Katjuscha schrieb:
Mir kommt in letzter Zeit häufiger zu Ohren, dass einer meiner Fahrer wohl öfters mal mit einer Alkoholfahne durch die Gegend rennt.
Natürlich gibt es Arbeits- und Sicherheitsunterweisungen bezüglich des Themas.
Wenn ich jetzt die Unterweisung durch:
" Wir behalten uns das Recht vor, stichprobenartige Kontrollen mittels eines Einweg- Atemalkoholtests durchzuführen..."
ergänze, und die mir das unterschreiben, bin ich dann auf der sicheren Seite oder kann ich sowas nicht einfach machen?
Die Tests liegen hier sowieso noch rum, durch die Schnapsidee in Frankreich vor ein paar Jahren...
Hat da jemand Ahnung?
Vielen Dank!
Atemalkoholtests bei Fahrern ?
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