ACS - Air Cargo Service Germany GmbH - Diskussion über Insolvenz

    • ACS - Air Cargo Service Germany GmbH - Diskussion über Insolvenz

      9 IN 865/12 : Über das Vermögen der ACS - Air Cargo Service Germany GmbH, Fasanenweg 1, 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 89883), vertr. d.: Stefanie Koel, (Geschäftsführerin) ist am 20.12.2012 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

      Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/77906-0, Fax: 06196/77906-20.

      Die Gläubiger werden aufgefordert:

      a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.01.2013 anzumelden;

      b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

      Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

      Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

      1. am: Dienstag, 05.03.2013, 10:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

      der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

      · die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

      · die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

      sowie gegebenenfalls über:

      · die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
      Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

      · Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
      (§ 66 Abs. 3 InsO),

      · eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

      · den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

      · die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

      · besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits durch Vergleich oder Schiedsvertrag,

      · eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

      · eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

      · Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

      Hinweise:

      Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

      Ø Auf die Internetseite insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.

      2. am: Dienstag, 05.03.2013, 10:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

      Hinweis:

      Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.


      Amtsgericht Darmstadt, 20.12.2012
    • stahltrucker schrieb:

      was mich an diesem Firmennamen wundert:


      hatten wir diesen zurückliegend nicht schon mehrfach in den Diskussionen, alles ist weg ;(


      Servus, ja hatten wir. Ich finde auch nichts wieder... :cursing:

      Waren da nicht die ehemaligen von MLD Meppen zu Gange ? Und die Ehefrau bei ACS die Geschäftsführerin?
      Irgendwas mit ZZ oder ähnliches war auch noch.
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
    • hatte gestern ne Anfrage an die Admins gesandt

      Admins, könnt ihr gelöschte Sachen wieder aus der Tonne holen ?


      EIne Bitte an alle:

      Bei offensichtlich "krummen Firmen " speichert >Eure Beitrage zu auf dem Rechner ab ( als Kopie in Word oder als Screenshot ) damit diese bei den Folgediskussionen nach Insolvenz eingefügt werden können (durch Euch )

      Oder übersendet Euer Wissen unter den gemeldeten AZ an das zust. Amtsgericht

      Irgendwie müssen wir doch die Drecksäcke erwischen.