Baustellenabsperrung

    • Baustellenabsperrung

      Moin Kollegen,

      habe mal eine Frage.

      Ich habe grade Bilder und eine Rechnung erhalten, von einer Sache im Juli.

      Folgender Sachverhalt:

      Wir sollten auf einer Baustelle leere Gestelle sowie gepackte Gestelle abholen. Dies sollte mit Mitnahmestapler geschehen.

      Bei dieser Tätigkeit ist wohl unser Fahrer mit dem Stapler über "Schalungsbretter" gefahren und eingebrochen da sich unter diesen Brettern ein Loch befand.

      Diese Stelle war nicht abgesperrt oder gekennzeichnet!!

      Da er nicht selber wieder aus dem Loch kam, hat die Bauleitung einen Radlader kommen lassen der den Stapler befreite.

      Nun will die Tiefbaufirma diesen "Einsatz" von uns bezahlt haben!?

      Wie seht ihr das?

      Erstens denke ich: wer die Musik bestellt muss sie auch zahlen. Weiterhin denke ich da das "Loch" nicht abgesperrt war sehe ich ein mitverschulden der Baustelle.

      Und was ich mich noch frage: Sind wir in dem Moment nicht der Erfüllungsgehilfe des Kunden?

      Danke für eure Einschätzungen.
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • Hi,
      interessante Konstellation :D
      Einerseits: Zu einen müsste m.M: die Bauleitung dafür sorgen, dass Gefahrenstellen abgesichert sind.
      Andererseits: hätte ein durchschnittlicher Fahrer die Gefahr erkennen können und problemlos links oder rechts vorbei fahren können statt mit dem Stapler über das abgedeckte Loch zu ballern

      Einerseits: ihr habt zur Bergung keinen Auftrag gegeben
      Andererseits: wenn z.B. die Polizei einen Abschleppdienst ruft um ein Fahrzeug aus einer Gefahrenstelle zu bergen, dann zahlt am Ende auch nicht die Polizei.....

      Ihr habt von eurem Kunden den Auftrag zum Transport mit Entladung und Verbringen auf der Baustelle bekommen. Formal müssten die Kosten dann m.M. über den Kunden eures Kunden an euren Auftraggeber geltend gemacht werden und nicht ausserhalb dieser Kette.

      Der Fall bietet Stoff für Diskussionen und Beschäftigung von Rechtsanwälten.
      Ist dann die Abwägung: Wie hoch sind die Kosten, wie hoch ist das Eigenverschulden bei einer objektiven Betrachtung und ist es dann schlussendlich die Sache wert, damit eine Kundenbeziehung zu belasten
    • Hi,

      die Kosten halten sich im Rahmen...knapp 220€!

      Es geht mir aber eigentlich nur um den Sachverhalt im Allgemeinen.

      Wir werden die 220 Teuronen selber Zahlen...obwohl ich das schon teuer finde für einmal kurz von hinten schieben.

      Früher hätte man dem Baggerfahrer nen 10er gegeben und gut wärs...
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    • Die Zeiten mit dem 10er für den Kollegen sind aber schon eine Zeit vorbei!

      1. Keine Absicherung. Es hätte ja ausser dem Stapler auch jemand anderes dort „einbrechen“ können. Was sagt denn die BG in einem solchen Fall?

      2. Alles weitere, was daraus entsteht, ist der nicht abgesperrten Baustelle geschuldet. Es handelt sich mMn und Folgekosten.
      Du musst nur lange genug am Ufer des Flusses sitzen.
      Irgendwann treibt die Leiche deines Feindes an dir vorbei.

      (Sagte einst, glaube ich, Sun Tze, um 500 v.Chr.)
    • Der Ahnungslose hat es treffend beschrieben - 100 Punkte.

      Noch interessanter wäre es gewesen, wenn die BG involviert wäre, weil es bei dem Vorfall einen Verletzten gegeben hätte. Die hätte sich vermutlich wegen verletzter Aufsichtspflicht an die Bauleitung gewandt. Eigentlich muss auf einer solchen Baustelle eine Abschrankung und ein markierter Fahrweg her. In der Praxis ist der Fahrweg oftmals nicht darstellbar.