ADR-Schein

    • Hallo Phaidon,

      nächstes Jahr musst Du den Lehrgang nicht nochmal machen, lediglich nach Ablauf der Gültigkeitsfrist.

      Ein Schulungsnachweis gem. Anlage 3 und/oder 4 GbV wird dann um zwei Jahre verlängert (Gültigkeitsdauer insgesamt 5 Jahre), wenn dieser am 01.07.2001 noch gültig war, und aufgrund einer Fortbildungsschulung gem. § 2 Abs. 4 Satz 3 GbV (alt) mit einer dreijährigen Geltungsdauer ausgestellt worden war. Der Schulungsnachweis muss durch die IHK verlängert werden.
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!