Ab dem 1. Januar 2008 neue Vorschriften:

    • Ab dem 1. Januar 2008 neue Vorschriften:

      Ich glaube nicht jeder wird es wissen ;)

      NEU ab Ab dem 1. Januar 2008

      Vom Fahrpersonal mitzuführende Unterlagen:


      Bisher sind die Fahrerunterlagen (Schaublätter, handschriftliche Aufzeichnungen und Ausdrucke) der laufenden Woche sowie des letzten Tages der Vorwoche mitzuführen (Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85). Ab dem 1. Mai 2006 sind bei Kontrollen die Fahrerunterlagen der laufenden Woche und die vom Fahrer in den dieser Woche vorausgegangenen 15 Tagen verwendeten Schaublätter, handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke vorzulegen (Art. 26 Abs. 4 i.V.m. Art. 29 VO (EG) Nr. 561/2006).

      Hinweis: Ab dem 1. Januar 2008 sind die Fahrerunterlagen des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Tage mitzuführen (Art. 26 Abs. 4 VO (EG) Nr. 561/2006).

      könnt ihr hier auch noch mal nach lesen
      Link


      Gruß Bandit
      * * AndiMacht* *

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    • und noch ergänzend dazu:

      ab 01.01.08 werden alle Verstöße, die auf der Fahrerkarte gespeichert werden, 1 Jahr lang zurückverfolgt und auch entsprechend geahndet.

      Leider kein Witz und ein Grund mehr, den Bettel sowohl als Fahrer wie auch als Disponent und Chef hinzuschmeissen....

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    • Ich dachte, die Fahrerkarte speichert "nur" einen Monat! Ein Jahr aufbewahren mußte man doch schon immer auch bei Scheiben und es waren bei Betriebsprüfungen Strafen für "olle Kamellen" möglich. Oder war der Tacho selbst gemeint, daß die Polizei bei Kontrollen den direkt ausliest länger als einen Monat und dafür bestraft, wie lange der speichert, weiß ich nicht, hab mich noch nicht so genau damit beschäftigt und will es auch nicht müssen.
      Wie gut, daß Tageskontrollblätter zwar lästig, aber dafür immer "sauber" sind! :D
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • hallo

      @andreas
      nö, die karte wird erst ab dem 366 tag überschrieben!
      das heißt, auch wenn du alle 28 tage ausließt, bleiben die daten trotzdem auf der
      karte, oder/und auf dem massenspeicher!
      hab mich bei einer kontrolle recht nett mit nem beamten unterhalten, also wenn er will, kann er alle innerhalb von 365 tagen gespeicherten daten einsehen!
      also hir in deutschland wirds vielleicht noch einfach sein dagegen anzugehen, aber bei einer kontrolle in CZ,PL,I,F oder so, wirst du wohl nix zulachen haben!!!

      gruss thomas
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • Hallo Thomas

      denau das habe ich auch schon gelesen / gehört X(
      da ich auf Messen arbeite habe ich mit vielen Fahrern aller Nationen zu tun :evil:
      und das nicht nur Nationale Messen in Deutschland :evil:

      aber ob es:
      in Deutschland wirds vielleicht noch einfach sein dagegen anzugehen

      hmmmmm *grübel * iche weiß ja nicht

      aber die Hoffnung stirbt ja zu letzet

      aber ich glaube ja an das gute
      ******Sonntag Morgen mit 3 Promille in der Kirche :D***************

      Gruß Bandit
      * * AndiMacht* *

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    • Original von Kühltaxi
      Ich dachte, die Fahrerkarte speichert "nur" einen Monat! Ein Jahr aufbewahren mußte man doch schon immer auch bei Scheiben und es waren bei Betriebsprüfungen Strafen für "olle Kamellen" möglich. Oder war der Tacho selbst gemeint, daß die Polizei bei Kontrollen den direkt ausliest länger als einen Monat und dafür bestraft, wie lange der speichert, weiß ich nicht, hab mich noch nicht so genau damit beschäftigt und will es auch nicht müssen.
      Wie gut, daß Tageskontrollblätter zwar lästig, aber dafür immer "sauber" sind! :D


      Kühltaxi hat schon richtig gedacht. Die Karte speichert auch nur bei normaler Fahrweise ca. 3 Monate. hat man sehr viele Stops dann reicht eben die Karte
      nur für ca. 6 Wochen und der Rest ist Sicherheit. Wenn einer natürlich nur 10.000
      km fährt im Jahr dann reicht auf jeden Fall. Das Gerät speichert das ganze Jahr auf.

      Thomas es wird auch keine Geschwindigkeit auf der der Karte gespeichert und nur für 24 Std. im Gerät.
    • Original von Granitteufel
      Thomas es wird auch keine Geschwindigkeit auf der der Karte gespeichert und nur für 24 Std. im Gerät.

      Dann hat das Ding ja sogar gute Seiten, und wenn man keine Lenkzeitprobleme hat, würde es sogar Sinn machen, einen nicht abriegelpflichtigen Lkw (über 3,5 bis 12 t bis EZ 09/01, 3,5 t im Hängerbetrieb, Minisattel) nachträglich darauf umzurüsten. Muß ich mal im Hinterkopf behalten. Habe auch mal gehört, es würde immer die Durchnittsgeschwindigkeit für jeweils 5 min aufgezeichnet und keine Spitzen wie bei analog.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • hallo

      mmh grani, ich kann aber die geschw. auch nach mehreren wochen noch auslesen!
      das braucht man ja wenn man post z.b. von der polzei bekommt!
      oder wenn du eine geschw. nachweisen must, die schon länger her ist!
      in der betriebsanleitung stand glaub ich auch so was, also ich mein das die karte erst nach 365 tagen überschrieben wird!
      könnnnnnte mich aber auch irren... :rolleyes: :rolleyes:


      gruss thomas
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!