Abliefernachweise im Original ?

    • Abliefernachweise im Original ?

      Guten Abend zusammen,

      wir würden gerne Rechnungen inkl. Ablieferbelege per Mail versenden. Sind elektronische Abliefernachweise (in pdf Form) rechtsgültig ? Gibt es hierzu evtl. ein AZ auf das man sich beziehen kann ?
      Es kann doch im digitalen Zeitalter und im Jahr 2019 nicht der ernst sein, dass man immer warten muss bis seine Fahrer / Frachtführer über den Speditionshof kommen um Papiere abzugeben. Thema Zahlungsziel hinauszögern etc.
      Kann mir hierzu jemand helfen oder einen Rat geben ? Am besten mit AZ durch ein Gericht auf das man sich beziehen kann.

      Herzliche kollegiale Grüße

      Pitufo2807
    • Hallo,

      genau wie bei der Frage vom Betonkutscher, wurde dies so ähnlich bereits hier Disskutiert: forum-speditionen.de/verpflich…achweis-zu-erbringen-5400

      Man kann natürlich auch einfach seinen AG nach seinen Wünschen fragen. Wir akzeptieren z.B die Belege und Rechnung auch per Mail, außer es gibt irgendwelche Ungereimtheiten.
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)
    • Der von Colonia genannte Thread ist ja bereits schlappe 10 Jahre alt. Inzwischen hat sich sogar - man glaubt es kaum - in Deutschland der Gesetzgeber bewegt.

      Ich verlinke Dir mal ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums, "Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011", Geschäftszeichen IV D 2 - S 7287-a/09/10004 :003 (Link).

      Darin wird zwar nicht speziell auf das Thema "Abliefernachweise", wohl aber auf das Thema elektronische Rechnungen eingegangen. Hauptsächlich in Bezug auf Umsatzsteuern, aber das ist ja nicht unbedingt eine Einschränkung. Weitere Rechtsvorschriften sind in o.g. Schreiben aufgeführt.

      Vielleicht hilft das ein Stück weiter.
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      www.online-fuhrparkverwaltung.de

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Excelfan ()