Weil es die Empfehlung des Generalanwalts ist und noch kein Urteil - siehe oben.derandereTU schrieb:
Wieso schreibst du könnte?
In einem Prozess vor einem deutschen Gericht müssen die Richter ja auch nicht dem Plädoyer des Staatsanwalts folgen.
Weil es die Empfehlung des Generalanwalts ist und noch kein Urteil - siehe oben.derandereTU schrieb:
Wieso schreibst du könnte?

Egal um welchen Punkt des Mobilitätspakets es geht:derandereTU schrieb:
Und erst wenn alle Autos die neue Tachos haben kann man der Lage irgendwie Herr werden.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ahnungslos 3.0 ()
Ahnungslos 3.0 schrieb:
Die Klage beim EUGH gegen die Rückkehrpflicht nach spät. 8 Wochen zum Standort könnte erfolgreich sein.Der EUGH-Generalanwalt hat in seinem Schlussantrag den Richtern empfohlen, den entsprechenden Artikel in der EU VO/2020/1055 für nichtig zu erklären.Ahnungslos 3.0 schrieb:
Sollte die anhängige Klage der Ost EU Staaten beim EUGH gegen die Rückkehrpflicht im Mobilitätspaket größtenteils abgewiesen werden, wird die Fuhrparkverlagerung Richtung Westen nochmals zunehmen.
Zu anderen Punkten der Klagen wie Entsenderichtlinie, Einschränkung Kabotage etc. hat der Generalanwalt empfohlen, die Klagen abzuweisen.
Die EUGH Richter folgen häufig den Empfehlungen des Generalanwalts.
Wann das Urteil gesprochen wird, ist noch nicht bekannt.
(Quelle: DVZ online)
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