Abs

    • Bei einer Polizeikontrolle wurde bemängeld das das ABS/ABV kabel nicht angeschloßen war (Stecker war abgerissen )
      Unter einer ISO Norm war auf das Kabel hingewiesen (KFZ Schein)
      Der Beamte meinte die Betriebserlaubnis sei damit erloschen

      Frage was droht mir jetzt
      1. als Fahrer
      2. als Fahrer und Lizenzgeber in einer Person .

      Gruß Charlie
    • Nábend Charlie,

      Als Fahrer und gleichzeitiger Lizenzgeber, wirst Du in einer Person gleich zweimal bestraft.
      Da Du 1. das fahren angeordnet, bzw. zugelassen (Lizenzgeber) hast
      und 2. die Fahrt (Fahrer) durchgeführt hast!

      Wenn die Betrieberlaubnis damit erloschen sei,
      hätte der Beamte Dein Fahrzeug an Ort und Stelle stilllegen müssen! War dem so?

      Im Normalfall würde ich allerdings Einspruch einlegen und argumentieren, das vor Fahrtbeginn, d.H. bei Abfahrtkontrolle (die Du selbstverständlich mehrmals täglich vor erneuten Fahrtantritt durchführst!!!) alle Verbindungen, etc... in ordnungsgemäßen Zustand waren!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • [
      Wenn die Betrieberlaubnis damit erloschen sei,
      hätte der Beamte Dein Fahrzeug an Ort und Stelle stilllegen müssen! War dem so?


      Dem war nich so dar der Polizist sich auf der Wache ERST DURCH VERORDNUNGEN UND PARAGRAFEN WÜHLEN mußte um dieses festzustellen .

      Mein Tipp: Mit dem Führerschein gleich ein Jura studium abschließen !!!!
    • Original von Charlie

      Mein Tipp: Mit dem Führerschein gleich ein Jura studium abschließen !!!!



      Ja, da ist was wahres dran!!!

      Demnach bekommst Du also einen Anhörungsbogen???
      Dann würde ich so verfahren wie bereits erwähnt!!!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Hallo ,

      der Artikel ist zwar schon älter, doch ich habe dazu etwas anzumerken.

      Die Ausrede, dass das Kabel bei Fahrtantritt in Ordnung war, ist unglaubwürdig. Denn wenn der Stecker abreisst, dann leuchtet die ABS-Warnlampe auf. Und wenn Du die nicht siehst oder nicht weisst was sie bedeutet, dann solltest Du entweder zum Augenarzt oder Dir die Bedienungsanleitung durchlesen.

      Also wenn ich Polizist oder Richter wäre, würde ich diese Ausrede abschmettern.

      Dann solltest Du lieber sagen, dass das Kabel gerade bei einer scharfen Wendung abgerissen ist, und nun bist Du auf dem Weg in die nächste Werkstatt.

      Oder???