Abzocke

    • Hallo,

      ich möchte Euch heute von einer Sache berichten, die meinem Bruder passiert ist. Mein Bruder war in Wuppertal unterwegs, und hat aus Unachsamkeit (durch Spurwechsel) eine auf Rot umspringende Ampel übersehen. Auf dem gegenüberliegenden Bürgersteig stand ein Polizist der diese Aktion mit seinem Fotohandy filmte. Trotz aller Widersprüche mußte mein Bruder jetzt 75,-€ dafür bezahlen. Auch die Einsichtnahme bzw. Übersendung des Filmchens war nicht möglich, da das Filmchen nach der Auswertung gelöscht wurde. (Brauchte wohl Platz für neue Filme) Dieser Vorgang zeigt mir eindeutig, das wir als Fahrer nur Abgezockt werden und gemolken werden wo und egal wie es geht. Also Freunde der Landstraße paßt auf wer mit einem Handy am Straßenrand steht, es kann teuer werden.
      Meinem Bruder und mich würde Interessieren, ob auch andere Fahrer schon solche Erlebnisse hatten.

      Gruß
      Schotte
    • RE: Abzocke

      Gesetze sind dazu da, damit man sie befolgt !

      Bei rot über die Ampel zu fahren ist verboten, auch wenn es "aus Versehen" passiert.

      Wenn ich "aus Versehen" einen Unfall baue, muß ich auch dafür bezahlen.

      Übrigens hat Dein Bruder Glück gehabt, denn der Polizist hat vergessen, daß man im Kreuzungsbereich die Spur nicht mehr wechseln darf.
    • Rot ist und bleibt nun mal rot ! Auch wenn es gerade erst Rot wurde. Da es sich um einen Polizist gehandelt hat der den Vorgang beoachtet/gefilmt hat spielt es keine Rolle. Selbst wenn er es nur gesehen hätte wäre das in dem Fall ausreichend gewesen. Die Glaubwürdigkeit eines Polizisten steht dummerweise weit über dem eines LKW-, PKW- oder Kradfahrers.

      Würde es sich um eine Privatperson handeln die einen anschwärzen will würde das Tür und Tor für meine Freunde die selbsternannten Verkehrserzieher öffnen !
    • Hallo zusammen...

      Ampel rot ist rot! Da gebe ich volkommen Recht. Gesetze sind da um befolgt zu werden.

      Dennoch habe auch ich ein Beispiel von der sogenannten Abzocke;

      Ich war vor kurzem auf der A 391 (BS -> SZ/KS) unterwegs. Höhe BS-Gartenstadt.
      Wer diese Strecke kennt, oder zumindest schon einmal in der Zeit zwischen 16.30h - 18.30h gefahren ist, weiß, dass sich dort in dieser Zeit alles staut.
      Da die AS BS-Gartenstadt kurz vor dem Autobahndreieck BS-Süd liegt (wo sich alles staut), stellte ich mich ebenfalls wie alle anderen hinten an - macht man ja auch so -.
      Vor mir ein Kühlsattelzug, keine Sicht nach vorn!
      Nach guten 20 Minuten Stillstand und nachdem mich etliche PKW´s auf dem Standstreifen überholt hatten, entschloß ich mich dasselbe zu tun.
      Also, Blinker rechts, Spiegel beobachtung, rauf auf den Standstreifen (ich war am "100 Meter Schild schon vorbei") und siehe da!!!!!!!!!!!!
      Vor dem Kühler ein Streifenwagen. Ich habe noch nicht einmal schalten können, da standen die grünen Herren schon vor mir.
      Ende vom Lied: 85,00,- Geldstrafe und 2 Punkte beim KBA Flensburg.
      Tatvorwurf: Der Beklagte benutzte den Seitenstreifen (Zitat: 16 Meter vor dem Verzögerungsstreifen) zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommen.

      Lächerlich!!! Trotz Rechtsbeistand, keine Chance!!!

      Sicher habe ich den Bockmist gebaut und stehe auch dafür gerade, aber was bitte sind 16 m vor der Ausfahrt auf dem Seitenstreifen???
      Zumal bestimmt, ich will nicht lügen, 15 - 20 PKW´s schon an mir und somit auch an meinen Freunden vorbeigefahren sind... :evil:
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Moin,
      meine Meinung zu diesem Thema:
      Bei den Polizisten gibt es solche und solche,
      ich musste das auch schon erfahren und hatte mit einigen Polizisten sehr gute "Zusammentreffen" und auch welche wo sie einfach nur nen Sündenbock suchten.
      Gerade auch wenn man als schwarzgekleideter Motorradfahrer in einer Gruppe fährt dann wird man noch mehr rausgezogen als mit dem Transporter oder Brummi.

      Meistens ist es aber so: wenn man freundlich zu den Sherrifs ist dann sind sie es auch.

      Gruß uns bullenfreien flug
    • Hallo,
      es ist doch klar das wir immer die DUMMEN sind-
      Wir sind Groß-langsam- stinkem und haben einen Fahrtenschreiber.
      Alles was man braucht um unbeliebt zu sein und gleichzeitig geknipst zu werden.
      Klar ist einen Rote Ampel nicht zu " überfahren " aber ein Polizist der mit einem Handy filmt!?!?! der ist doch schon notgeil, oder- wie krank ist den dieses Land???
      Man kann auch mal eine 5 gerade sein lassen.
      Besten Gruß
      Weg aus Deutschland
    • Bei vielen Ampeln ist auch die Gelbphase zu kurz. da könnte die Polizei ruhig etwas großzügiger sein, wenn die Ampel gerade umgesprungen ist.
      Die Sache mit dem Standstreifen ist natürlich bescheuert, sowas sollte bei Stau mit entsprechender Vorsicht grundsätzlich erlaubt sein.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • ?( bin letztens mit meinem Transporter + Anhänger von der A2 gezogen worden.
      Das einzige, was die Herren in Uniform bemängeln konnten war, das gelegentliche kratzen an der Hundertergrenze. (180 km/h Scheibe).
      Ich sagte denen: "Das muß wohl beim Überholen passiert sein."
      Antwort: "Wenn Sie 90 fahren sagt kein Mensch was, aber 100 ist zuviel. Sind Sie mit 25 € einverstanden?"
      Meine Antwort war: " Ja."
      Dann habe ich Sie gefragt: "Was ist denn mit den privaten Pkw oder Geländewagen mit Anhänger? Von denen ist erst gestern einer mit ca. 140 an mir vorbeigerast."
      Antwort: "Jaaa --- , die können wir nicht kontrolieren, die haben ja keinen Fahrtenschreiber!"

      Meine Antwort: " Nadann vielen Dank auch!"
    • Täusch ich mich jetzt komplett oder hab ich mal in der STVO oder irgendwo gelesen, daß die "Tachoscheibe" nur als Kontrollmittel zur Geschwindigkeit zugelassen ist, wenn die Polizei gerade hinterher fährt & einen Verstoß feststellt, aber keine Messung mit anderweitigem Gerät durchführen kann & alles was älter als 1/2Std ist eh nicht bestraft werden kann?
      Keine Frage, wenn sie ältere 100er auf den Scheiben sehen & Dir nix können, suchen sie solange bis sie was anderes finden...
      Ich war mal bei der Waage auf der A9 bei Ingolstadt kurz davor das auszudiskutieren (war eh gut "Sie stehen aber nicht genau auf der Waage" "Wieso, wollten sie prüfen ob das Leergewicht im Fahrzeugschein stimmt?") aber dann brauchten die Kollegen die den Unfall an der Auffahrt bearbeitet haben Unterstützung...
    • Hallo zusammen...

      Dieser Meinung war ich bis vor kurzem auch, in der STVO steht diesbezüglich nichts geschrieben, aber in der VO (EWG) 3821/85 steht etwas drin, kannst es Dir mal in Ruhe durchlesen, habe es jetzt auf die schnelle leider nicht gefunden.

      Würde mich aber auch nicht wundern wenn selbst Krankenfahrstühle bald ein Aufzeichnungsgerät bekämen!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!