Aus für Euro II durch Tirol ab 01.11.2008

    • Aus für Euro II durch Tirol ab 01.11.2008

      Verbot schadstoffreicher Schwerfahrzeuge

      Mit 01.01.2007 trat die Verordnung des Landeshauptmannes vom 24.11.2006, LGBl. Nr. 90/2006, in Kraft. Danach ist auf der A12 Inntalautobahn auf beiden Richtungsfahrbahnen von km 6,350 im Gemeindegebiet von Kufstein bis km 90,000 im Gemeindegebiet von Zirl das Fahren mit folgenden Fahrzeugen verboten:

      Sattelkraftfahrzeuge mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t und Lastkraftwagen mit Anhänger, bei denen die höchst zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt und deren NOx Emission den Grenzwert von 7,0 g/kWh übersteigt (EURO 0/1) ab 01.01.2007
      Lastkraftwagen ohne Anhänger und Sattelzugfahrzeuge mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t, deren NOx Emission den Grenzwert von 7,0 g/kWh übersteigt (EURO 0/1) ab dem 01.11.2009
      Sattelkraftfahrzeuge mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t und Lastkraftwagen mit Anhänger, bei denen die höchst zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt und deren NOx Emission den Grenzwert von 5,0 g/kWh übersteigt (EURO 2) ab 01.11.2008

      Sektoralefahrverbote in Tirol!!!!

      Mit der Verordnung des Landeshauptmannes vom 17. Dezember 2007, LGBl. Nr. 92/2007 wurde auf der A 12 Inntal Autobahn der Transport bestimmter Güter im Fernverkehr verboten (Sektorales Fahrverbot-Verordnung). Mit dieser Maßnahme soll eine teilweise Verlagerung des schweren Güterverkehrs auf die Schiene nach einem Stufenplan erfolgen.

      Diese Verordnung, die am 1. Jänner 2008 in Kraft tritt, sieht vor, dass ab dem 2. Mai 2008 die Gütergruppen

      alle Abfälle, die im Europäischen Abfallverzeichnis aufgenommen sind (entsprechend der Entscheidung der Kommission über ein Abfallverzeichnis, 2000/ 532/EG, in der Fassung 2001/573/EG) und
      Steine, Erden, Aushub.
      nicht mehr auf der A 12 Inntal Autobahn zwischen Kufstein und Zirl-West transportiert werden dürfen. Durch diesen ersten Schritt sollen etwa 35.000 Fahrten im Jahr weniger auf der Autobahn durchgeführt werden.

      In einem zweiten Schritt werden ab dem 1. Jänner 2009 folgende Gütergruppen vom Fahrverbot erfasst:

      Rundholz und Kork,
      Nichteisen- und Eisenerze,
      Kraftfahrzeuge und Anhänger,
      Stahl, ausgenommen Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen,
      Marmor und Travertin,
      Fliesen (keramisch). Granitfliesen noch erlaubt. :D :P
      Ausnahmen

      Ausnahme Nachtfahrverbot.

      Dieses Nachtfahrverbot wurde mit Verordnung des Landeshauptmanns vom 20.10.2004, LGBl. 79/2004 für den Zeitraum von 01.11 – 30.04 eines jeden Jahres ausgedehnt (Werktage von 20.00 – 05.00 Uhr, Sonn- und gesetzliche Feiertage 23.00 – 05.00 Uhr ). Weiters wurde mit der angeführten Verordnung eine Ausnahme vom Nachtfahrverbot für LKW, die die Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 (3,5 g/kWh) erfüllen, eingeführt

      Nicht jeder Euro 4 erfüllt diese Norm.