für Eure Antworten zu meinem Problem.

      Folgendes hat sich zugetragen:

      Durch meine Frachtenvermittlung bekam ich den Auftrag von Göttingen nach Karlsruhe 1500 kg zu bringen (Anlieferung bis 08:00 Uhr am nächsten Tag/ Do auf Fr) also vermittelte ich diesen Auftrag an einen Subunternehmer mit einem 7,5 to.Doch leider brach bei diesem Lkw eine Spurstange und er kam nur bis Weiterstadt. Da es in der Nacht passierte, konnte ich keinen von meinen Auftraggebern erreichen. Ich veranlasste sofort das die Sendung von der Werkstatt wo der Lkw nun stand bis Karlsruhe einen anderen Subunternehmer - nur dieser konnte ja nun den 08:00 Uhr Termin nicht halten. Zu allem Unglück kam hinzu, das der Empfänger "Tag der offenen Tür" hatte - und ab 09:00 Uhr keine Anlieferung mehr zuließ. Ich vereinbarte mit dem Empfänger das wir nun am Montag um 14:00 Uhr erst zustellen. Er war damit einverstanden. Nun informierte ich meinen Auftraggeber das dieser Transport "schief" gelaufen war.

      Hier nun meine Fragen:

      Wem muss ich davon in Kenntnis setzen - der Betriebshaftpflicht ? -meiner Transportversicherung ?

      Da der Kollege (Subunternehmer mit dem 7,5 to) nur bis Weiterstadt kam und diese Panne hatte -

      hat er vollen oder überhaupt Anspruch auf das vereinbarte Transportentgelt ? (Immerhin konnte er ja auch nix für - und bis Weiterstadt hat er ja transportiert)

      Kann ich ihm die Kosten der Weiterführung in Rechnung stellen ?

      Kann ich diesen Transport dennoch (od wie sonst ?) meinem Auftraggeber in Rechnung stellen - denn eine Zustellquittung habe ich ja - wenn auch eine mit verspäteter Ankunftszeit.

      Ich würde mich freuen, wenn Ihr die Antworten darauf kennt.

      Ganz lieben Dank schon mal im Vorraus

      Ebbi1313
    • Die Frage ist für mich noch nicht ganz eindeutig gestellt, da schlecht formuliert. Du hast selbst eine Frachtenvermittlung oder Du hast den Auftrag "Durch meine Frachtenvermittlung" bekommen und nochmals weiter vermittelt?

      Könntest Du das noch konkretisieren?

      lg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Hallo thommy,

      ich selbst habe eine Frachtenvermittlung. Und habe diesen Transport weitervermittelt an einen Subunternehmer.

      Der Auftraggeber von dem ich diesen Transport bekommen habe, wird sich allerdings an mich halten. (Schaden-Nicht-Erfüllung des Vertrages - da 08:00 Uhr Termin)

      Der Subunternehmer der für mich diesen Transport ausführte -hatte diese Panne.

      Ich kümmerte mich dennoch um die Weiterführung des Transportes (da die Reparatur solange dauerte (Freitag passiert - Mo erst Reparatur)

      Nun aber wollte der Empfänger die Sendung nicht mehr an dem Freitag haben - da diese ausgerechnet ein Tag der offenen Tür hatten, und 08:00 Uhr wäre noch ok gewesen -ab 09:00 Uhr keine Anlieferung mehr.

      Daher all diese Fragen - ich möchte allen gerecht sein - aber wie ist die Rechtslage in diesen Fall ??



      Lg

      Ebbi1313
    • Hallo Ebbi,

      was hast Du denn vor Deiner Frachtenvermittlung eigentlich so gemacht? Eventuell einen Bauchladen betrieben und hotdogs verkauft? Wie kann man denn eine Frachtvermittlung eröffnen, wenn man die basics nicht beherrscht. Das mußte ich jetzt erstmal loswerden, nun zu Deinen Fragen.

      1. Informieren mußt Du in diesem Fall Deine Transportversicherung, da das rein gar nix mit einer Betriebshaftpflicht zu tun hat.
      2. Mach das möglichst zeitnah, da der Unterfrachtführer ebenfalls haftbar gehalten werden muß, vorausgesetzt Dein TA ist so eindeutig formuliert, das eine Haftung auch durchgreift. Schreibe die Haftbarhaltung an den TU aber bitte nicht selbst, dafür fehlt Dir ganz offensichtlich der background.
      3. Dein TU hat Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, allerdings nur anteilig. Die Fracht für den nichterfüllten Teil kann zum Abzug gebracht werden (z.B. auch bei Fehlmengen oder klassischen Schäden)
      4. Die Kosten der Weiterleitung kannst Du ihm in Rechnung stellen, allerdings nur dann, wenn ein größerer Folgeschaden (Bandstillstand etc.) dadurch nachweisbar für seine Versicherung vermieden werden konnte.(Schadensminderungspflicht) Wenn der Empfänger diese Sendung ohnehin nicht mehr am Freitag wollte und Dein TU diese hätte auch selbst am Montag zustellen können, wird es schon schwieriger.
      5. Selbstverständlich kannst Du den Transport Deinem Auftraggeber vollständig in Rechnung stellen. Dieser sollte ihn besser auch in voller Höhe begleichen. Sollte er einfach die Fracht wegen Nichterfüllung kürzen, also z.B. ein neues Fax mit halben Preis schicken (ist mir schonmal passiert) sollte man auch wissen, das Vermögensschäden z.B. bei Verzug bis zum 3fachen der Fracht versichert sind. Und dieser Schuß würde dann für Deinen Auftraggeber nach hinten losgehen. Abschließend noch ein kleiner Tip : Ein Aufrechnung von Schadenrechnung mit Transportguthaben ist unzulässig aber täglich gelebte Praxis. Bearbeitungsgebühren sind nicht erstattungsfähig und die Schadenrechnung hat umsatzsteuerfrei zu erfolgen.

      Nun hast Du alles, was Du brauchst und könntest zumindest rein theoretisch noch Versicherungsmakler im Neben-AV machen :whistling:

      lg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • ebbi1313 schrieb:

      Hallo thommy,

      ich selbst habe eine Frachtenvermittlung. Und habe diesen Transport weitervermittelt an einen Subunternehmer.

      Der Auftraggeber von dem ich diesen Transport bekommen habe, wird sich allerdings an mich halten. (Schaden-Nicht-Erfüllung des Vertrages - da 08:00 Uhr Termin)

      Der Subunternehmer der für mich diesen Transport ausführte -hatte diese Panne.

      Ich kümmerte mich dennoch um die Weiterführung des Transportes (da die Reparatur solange dauerte (Freitag passiert - Mo erst Reparatur)

      Nun aber wollte der Empfänger die Sendung nicht mehr an dem Freitag haben - da diese ausgerechnet ein Tag der offenen Tür hatten, und 08:00 Uhr wäre noch ok gewesen -ab 09:00 Uhr keine Anlieferung mehr.

      Daher all diese Fragen - ich möchte allen gerecht sein - aber wie ist die Rechtslage in diesen Fall ??



      Lg

      Ebbi1313
      Für dich: bei Lieferfristüberschreitung maximal 3-fache Fracht - für deinen Sub sieht das ebenso aus, allerdings kannst du ihm die Fracht kürzen, aufgrund der schon gefahrenen Strecke, steht ihm aber ein Teil der Fracht zu. Rede erst mal mit deinem Auftraggeber, vielleicht lässt sich ja eine andere Einigung finden. Ein wenig schleimen hilft manchmal!

      Gruß Dani
    • Hallo thommy,

      also Ihre Antwort auf mein Problem haben Sie mehr als ausführlich beantwortet.

      Dafür mehr als tausend Dank. Danke Danke Danke !!! (Auch wenn Sie sich dafür nix kaufen können)

      Sie konnten es sich aber auch nicht verknusen - über das nicht Wissen "Ihren Kommentar" abzugeben.

      Sie kennen mich nicht - und führen auch nicht mein Leben - mehr möchte ich dazu nicht sagen.

      Ich beglückwünsche Sie für Ihr" Allwissen" - welches Sie sofort abrufen können - sobald Ihnen mal etwas passiert.

      Auch das konnte ich mir nun nicht verknusen !

      Dennoch mehr Dank als alles andere dafür.



      LG

      Ebbi1313



      Nennt man das schon Gottgleich oder so....
    • Hallo ebbi,

      dazu muß ich doch nochmals kurz Antworten.

      Nein, ich bin nicht allwissend. Aber ich bin, gerade auch in diesem Forum, manchmal entsetzt, wie wenige Leute in dieser Branche ihr Handwerk verstehen und was da teilweise für Fragen gestellt werden. Gerade in folgenden Gesetzlichkeiten bzw. Bestimmungen sollte ein selbständiger TU unserer Branche einigermaßen fit sein :

      ADR
      LuRz
      Lasi
      StVo
      StVzo
      HGB
      BGB
      Arbeitsrecht
      Versicherungsrecht
      Umsatzsteuerrecht
      AdSp
      CMR

      Entschuldigen Sie bitte, wenn ich von einem Unternehmer etwas mehr Wissen erwarte, als von Paulchen auf dem Gabelstapler. Das ich Ihnen dennoch ausführlich geantwortet habe, muß wohl an meiner positiven Grundstimmung heute gelegen haben. :whistling:

      lg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!