"Ab 1. Juli 2012 müssen alle Fahrer von Kraftfahrzeugen in Frankreich ein unbenutztes Alkohol-Schnelltestgerät (auf Französisch: éthylomètre) mit sich führen. Darauf hat die IHK Saarland hingewiesen. Die Regelung gilt auch für deutsche Geschäftsreisende und Touristen, die in Frankreich unterwegs sind. Ebenso müssen Berufskraftfahrer von LKW und Bussen jederzeit einen Alkoholtester in ihrem Fahrzeug mitführen.
Fahrer, die bei einer Kontrolle keinen unbenutzten Alkoholtester vorweisen können, müssen ab November mit einem Bußgeld rechnen. Die französische Regierung will mit dieser Maßnahme die Verkehrssicherheit auf den Straßen erhöhen: Bei fast einem Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich ist Alkohol die Ursache; in Deutschland liegt der Anteil bei unter zehn Prozent.
Fahrer sollen, wenn sie vor Fahrtantritt nicht sicher sind, ob sie noch fahrtüchtig sind, anhand des Geräts ihren Promillewert ermitteln. In Frankreich gilt wie in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5. Die Alkohol-Schnelltestgeräte sind unter anderem in Apotheken und an Tankstellen erhältlich."
cms.ihksaarland.de/frontend/resource/
Fahrer, die bei einer Kontrolle keinen unbenutzten Alkoholtester vorweisen können, müssen ab November mit einem Bußgeld rechnen. Die französische Regierung will mit dieser Maßnahme die Verkehrssicherheit auf den Straßen erhöhen: Bei fast einem Drittel aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich ist Alkohol die Ursache; in Deutschland liegt der Anteil bei unter zehn Prozent.
Fahrer sollen, wenn sie vor Fahrtantritt nicht sicher sind, ob sie noch fahrtüchtig sind, anhand des Geräts ihren Promillewert ermitteln. In Frankreich gilt wie in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5. Die Alkohol-Schnelltestgeräte sind unter anderem in Apotheken und an Tankstellen erhältlich."
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* Fanclub Franz Meersdonk *
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