Hallo,
Wir haben unseren alten (2005) Sprinter verkauft und dummerweise bei unseren neuen Sprinter (Erstzulassung 24.10.2007) einen digitalen Tachografen drin (unter 3,5 to Gesamtgewicht und OHNE AHK).
Jetzt möchten wir den alten analogen Kienzle Tachografen in den neuen Sprinter stecken (noch nicht herausgezogen, ging auf Anhieb nicht) und sind gespannt ob das klappt (wie stellt man den analogen Tachografen mit 251.000 km auf 15 km ein?
Mercedes weigert sich leider den Umbau vorzunehmen (die meinen, wir müßten den digitalen Benutzen oder halt ein Fahrtenbuch führen), aber ich denke, daß einzige worauf ich vielleicht nicht verzichten sollte ist eine ordnungsgemäße Kalibrierung des analogen Gerätes an den neuen Sprinter.
Ich sehe keine EU-Verordnung die mir verbietet einen analogen Tachografen im LKW unter 3,5 to (ohne AHK) zum Nachweis der Fahrpersonalverordnung zu benuten, oder?
Wir haben unseren alten (2005) Sprinter verkauft und dummerweise bei unseren neuen Sprinter (Erstzulassung 24.10.2007) einen digitalen Tachografen drin (unter 3,5 to Gesamtgewicht und OHNE AHK).
Jetzt möchten wir den alten analogen Kienzle Tachografen in den neuen Sprinter stecken (noch nicht herausgezogen, ging auf Anhieb nicht) und sind gespannt ob das klappt (wie stellt man den analogen Tachografen mit 251.000 km auf 15 km ein?
Mercedes weigert sich leider den Umbau vorzunehmen (die meinen, wir müßten den digitalen Benutzen oder halt ein Fahrtenbuch führen), aber ich denke, daß einzige worauf ich vielleicht nicht verzichten sollte ist eine ordnungsgemäße Kalibrierung des analogen Gerätes an den neuen Sprinter.
Ich sehe keine EU-Verordnung die mir verbietet einen analogen Tachografen im LKW unter 3,5 to (ohne AHK) zum Nachweis der Fahrpersonalverordnung zu benuten, oder?