Auftragskündigung durch den Frachtführer

    • Auftragskündigung durch den Frachtführer

      Hallo,
      mir stellt sich die Frage, welche Rechte ich als Auftraggeber, gegenüber dem Frachtführer bei dessen kurzfristiger Stornierung eines Auftrags habe? Bzw. Ich storniere dem Frachtführer den Auftrag weil er einen Ladetermin für eine Terminsendung nicht einhalten kann.

      Kann ich in beiden Fällen, also Stornierung durch mich bzw. Stornierung des Frachtführers die Mehrkosten z.B. wegen teuerer Stellung eines Ersatzfahrzeugs weiterbelasten?

      Gibt es hierzu Links zu Gesetzestexten?

      Danke für die Hilfe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von nando ()

    • Bevor Du überhaupt was geltend machen kannst, solltest Du den Rechtsweg penibel einhalten. Hast Du den TU eine ordnungsgemäße Nachfrist gesetzt und entsprechend haftbar gehalten?

      Einfach so 5 min vorher stornieren und alle Kosten weiter belasten, wird nicht funktionieren. Wenn das vor Gericht landet, halte ich jede Wette, das bereits ein Ersatzfahrzeug auf dem Weg war. Dann wird es an Dir liegen, den Schaden nachzuweisen.

      Wenn der Frachtführer kündigt, wird es sicherlich auf den Grund ankommen. Für alles, was nicht höhere Gewalt ist, kannst Du ihn haftbar halten. Aber aufpassen wegen der Schadenminderungspflicht.

      Es gilt wie immer : alles eine Frage der Dokumentation. Läuft die nicht sauber (gerichtsverwertbar), bekommst gar nichts.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Danke für die Rückmeldung - konkreter Fall von gestern:

      Morgens Auftrag für Planensprinter (PL Fahrzeug) erteilt mit fixer Zustellung am Folgetag auf Baustelle um 8:00. Beladung gestern bis max 16:00 möglich. um 15:30 schreibt TU das er erst 17:00 laden kann, was zu spät ist. Ich habe Auftrag storniert und ein 100,- teueres Ersatzfahreug kurzfristig organisiert. Alles nachvollziehbar und nachweißbar.

      Diese 100,- würde ich gerne dem Unternehmer in Rechnung stellen bzw. ihm diese 100,- von einer noch offenen Rechnung abziehen.

      Ist dieser Abzug eurer Meinung nach gerechtfertigt?
    • Abzug ist nicht gerechtfertigt, Forderung wird der TU als strittig ansehen..

      wegen der 100Euro hätte der Kunde auch 1 Stunde warten können, somit wäre der Schaden bei evtl. 50Euro gewesen, aber der Kunde hätte nachweisen müssen das sein Mitarbeiter nichts anderes (schadenmindernd) hätte machen können, und das kann er nicht, also wären selbst die 50,- für den TU anfechtbar.

      sorry, aber wegen einer stunde bei der verladung so einen Terz aufzumachen, da wärst du bei mir an der richtigen Adresse, du würdest mir evtl. etwas abziehen, aber jeder 5klassige Anwalt würde es mir zurückholen zzgl. aller entstehenden Kosten, da bleibst du nicht nur auf den 100,- sitzen sondern auch auf den Anwaltskosten

      Freunde begreift doch entlich, das der TU auch Rechte hat und mit sämtlichen Auftraggebern in jeder Hinsicht auf Augenhöhe steht, Gesetze gibt es, aber die Ducker scheuen sich ihre Rechte auch einzufordern

      Gruß vom Fuchs
    • Ich schließe mich mal dem fuchs an bei diesem konkreten Beispiel. 1 Stunde zu warten wäre zumutbar und vertretbar gewesen. Notfalls hätte der Versender halt die Fracht um 1 Stunde Warten gekürzt. Sind aber keine 100 Euro. Würde ich Dir auch nicht bezahlen bzw. meine Versicherung mal machen lassen.

      In solchen Fällen habe ich mit meinen eigenen Kunden bisher immer eine einvernehmliche (kostenlose) Lösung gefunden. Immerhin möchte der Kunde, daß seine Ware pünktlich ankommt. Die Beladung selbst kann ja bei einem Polensprinter nicht länger als 10 min dauern.
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      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • 15.30 Uhr kam der Anruf, das der TU nicht bis 16.00 Uhr laden kann, dann organisierst du und schaffst es ein Fahrzeug zu finden, der trotz Anfahrt es bis 16 Uhr schafft an der Ladestelle zu sein. STARK!
      Ich würde mich fragen, ob nicht TU 1 und TU 2 vielleicht zusammen arbeiten... :whistling:
    • Problem ist das einige (vorwiegend TUs aus dem Osten) sich aktuell die Taschen voll machen wollen (und können) und keine Rücksicht auf Termine nehmen. Im konkreten Fall wurde ich den ganzen Tag vertröstet, 17:00 hätte der TU sicherlich auch nicht gehalten. Daher habe ich die Notbremse gezogen und über Timo einen schnellen aber teuren Ersatz gefunden.

      Letztlich wäre der ürspüngliche TU dann vielleicht auch um 18:30 nicht da und der Kunde bestellt morgen woanders. So sieht es dann eben aus. Vermeintliche Reifenpannen, Lebensmittelvergiftungen der Fahrer, Staus, defekte Leuchtmittel, Polizeikontrollen und was weiß ich nicht noch alles häufen sich aktuell erstaunlich zunehmend. Und die aktuelle Marktsituation läßt es leider nichts ander zu, bei uns jedenfalls, sich der Timo.com vermehrt zu bedienen. Mit sinkender Qualität.
    • Kipper-Spedition schrieb:

      15.30 Uhr kam der Anruf, das der TU nicht bis 16.00 Uhr laden kann, dann organisierst du und schaffst es ein Fahrzeug zu finden, der trotz Anfahrt es bis 16 Uhr schafft an der Ladestelle zu sein. STARK!
      Ich würde mich fragen, ob nicht TU 1 und TU 2 vielleicht zusammen arbeiten... :whistling:
      das glaube ich nicht Arndt. In Deutschland schwirren so viele von den Kisten rum, das Du vermutlich binnen einer Stunde überall in D einen stehen hast. Funktioniert allerdings nur, so lange man nicht 24t erfasst :whistling:
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • nando schrieb:

      Danke für die Rückmeldung - konkreter Fall von gestern:

      Morgens Auftrag für Planensprinter (PL Fahrzeug) erteilt mit fixer Zustellung am Folgetag auf Baustelle um 8:00. Beladung gestern bis max 16:00 möglich. um 15:30 schreibt TU das er erst 17:00 laden kann, was zu spät ist. Ich habe Auftrag storniert und ein 100,- teueres Ersatzfahreug kurzfristig organisiert. Alles nachvollziehbar und nachweißbar.

      Diese 100,- würde ich gerne dem Unternehmer in Rechnung stellen bzw. ihm diese 100,- von einer noch offenen Rechnung abziehen.

      Ist dieser Abzug eurer Meinung nach gerechtfertigt?
      Ich würde sagen - 100,- eur sind futsch.
      Und du bist eine erfahrungen reicher welchen TU dich nicht nochmal einsetzt ;)