ADSp 2017 - Versicherungspflicht des Spediteurs

    • ADSp 2017 - Versicherungspflicht des Spediteurs

      Hallo,

      das zur fachlichen Info an Alle:

      Eine wichtige Neuerung nach Ziffer 21 ADSp 2017 ist die Versicherungspflicht:

      Der Spediteur, aber auch Frachtführer oder Lagerhalter besorgen die Versicherung des Gutes (z. B. Transport- oder Lagerversicherung) bei einem Versicherer seiner Wahl, sofern sie wirksam mit ihren Kunden die ADSp 2017 vereinbaren.

      Bisher: Der Spediteur hat die Versicherung des Gutes zu besorgen……!Der Spediteur war berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes zu besorgen.

      Neu: Der Versicherungsnehmer muss seinen Kunden beraten, insbesondere bei der Einlagerung der Ware. Er muss sowohl mit seinem Kunden kommunizieren als auch mit seinem Versicherer. Es empfiehlt sich eine entsprechende Speditions-Güterpolice vorzuhalten.

      Wichtig: Dies gilt in Zukunft auch für Frachtführer, die nicht in einer Auftragskette eingebettet sind, sondern direkt mit dem Verlader einen Frachtvertrag schließen und die ADSp 2017 wirksam zugrunde legen!

      Bei Fragen bitte Kontaktaufnahme.

      Schönes Wochenende
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
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