arbeitszeiten

    • arbeitszeiten

      da ich ein fleissiger leser hier bin möchte ich folgendes wissen:
      ich arbeite in einer spedition, die backwaren für einen discounter fährt.
      meine arbeitszeit beginnt abends um halb 11 und endet in der regel um halb 10 morgens.
      reine lenkzeit habe ich so um die 6 std., wobei die pausenzeit eingehalten wird.
      meine arbeitswoche besteht in der regel aus 6 tagen, die woche darauf aus 5 tage.
      meine frage nun, ist das von den sozialvorschriften soweit zulässig.
      mein arbeitgeber sagt ja, die bag würde dieses nicht bemängeln, aber an dieser aussage zweifel ich, zumal ich eine tour bekomme die jeden tag eine std länger dauert.
      bin mal auf die antworten hier gespannt und danke für etwaige auskünfte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lalabai ()

    • Das Problem wäre wenn dann die wöchentlich maximale Arbeitszeit von 48 Stunden. Jedoch kann die auf maximal 60 Stunden die Woche ausgeweitet werden, wenn du innerhalb von 6 Monaten auf ein Schnitt pro Woche von 48 Stunden kommst.

      Aber Arbeitszeit ist nicht gleich die Abwesenheit von Zuhaus, was viele immer meinen, wenn sie 13 oder 14 Stunden "arbeiten" müssen.
      Zudem musst gucken was in deinem Arbeitsvertrag steht.

      Gesetzlich gilt auf jeden Fall 48 Stunden pro Woche, max. 60 pro Woche wenn im Durchschnitt in 6 Monaten maximal 48 Stunden die Woche rauskommen.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Es gilt das Arbeitszeitgesetz § 21a... 48 Stunden pro Woche, max. 60 Stunden pro Woche wenn innerhalb 6 Monate die 48 Stunden im Schnitt nicht überschritten werden.

      Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann zwar die wöchentliche Arbeitszeit ändern, wären also theoretisch mehr als 60 Stunden pro Woche möglich, aber eben niemals mehr als 48 Stunden im 6-Monatsschnitt...

      Gibt aber bei Kontrollen eigentlich nie Probleme. Ist eben nur interessant, wenn es vor das Arbeitsgericht geht...

      content.weka-business-portal.de/modul/index.jsf

      hier 6. Abschnitt, § 21a nachzulesen...
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von KoNi ()

    • wenn du selber unterwegs bist, gibt es auch doppelwoche nicht von 90 std.

      habe das jetzt gesehen als ich meine akte gelesen habe.

      computer hatte in 28 taqgen 2 mal überschreitung der dw raus gescannt, aber von der behörde nicht verfolgt.

      auch wurde immer nur von 9 std ruhepause innerhalb 24 std nie von 11 std.

      es war nie ein dreierblock drin.
    • Original von KoNi
      Es gilt das Arbeitszeitgesetz § 21a... 48 Stunden pro Woche, max. 60 Stunden pro Woche wenn innerhalb 6 Monate die 48 Stunden im Schnitt nicht überschritten werden.

      Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann zwar die wöchentliche Arbeitszeit ändern, wären also theoretisch mehr als 60 Stunden pro Woche möglich, aber eben niemals mehr als 48 Stunden im 6-Monatsschnitt...

      Gibt aber bei Kontrollen eigentlich nie Probleme. Ist eben nur interessant, wenn es vor das Arbeitsgericht geht...

      content.weka-business-portal.de/modul/index.jsf

      hier 6. Abschnitt, § 21a nachzulesen...


      :D es soll Leute geben, die sich nicht daran halten:D :D :D