Abschleppdienst Türkei

    • Abschleppdienst Türkei

      Servus zusammen,

      ich bin neu hier und habe trotzdem gleich einmal eine Frage an die Experten.
      Ich habe, neben meiner "normalen" Möbelspedition eine weitere Firma gegründet.

      In der neuen Firma geht es darum, dass wir im Auftrag verschiedener Firmen "liegengebliebene" Fahrzeuge aus der Türkei zurück nach Deutschland transportieren wollen.
      Es handelt sich ausschließlich um Autos mit deutschem Kennzeichen und ausschließlich um nicht fahrtüchtige Fahrzeuge.
      Transport ist immer nur von der Türkei zur Werkstatt/zum Besitzer in Deutschland. Also nur von A nach B.
      Das ich für den Transport keine Lizenz benötige ist mir bewusst.

      Meine Frage ist allerdings was ich benötige um an der Grenze keine Probleme zu bekommen?
      Mir kann sowohl die Oberpfalz als auch das BAG genau sagen was ich benötige.

      Hat irgendjemand hier eine Ahnung?

      LG Tekin
    • Hallo,
      bei zugelassenen Kfz, egal ob auf eigener Achse oder verladen, fallen international beim Grenzübertritt keine Zollformalitäten an.
      Soweit aus EU/DE Sicht. Ob eventuell der Türkei irgendwelche "Sondervorschriften" zu beachten sind, wird hier vermutlich niemand sagen können.
      Am ehesten weiss solche Details die Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer, vielleicht über die regionale IHK mal versuchen?
    • SanliT schrieb:

      ........
      In der neuen Firma geht es darum, dass wir im Auftrag verschiedener Firmen "liegengebliebene" Fahrzeuge aus der Türkei zurück nach Deutschland transportieren wollen.Es handelt sich ausschließlich um Autos mit deutschem Kennzeichen und ausschließlich um nicht fahrtüchtige Fahrzeuge.
      Transport ist immer nur von der Türkei zur Werkstatt/zum Besitzer in Deutschland. Also nur von A nach B.
      Das ich für den Transport keine Lizenz benötige ist mir bewusst.

      Meine Frage ist allerdings was ich benötige um an der Grenze keine Probleme zu bekommen?
      Mir kann sowohl die Oberpfalz als auch das BAG genau sagen was ich benötige.

      Hat irgendjemand hier eine Ahnung?

      LG Tekin
      Hallo Tekin,

      dass man für gewerblichen Güterverkehr keine Lizenz benötigt, ist mir neu. Türkei ist Nicht-EU-Land und damit reicht die EU-Lizenz ohne bilaterale Genehmigung nicht aus.
      Abschleppen (incl. Bergen) und Überführen sind 2 rechtlich völlig verschiedene Gebiete.

      BAG und Regierung der Oberpfalz können dir schon Auskunft geben - aber da du leider wenig Fachwissen hast - lass es bitte bleiben!
      Gut gemeinter Rat oder auch Empfehlung.

      Oder probieren und vermutlich heftig auf die Nase fallen....Zolltechnisch musst du etwas machen für den Transport bis zur türk. Grenze.
    • Entschuldigt die verspätete Antwort.

      In der Tat hat "Ahnungslos 3.0" Recht, dass genau diese Ausnahme bei dem von mir angestrebten Vorhaben greift.

      @hurgler0815: Die Regierung Oberpfalz hat das selbstverständlich auch bestätigt (keine Lizenz für genau diesen Geschäftszweig), konnte mir aber die Frage nicht beantworten welche Papiere ich genau an der Grenze benötige.
      Selbst ein mehr als einstündiges Gespräch mit dem Zoll hat mir kaum weitergeholfen.
      Ich könnte es natürlich, auf deinen Rat hin, lassen oder ich versuche mich weiterzubilden um mein "weniges Fachwissen" zu erweitern.

      Ich danke natürlich trotzdem für die bisherigen Antworten.
    • Die Theorie könnte ja nun geklärt sein. Nur wie viele Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen fahren denn im Jahr in die Türkei und gehen dort unreparierbar kaputt ? Wenn die nicht schrauben können, wer dann ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kipper-Spedition ()

    • Die Regierung von Oberbayern bestätigt also, dass ein TU keine EU-Lizenz für die Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Zwecke der Rückführung benötigt - hast du das schriftlich?

      Wie sind Beschädigungen und Reparaturbedürftigkeit definiert - gilt dies z.B. bei einem kaputten Reifen an einem SUV, den ich in TR nur schwer bekommen kann?

      Kipper-Spedition schrieb:

      Die Theorie könnte ja nun geklärt sein. Nur wie viele Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen fahren denn im Jahr in die Türkei und gehen dort unreparierbar kaputt ? Wenn die nicht schrauben können, wer dann ?
      Die Fahrzeuge müssen dort entweder repariert werden oder sie müssen innerhalb einer Frist in die Türkei importiert und verzollt werden (auch Schrott oder verunfallt), wenn sie dort verbleiben. Lohnt sich in manchen Fällen, in manchen wird eher der Rücktransport Sinn machen.

      @SanliT
      Wenn der TU an die Ost-EU-Grenze zur Türkei kommt, wird dort evtl. eine EU-Lizenz vorzulegen sein. Türken und Bulgaren führen einen Kleinkrieg um ihre bilateralen Fahrtkontingente, sodass dort mit Kontrollen auch für Drittland-LKW zu rechnen ist.

      Du berufst dich auf die Ausnahme - was meinst du, wie ein Zöllner reagiert? Bei denen ist EU-Recht noch lange kein zwingendes Recht. Sehe ich fast täglich bei den Ost-EU-Führerscheinen aus RO und BG.

      Könnte spannend werden, wenn du wertvolle Fahrzeuge geladen hast und vielleicht tagelang im Zollhof warten musst (Stichwort Diebstahl Teile und Haftung).
    • Moin,

      ich merke, das Thema hat noch Potential :)

      Zum Aspekt "Genehmigung , ja oder nein".
      Laut nationalem Recht greift die Ausnahmeregelung im GüKG. In den EU Verordnungen habe ich jedoch auf die schnelle keine gleichlautende Freistellung gefunden.
      Insofern greift der Ansatz von @hurgler0815: Wen "hinter Österreich" auf dem Balkan interessiert ggfs. ein nationales deutsches Gesetz?
      Statt juristische Spitzfindigkeiten auszuloten, würde ich bei so einer Geschäftsidee von Anfang an "Nägel mit Köpfen" machen und eine EU Lizenz zulegen.
      Damit ist man ggfs. auch flexibel, auf einer Strecke z.B. Gebrauchtwagen Richtung RO/BG mitzunehmen.
      Ab der türkischen Grenze ist auch die EU Lizenz belanglos. Ob gemäss türkischem Recht dann eine bilaterale Genehmigung DE -TR benötigt wird oder ob für den Transport von im Ausland zugelassenen Unfall- und Reparaturfahrzeugen eine Ausnahmeregelung besteht, dazu werden vermutlich nur wirkliche Fachleute in der Türkei was halbwegs kompetentes sagen können.
      Ich spekuliere mal und sage , es wäre zumindest für alle Fälle extrem hilfreich eine bilaterale Genehmigung dabei zu haben, egal was Experten am grünen Tisch sagen :D

      Zum Aspekt "Zollformalitäten" behaupte ich nach wie vor, dass beim Grenzübertritt in die EU mit in DE zugelassenen Fahrzeugen inklusiv gültiger Fahrzeugdokumente und ggfs. Unfallprotokoll keine formale Einfuhranmeldung benötigt wird. Die Fahrzeuge befinden sich kraft Zulassung im freien Verkehr der EU und ob sie beschädigt "huckepack" aus der Türkei zurückkommen oder auf eigener Achse , ist unerheblich.
      Wie die rechtliche Situation in der Türkei ist, um die Fahrzeuge aus dem Land zu bekommen, ist wieder ein anderes Thema, siehe oben