Ausbildung Berufskraftfahrer

    • Ausbildung Berufskraftfahrer

      Hallo zusammen,
      ich bin neu hier und habe gleich mal einen Frage.
      Aktuell mache ich einen Ausbildung zum Berufskraftfahrer im 3. Lehrjahr.
      Im Mai steht meine Abschlussprüfung an.
      Jetzt mein Problem:
      Aktuell habe habe ich noch nicht den LKW Führerschein sondern nur den kleinen ohne Anhänger. Diese Prüfung hatte ich schon im Sommer letzten Jahres. Die Prüfung CE war bei mir letzte Woche und ich bin durchgefallen.
      Mein Chef hat es irgendwie verpasst trotz meinem Drängen mich früher anzumelden.
      Bis zum Termin der Abschlussprüfung schaffe ich auf keinen Fall den Führerschein. Und auch wenn habe ich null Erfahrung mit Hänger fahren und brauche nicht zur praktischen Prüfung gehen …
      Ich habe das Gefühl das mein Chef irgendwie nicht helfen kann( ich weis das ich auch selber hätte was machen müssen)
      Jetzt meine Frage. Kann ich zur Prüfung gehen auch wenn ich den Führerschein nicht habe ?
      Oder zumindest die Theorie schon mal machen?
      Was muss ich tun um die Lehre zu verlängern.
      Ich will auf jedenfall die Ausbildung zu Ende machen.
      Mein Chef meinte zu mir das ich jetzt die Nachprüfung zum Führerschein selber zahlen muss.
      Alles Mist irgendwie.
      Irgendwie ist es meine Schuld aber trotzdem denke ich das mein Chef mich schon vor einem Jahr den Führerschein hätte machen lassen. Wie alle meine Kollegen aus der Berufsschule
      Vielen Dank für eure Hilfe
    • ob das Ablegen der Prüfung ohne Anhänger möglich bzw zulässig ist, kann Dir eigentlich nur die IHK sagen.
      Meiner Meinung nach dürfte das kein Problem sein da bis auf das Fahren mit Anhänger alles auch am Solo-Fahrzeug möglich ist.
      Bei meinem Jüngsten in der Klasse waren Lehrlinge der hiesigen Stadtreinigung. Die fahren auch Solofahrzeuge.

      Andererseits frage ich mich manchmal, warum die Chefs das mit dem Führerschein so in die Länge ziehen. Zumal es Fördermittel des BAG gibt und die sind im 1. LJ am höchsten.
      Mein Junior hat im 1. Lehrhalbjahr den kompletten LKW-Schein inkl. Anhänger gemacht und ist seit Beginn des 2. Lehrhalbjahres solo durch Deutschland gefahren. Natürlich durfte er erstmal mit Kollegen als 2. Fahrer und dann noch 4 Wochen mit mir fahren.
      Ach so, er hat die Ausbildung Ende Januar ein halbes Jahr vorzeitig abgeschlossen.
    • Wenn es dich etwas beruhigt: Falls du durch die Abschlussprüfung fällst, kannst du problemlos deine Ausbildung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlängern. Da kein dein Chef nichts dagegen machen. Viel Erfolg und du bekommst das schon geregelt. Was noch eine andere Idee wäre, die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzuführen. Meiner bescheidenen Meinung nach, hat da auch der Ausbilder ordentlich was versäumt.

      Grüße
    • DAS sind genau die Unternehmer, die man braucht! Ein Azubi ist ein Azubi ist ein Azubi, um es mal abgewandelt mit Umberto Eco zu sagen. Pflege deinen Azubi, und du wirst, zumindest für 2-3 Jahre, einen guten Gesellen haben, mit dem du auch Geld verdienst.
      Du musst nur lange genug am Ufer des Flusses sitzen.
      Irgendwann treibt die Leiche deines Feindes an dir vorbei.

      (Sagte einst, glaube ich, Sun Tze, um 500 v.Chr.)
    • das sehe ich genau so wie Xentin, die Lehrzeit ist zum Lernen da und basta.

      Es gibt aber immer Unternehmen die Azubi´s als billige Arbeitskräfte sehen.

      Ich denke auch das es evtl. Sinn macht den Betrieb zu wechseln der vielleicht noch etwas Retten kann.

      Ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg!
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • Ich hatte kürzlich auch ein Gespräch mit einem Kollegen, mit dem ich eine Zusammenarbeit in Erwägung gezogen hatte.

      Beim Thema Waschanlage schlug er dann vor einen Auszubildenden einzustellen. Die würden mit 45tsd gefördert - keine Ahnung ob das so ist.

      Den könnte man dann schön an die Waschanlage stellen. Bei sowas wird mir dann kotzübel.

      Ich möchte gerne ausbilden, aber nicht ausnutzen.
    • siehe Link
      Informationen zum Verfahren
      -
      Bundesamt für Güterverkehr


      Pauschal 50 k

      davon im ersten Jahr 21700€

      im 2. Jahr 15200€

      im 3. Jahr 13100€


      aus dem Link:


      Wie hoch ist die Förderung?

      Dreijährige Ausbildung:
      Bei dreijährigen betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum/zur Berufskraftfahrer:in werden als zuwendungsfähige Kosten pauschal 50.000 Euro anerkannt. Davon entfallen bei einer dreijährigen Berufsausbildung 21.700 Euro auf das erste Ausbildungsjahr, 15.200 Euro auf das zweite Ausbildungsjahr und 13.100 Euro auf das dritte Ausbildungsjahr. Diese Pauschalbeträge beinhalten alle förderfähigen Kosten.
      Verkürzte Ausbildung:
      Bei kürzeren Ausbildungszeiten wird der Pauschalbetrag jeweils am Ende des Ausbildungsverhältnisses um die weggefallenen Ausbildungsmonate verringert.
      Die Förderhöhe beträgt
      • bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent,

      • bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und

      • bei anderen Antragstellern bis zu 50 Prozent
      der zuwendungsfähigen Kosten.
      Der Zuwendungshöchstbetrag je Ausbildungsvorhaben in einem Unternehmen darf 2 Millionen Euro nicht überschreiten.

    • Lehrjahre sind keine Herrenjahre, so einfach ist das

      FRÜHER als ich noch Lehrling war, da haben wir nicht auf die Uhr geschaut wann Feierabend ist, da war Feierabend wenn die Arbeit fertig war, und wenn dann im Lager noch Not am Mann war ging es dort weiter, da gabs dann "Ladehilfe" und wir waren glücklich und keiner hat gejammert, da gabs aber im ersten Lehrjahr auch nur 320,- D-Mark, aber heute will die Jugend ja Work Life Balance :saint: , die Quittung werden wir bekommen