Hallo,
nach § 412 HGB hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen, soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
Beförderungssichere Verladung bedeutet, dass durch beförderungsbedingte Ereignisse die Ware nicht beschädigt werden darf und diese unter anderem gegen Erschütterung, Schwanken, Umfallen, Verschieben, Notbremsung, Ausweichmanöver, Fliehkräfte bei Kurvenfahrten, schlechte Straßenverhältnisse und übliche Rangierstöße zu sichern ist.
Bei einer betriebssicheren Verladung hat der Frachtführer dafür zu sorgen, dass das Beförderungsmittel nach der Verladung während des Transportes jeder Verkehrslage gewachsen ist, es dürfen zum Beispiel weder Stabilität noch Bremsverhalten des Beförderungsmittels negativ beeinträchtigt werden.
Gruss an alle
nach § 412 HGB hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen, soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.
Beförderungssichere Verladung bedeutet, dass durch beförderungsbedingte Ereignisse die Ware nicht beschädigt werden darf und diese unter anderem gegen Erschütterung, Schwanken, Umfallen, Verschieben, Notbremsung, Ausweichmanöver, Fliehkräfte bei Kurvenfahrten, schlechte Straßenverhältnisse und übliche Rangierstöße zu sichern ist.
Bei einer betriebssicheren Verladung hat der Frachtführer dafür zu sorgen, dass das Beförderungsmittel nach der Verladung während des Transportes jeder Verkehrslage gewachsen ist, es dürfen zum Beispiel weder Stabilität noch Bremsverhalten des Beförderungsmittels negativ beeinträchtigt werden.
Gruss an alle
Fabian Chr. Ude
KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
Voltastr. 84
60486 Frankfurt/Main
Tel 069-7803 1898
Handy 0151 26415845
mailto:fabian.ude@kravag.de
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