Hallo erst mal, und schon mal ganz vielen Dank für Eure Antworten zu meinem Problem.
Folgendes hat sich zugetragen:
Durch meine Frachtenvermittlung bekam ich den Auftrag von Göttingen nach Karlsruhe 1500 kg zu bringen (Anlieferung bis 08:00 Uhr am nächsten Tag/ Do auf Fr) also vermittelte ich diesen Auftrag an einen Subunternehmer mit einem 7,5 to.Doch leider brach bei diesem Lkw eine Spurstange und er kam nur bis Weiterstadt. Da es in der Nacht passierte, konnte ich keinen von meinen Auftraggebern erreichen. Ich veranlasste sofort das die Sendung von der Werkstatt wo der Lkw nun stand bis Karlsruhe einen anderen Subunternehmer - nur dieser konnte ja nun den 08:00 Uhr Termin nicht halten. Zu allem Unglück kam hinzu, das der Empfänger "Tag der offenen Tür" hatte - und ab 09:00 Uhr keine Anlieferung mehr zuließ. Ich vereinbarte mit dem Empfänger das wir nun am Montag um 14:00 Uhr erst zustellen. Er war damit einverstanden. Nun informierte ich meinen Auftraggeber das dieser Transport "schief" gelaufen war.
Hier nun meine Fragen:
Wem muss ich davon in Kenntnis setzen - der Betriebshaftpflicht ? -meiner Transportversicherung ?
Da der Kollege (Subunternehmer mit dem 7,5 to) nur bis Weiterstadt kam und diese Panne hatte -
hat er vollen oder überhaupt Anspruch auf das vereinbarte Transportentgelt ? (Immerhin konnte er ja auch nix für - und bis Weiterstadt hat er ja transportiert)
Kann ich ihm die Kosten der Weiterführung in Rechnung stellen ?
Kann ich diesen Transport dennoch (od wie sonst ?) meinem Auftraggeber in Rechnung stellen - denn eine Zustellquittung habe ich ja - wenn auch eine mit verspäteter Ankunftszeit.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr die Antworten darauf kennt.
Ganz lieben Dank schon mal im Vorraus
Ebbi1313
Folgendes hat sich zugetragen:
Durch meine Frachtenvermittlung bekam ich den Auftrag von Göttingen nach Karlsruhe 1500 kg zu bringen (Anlieferung bis 08:00 Uhr am nächsten Tag/ Do auf Fr) also vermittelte ich diesen Auftrag an einen Subunternehmer mit einem 7,5 to.Doch leider brach bei diesem Lkw eine Spurstange und er kam nur bis Weiterstadt. Da es in der Nacht passierte, konnte ich keinen von meinen Auftraggebern erreichen. Ich veranlasste sofort das die Sendung von der Werkstatt wo der Lkw nun stand bis Karlsruhe einen anderen Subunternehmer - nur dieser konnte ja nun den 08:00 Uhr Termin nicht halten. Zu allem Unglück kam hinzu, das der Empfänger "Tag der offenen Tür" hatte - und ab 09:00 Uhr keine Anlieferung mehr zuließ. Ich vereinbarte mit dem Empfänger das wir nun am Montag um 14:00 Uhr erst zustellen. Er war damit einverstanden. Nun informierte ich meinen Auftraggeber das dieser Transport "schief" gelaufen war.
Hier nun meine Fragen:
Wem muss ich davon in Kenntnis setzen - der Betriebshaftpflicht ? -meiner Transportversicherung ?
Da der Kollege (Subunternehmer mit dem 7,5 to) nur bis Weiterstadt kam und diese Panne hatte -
hat er vollen oder überhaupt Anspruch auf das vereinbarte Transportentgelt ? (Immerhin konnte er ja auch nix für - und bis Weiterstadt hat er ja transportiert)
Kann ich ihm die Kosten der Weiterführung in Rechnung stellen ?
Kann ich diesen Transport dennoch (od wie sonst ?) meinem Auftraggeber in Rechnung stellen - denn eine Zustellquittung habe ich ja - wenn auch eine mit verspäteter Ankunftszeit.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr die Antworten darauf kennt.
Ganz lieben Dank schon mal im Vorraus
Ebbi1313