Auswirkungen Mobilitätspaket: Umflaggen ausländischer LKW nach Deutschland?

    • onkelp schrieb:

      Einige größere Polen haben inzwischen DE Kennzeichen. Sind bestimmt alles Briefkästen, Hauptsache der LKW in D zugelassen. Personal ist alles von wo anders.
      Bei vielen, die ihren Standort grenznah in Berlin/Brandenburg haben, dürfte das mit "Briefkasten" zutreffen.

      Gibt aber auch andere Beispiele:
      Maszonski mit seiner deutschen GmbH in Irxleben und weiterem Standort in Stendal:
      107 LKW laut BALM Verkehrsunternehmerdatei, Gewinn 2021 lt. Bundesanzeiger 450.000€
      Laut Lagebericht ist der Bau einer Logistikhalle mit 30.000m2 geplant.
      Hatte noch alte Verlustvorträge in seiner Bilanz, aber wenn er 2022 über 130.000 € Gewinn gemacht hat, dann wird er in Deutschland auch Gewerbe- und Körperschaftssteuer bezahlen.
      Die Kfz-Steuer für den DE Fuhrpark von 107 LKW bleibt schon mal in DE.

      Oder eine Nummer kleiner TVM Transport. Der Firmensitz in Düsseldorf ist tatsächlich ein Briefkasten, hat aber in Soest eine voll operative Niederlassung mit Büro, Lager und 15 DE LKW.
      Update:
      Die suchen gerade über stepstone Fahrer für ihre DE 18to Solo: DE Arbeitsvertrag, 3000€ brutto plus Spesen finde ich ordentlich.
      stepstone.de/stellenangebote--…crl_m_0_0_0_0_1_0&cs=true
      Man hat ja doch den leisen Verdacht, dass da viel mit Arbeitnehmerüberlassung aus dem Heimatland läuft, aber nicht jedes Vorurteil muss immer zutreffen :thumbup:

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    • #45 v. 13.02.2022:

      Ahnungslos 3.0 schrieb:

      Bei den kleineren scheinen einige mit dem "Mietmodell" zu experimentieren.
      Ob das "nachhaltig" ist? Mit dem Fokus den die Behörden heute schon auf ausländischer Arbeitnehmerüberlassung in der Kontraktlogistik und der Szene der Subunternehmer in derPaketauslieferung habe, ist es voraussichtlich nur eine Frage der Zeit bis auch da genauer hingeschaut und kontrolliert wird.
      Auch eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung mit dem recht großzügigen Zeitraum von 1 Jahr für ausländische Mietfahrzeuge wird m.M. über kurz oder lang auf den Tisch kommen.
      Es tut sich was.
      In der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 01. September 2023 in Kraft treten wird, wird in einem zusätzlichen Paragrafen (Abschnitt 5, §46), der Einsatz von im EU-Ausland zugelassenen Miet-LKW auf 30 Tage beschränkt. Die Formulierung in der alten FZV (§20) ermöglichte bisher den Einsatz bis zu einem Jahr.
      Das Modell, Miet-LKW aus dem Ausland mit deutscher Gemeinschaftslizenz national ohne Beschränkung durch die Kabotage-Bestimmungen einsetzen zu können, wird damit stark eingeschränkt.

      Die Mühlen mahlen langsam, aber sie mahlen...
    • Bleiras LT baut Strukturen in Deutschland aus

      Nachdem der große litauische Transporteur Bleiras vor Jahren fast auschliesslich mit Autotransportern sichtbar war, ist in zwei Jahren eine große Anzahl an Standard Tautlinern dazugekommen.
      Optisch ist Bleiras mittlerweile auf den Strassen präsenter wie Hegelmann und Girteka.
      In Stadthagen zwischen Minden und Hannover hat die Bleiras GmbH ihren Sitz.
      Dort wurde im Juli die BLR Transport GmbH gegründet. Die Neugründung verlegte Anfang September ihren Firmensitz nach Schwaigern bei Heilbronn.
      Ein weiterer deutscher Bleiras-Standort ist in Hecklingen südlich von Magdeburg.
      Alle drei Standorte sind ältere Gewerbeimmobilien mit Hallen und Freiflächen, geeignet als Service- und Reparaturstützpunkte und Fuhrparkstandort.
      Die Standorte sind in der Nähe der großen Ost-West-Transitachsen A2 und A6.
      In Ostfrankreich hat Bleiras zwei Standorte.

      Laut Verkehrsunternehmensdatei der BALM hat die Bleiras GmbH Stadthagen im Moment (noch) eine überschaubare Anzahl von 10 LKW bzw. Durchschriften d. EU-Lizenz.

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    • onkelp schrieb:


      Wird sich meiner Meinung nach nicht viel ändern, außer das ein paar Euro der LKW Steuer und sehr geringe Steuerbeiträge aus Gewerbesteuer hier bleiben.
      Aber ein Anfang.
      Ein Traum wäre natürlich bei der deutschen Firma angestellte Fahrer mit deutschen Arbeitsverträgen.
      Bin ich eher skeptisch und vermute dass da einiges über Arbeitnehmerüberlassung aus dem Heimatland läuft.
      Wo bei Verdacht auf Verstösse letztendlich die Heimatlandbehörden für Betriebsprüfung und Ahndung zuständig sind.

      Aber auch bei dieser "sub-optimalen" Konstellation muss es zumindest Arbeitnehmerüberlassungsverträge und eine ordnungsgemässe Entsendung nach DE geben.
      Ein Fahrer der unter Mindestlohn bezahlt würde hätte juristisch gute Möglichkeiten in Deutschland gegen das deutsche Unternehmen vorzugehen.

      Mein Fazit: "Glas halb voll" und nicht "Glas halb leer" :)
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      Bleiras LT baut Strukturen in Deutschland aus
      Nachdem der große litauische Transporteur Bleiras vor Jahren fast auschliesslich mit Autotransportern sichtbar war, ist in zwei Jahren eine große Anzahl an Standard Tautlinern dazugekommen.
      Optisch ist Bleiras mittlerweile auf den Strassen präsenter wie Hegelmann und Girteka.
      In Stadthagen zwischen Minden und Hannover hat die Bleiras GmbH ihren Sitz.
      Dort wurde im Juli die BLR Transport GmbH gegründet. Die Neugründung verlegte Anfang September ihren Firmensitz nach Schwaigern bei Heilbronn.
      Ein weiterer deutscher Bleiras-Standort ist in Hecklingen südlich von Magdeburg.
      Alle drei Standorte sind ältere Gewerbeimmobilien mit Hallen und Freiflächen, geeignet als Service- und Reparaturstützpunkte und Fuhrparkstandort.
      Eine Recherche von Jan Bergrath zu den in Hockenheim geparkten Bleiras-Autotransportern, die für Gerüchte in den sozialen Medien sorgten:
      Machenschaften der Automobillogistik: Unter den Augen der Polizei - eurotransport

      Erstaunlich ist, dass Ummeldung aus LT auf ein Mannheimer Transportunternehmen erfolgt, bei dem Bleiras angeblich eingestiegen ist und nicht auf die Bleiras GmbH in Stadthagen oder die neugegründete BLR Transport GmbH in Schwaigern ganz in der Nähe. ?(

      Aber schon mal positiv, dass die Fahrzeuge in Deutschland angemeldet werden und hier Kfz- und Ertragssteuer bringen. Und wenn die Aussage des Firmeninhabers stimmt, die Fahrer direkt bei ihm beschäftigt sind.
      Umgemeldet werden wohl nur die Zugfahrzeuge, die Hänger behalten LT Zulassung.
      Diesen Mix sieht man auch bei einen mittleren PL Jumbosped. (nicht Maszonski, der hat komplett DE Zulassung bei seinem in DE angemeldeten Fuhrpark): Vorne Motorwagen mit Berliner Zulassung, hinten Hänger mit PL Kennzeichen.
      Als Reining anfing seinen Fuhrpark aus Ungarn nach Deutschland umzuflaggen, war dieser Mix vorne DE-Kennzeichen / hinten HU-Kennzeichen öfters zu sehen. Mittlerweile haben die Jumbos durchgehend DE-Zulassung.

      Die Reportage ist schon mit einem stark negativen Fokus geschrieben für das Publikum, das sein Feindbild "Ost-EU-Transportunternehmer" unverdrossen kultiviert.
      Man braucht das Umflaggen nicht Bejubeln und Beifall klatschen. Eine Sicht durch die positiv-rosarote Brille ist genauso unangebracht.
      Dort wo Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung im Spiel ist, sollten die Behörden schon sehr genau hinschauen. Aber zumindest ist schon mehr Handhabe für Kontrollen wie in der Vergangenheit.

      Man sollte jedoch zumindest anerkennen, dass es eine Entwicklung in die richtige Richtung ist, die vor drei Jahren in diesem Umfang noch niemand in der Branche erwartet hat.

      Die Spekulation in letzten Absatz, in eine Kombination Zugfahrzeug DE-Zulassung / Hänger EU-Ausland mögliche Kabotageverstösse hinein zu suggerieren, ist meiner Meinung eine völlige Sackgasse. Wüsste nicht warum..
      Aber mal abwarten, wie die Antwort der BALM auf die Anfrage ausfällt, die Jan Bergrath noch veröffentlichen will.
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      Sollte die anhängige Klage der Ost EU Staaten beim EUGH gegen die Rückkehrpflicht im Mobilitätspaket größtenteils abgewiesen werden, wird die Fuhrparkverlagerung Richtung Westen nochmals zunehmen.
      Die Klage beim EUGH gegen die Rückkehrpflicht nach spät. 8 Wochen zum Standort könnte erfolgreich sein.
      Der EUGH-Generalanwalt hat in seinem Schlussantrag den Richtern empfohlen, den entsprechenden Artikel in der EU VO/2020/1055 für nicht zu erklären.
      Zu anderen Punkten der Klagen wie Entsenderichtlinie, Einschränkung Kabotage etc. hat der Generalanwalt empfohlen, die Klagen abzuweisen.
      Die EUGH Richter folgen häufig den Empfehlungen des Generalanwalts.

      Wann das Urteil gesprochen wird, ist noch nicht bekannt.
      (Quelle: DVZ online)

      Wäre nicht gut, wenn die Rückkehrpflicht juristisch ausgehebelt wird. :(